| |
Der Norovirus wird auch Norwalk Virus genannt
|
Infektionen mit dem Noro-Virus (früher Norwalk-like Virus) sind
Erkrankungen, die in Form leichter bis mittelschwerer Magen-Darm-Beschwerden
(Brechdurchfall) auftreten. |
Noroviren sind hochinfektiös
|
Noroviren kommen weltweit vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu
Mensch durch Erreger, die sich im Stuhl und in Erbrochenem befinden. Die Krankheit ist
sehr ansteckend. Im Stuhl von Infizierten befinden sich etwa 100 Millionen Viruspartikel
auf 1 ml Stuhl. Das ist eine riesige Menge. Schon 10 bis 100 Viruspartikel können eine
Erkrankung auslösen. |
Stuhl, Erbrochenes aber auch verunreinigte Gegenstände, und
Nahrungsmittel können den Erreger übertragen
|
Der Krankheitserreger wird über den Mund aufgenommen. Das geschieht
häufig durch direkten Kontakt mit Stuhl oder Erbrochenem von Infizierten Patienten. Weil
schon eine geringe Erregermenge für eine Infektion ausreicht, ist einfaches, schnelles
Händewaschen nach dem Stuhlgang oft nicht ausreichend, um eine Ansteckung zu verhindern.
Beim Erbrechen können Erreger auch über die Luft in feinen Tröpfen weiter getragen
werden und gelangen so auch auf weiter entfernte Gegenstände, die gesunde Menschen
infizieren können. In der Umwelt kann der Erreger einige Zeit überleben. Meisten sind
Bettwäsche und Kleider verschmutzt. Auch eine Ansteckung über verunreinigte
Nahrungsmittel und Getränke ist möglich, kommt aber selten vor. Es kommt es immer wieder
zu gehäuften Krankheitsausbrüchen in z.B. Alten-, Pflege-, Kur- und Kinderheimen sowie
Kindertagesstätten und Schulen. Besonders häufig sind Kinder und ältere Menschen
betroffen. |
Auch nach der Erkrankung ist der Stuhl noch tagelang ansteckend
|
Die Zeit zwischen Ansteckung und Auftreten erster Krankheitszeichen
(Inkubationszeit) beträgt beim Norovirus 12 - 50 Stunden. Die Erkrankungszeichen bestehen
dann für etwa 12 - 72 Stunden. Nach Abklingen der Beschwerden scheiden die Betroffenen
den Erreger noch etwa zwei bis drei Tage lang mit dem Stuhl aus. In seltenen Fällen bis
zu 10 Tagen. Der Stuhl ist hochinfektiös. |
Heftiges Erbrechen und starker Durchfall treten auf
|
Beschwerden bestehen in Form vom heftigem Erbrechen und starken
Durchfällen. Hinzu kommt ein allgemeines Krankheitsgefühl mit Bauschmerzen, Übelkeit,
Kopf- und Muskelschmerzen sowie Mattigkeit. Die Körpertemperatur kann leicht ansteigen,
in der Regel tritt aber kein Fieber auf. Nach durchgemachter Erkrankung besteht keine
Immunität, das heißt man kann immer wieder an einer Norovireninfektion erkranken. |
Der massiver Flüssigkeitsverlust muss ausgeglichen werden
|
Um eine Noro Vireninfektion zu diagnostizieren, kann ein entsprechend
ausgerüstetes Labor die Viren in einer Stuhlprobe nachweisen. Allerdings ist dies in der
Regel nicht notwendig, da sich die Therapie ohnehin nicht gegen die Viren selbst richtet
(hierfür stehen keine Medikamente zur Verfügung), sondern darauf abzielt, die
Beschwerden der Patienten zu lindern. Insbesondere ist ein Ausgleich des oft schweren
Flüssigkeitsverlusts (durch Erbrechen und Durchfall) notwendig. |
Hygienische Maßnahmen im Krankheitsfall sind sehr wichtig
|
Eine Impfung zur Vorbeugung dieser Erkrankung steht nicht zur Verfügung.
Man kann Krankheitsausbrüche allerdings durch allgemeine hygienische Maßnahmen,
insbesondere bei der Nahrungszubereitung in Einrichtungen mit Gemeinschaftsverpflegung,
vermeiden. Zudem sollten erkrankte Personen, so weit wie möglich, während der
ansteckungsfähigen Zeit Kontakte zu anderen Menschen meiden bzw. weitestgehend
einschränken, um diese vor einer Ansteckung zu schützen. Verunreinigte Wäsche muss mit
über 60 Grad gewaschen werden. Das Virus wird nach 7, sicher 14 Tagen, inaktiv. Wäsche,
die nicht mit mehr als 60 Grad gewaschen werden kann, kann nach der Wäsche für diesen
Zeitraum an einem sicheren Ort gelagert werden. Kontaminierte Oberflächen können mit
einem Bleich- bzw. Desinfektionsmittel, vorzugsweise Javellösung
(Natriumhypochlorit-Lösung (NaClO)) oder mit über 60 Grad heißem Wasserdampf
infektionsfrei gemacht werden. Werden Noroviren im Stuhl nachgewiesen, so besteht nach
dem Infektionsschutzgesetz
eine namentliche Meldepflicht.
|
| |
|