Kriterien für Einrichtungen
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Die Versorgung der kranken Kinder kann
sowohl in deren häuslicher Umgebung als auch in einem Kinderhospiz erfolgen.
Einrichtungen, die eine derartige Palliativversorgung von Kindern anbieten,
sollten folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Schwerpunkt auf häuslicher medizinischer und pflegerischer sowie
seelischer und sozialer Betreuung
- Angebot eines Kurzpflegeaufenthaltes für das kranke Kind, sowohl als
"Urlaub für das kranke Kind" als auch als Entlastung für die pflegenden
Eltern und eventuelle Geschwisterkinder, deren Bedürfnisse häufig
zurückstehen müssen
- spezielle Angebote für verschiedene Altersgruppen (Säuglinge,
Kleinkinder, Schulkinder, Jungendliche)
- Möglichkeit kurzer stationärer Aufenthalte bei Auftreten starker
Beschwerden, zum Beispiel Schmerzen, die in der häuslichen Umgebung nicht in
ausreichender Weise behandelt werden können
- Einbeziehung von Kinderärzten, die sich auf verschiedene
Fachrichtungen innerhalb der Kinderheilkunde spezialisiert haben, um
spezifische Beschwerden und Krankheitszeichen zu behandeln
- umfassende Betreuung von Geschwistern eines erkrankten Kindes
- Möglichkeit des Sterbens innerhalb der Einrichtung und Möglichkeit der
Aufbahrung des verstorbenen Kindes
- Trauerbegleitung für die Eltern und Geschwister sowie weitere
Familienangehörige eines verstorbenen Kindes
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