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Allgemeine therapeutische Maßnahmen bei Phlebothrombose
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Die Behandlung orientiert sich an den Zielen.
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Die Behandlung der Phlebothrombose verfolgt verschiedene Zielsetzungen:
- Ein weiteres Thrombuswachstum soll vermieden werden.
- Das Ablösen von Thrombusteilen und damit eine Lungenembolie
soll verhindert werden.
- Die betroffene Vene soll möglichst wieder durchgängig gemacht werden, um ein postthrombotisches Syndrom zu vermeiden.
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Kompressionstherapie mit elastischen Binden.
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Um diese Zielsetzungen zu erreichen, werden je nach Art und Ausmaß der
Thrombose verschiedene therapeutische Maßnahmen ergriffen. Das betroffene Bein sollte
anfangs mit (textil-)elastischen Binden gewickelt werden. Später wird meistens ein Kompressionsstrumpf der
Klasse II verschrieben. Bei arteriellen Durchblutungsstörungen des Beines und bei der
Phlegmasia coerulea dolens darf
diese Kompressionsbehandlung nicht durchgeführt werden. |
Bettruhe nur bei besonderen Risiken.
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Bettruhe mit hochgelagertem Bein bis zu einer Woche ist nur bei besonders
hoher Gefahr einer Lungenembolie erforderlich. Diese
Gefahr ist besonders hoch bei einem flottierenden (flatternden) Thrombus, bei
Beckenvenenthrombose und bei Thrombose der unteren
Hohlvene. Der Nachweis erfolgt durch das sonografische Bild. |
Frühe Mobilisation ist häufig sinnvoll.
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Kompressionsbehandlung in Kombination mit der Heparintherapie lässt bei einer
auf die tiefe Beinvene beschränkten Venenthrombose eine frühe Mobilisation zu. Sind die
Patienten aus anderen Gründen bettlägerig, sollten sie Fußgymnastik machen, um mit
Hilfe der Muskelpumpe das betroffene Bein zu entstauen und die Beinmuskulatur an zu
rascher Rückbildung zu hindern. |
Verstopfung kann gefährlich werden.
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Eine Verstopfung
muß behandelt werden. Die Betroffenen dürfen nicht pressen, denn dadurch wird der
venöse Druck und die Stauung erheblich verstärkt. Auch Wärme ist strikt zu vermeiden,
weil sie den Blutstau verstärkt.
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