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Aufgaben
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Die ganzheitliche pflegerische Versorgung steht im Vordergrund.
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Eine Sozialstation hat die Aufgabe, eine ganzheitliche pflegerische
Versorgung zu gewährleisten. Diese Versorgung sollte auf den Betroffenen und seine
speziellen Bedürfnisse ausgerichtet sein. Die Sozialstation übernimmt z.B. die
Einrichtung eines Zimmers in der Wohnung des Betroffenen als Krankenzimmer, wozu, je nach
Bedarf, ein Krankenbett, ein Nachtstuhl eine Bettschüssel etc. gehören. Außerdem werden
Maßnahmen der Hygiene durchgeführt. Dazu gehört auch die Entsorgung von gebrauchten
Einmalartikel wie Spritzen und Kanülen. Das Besorgen und das Darreichen von Medikamenten
ist ebenfalls Bestandteil der Aufgaben der Sozialstation. |
Zur Grundpflege gehören Hilfen zu Verrichtungen des täglichen
Lebens.
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Bei der pflegerischen Betreuung werden zwei Bereiche unterschieden: die
Grundpflege und die Behandlungspflege. Zur Grundpflege gehören folgende Maßnahmen:
- Hilfe bei der Bewegung des Kranken in seiner Wohnung
- Das Betten des Kranken
- Das Wäschewechseln
- Die körperliche Reinigung, wozu auch die Zahnprothesenpflege gehört.
- Die fachgerechte Lagerung des Kranken als vorsorgliche Maßnahme zur Vorbeugung von
Folgeerkrankungen wie Wundliegen, Verstopfung, Blasenentzündung usw.
- Die Kontrolle der Flüssigkeitszufuhr und der Nahrungsaufnahme
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Bei der Behandlungspflege werden ärztlich verordnete Maßnahmen
durchgeführt.
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Die Behandlungspflege beinhaltet folgende Maßnahmen:
- Injektionen
- Darmeinläufe
- Blasenkatheterisierung
- Versorgung mit Verbänden
- einfache Anwendungen von feuchter oder trockener Wärme
- medizinische Bäder
- Sonderernährung
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Besonderheiten
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Die Hilfe nimmt in dem Maße ab, wie die Betroffenen an
Selbständigkeit zurück gewinnen.
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Bei der häuslichen Krankenpflege in dieser Form, gelten die grundlegenden
Regeln der aktivierenden Pflege. Damit entsprechen sie der Fortführung einer korrekten
Rehabilitation. Die Besonderheit liegt in der Zusammenarbeit und Abstimmung der Maßnahmen
mit Betroffenem, Hausarzt und Sozialstation. Die Pflegekräfte der Sozialstation helfen
nur in dem Maße, wie der Betroffene nicht selbst dazu in der Lage ist. Verbessert sich
der Zustand des Betroffenen auch nur ein wenig, so wird die Hilfe in genau diesem Maße
zurückgenommen. Der Betroffene wird also nicht überversorgt, weil das seiner
Rehabilitation schaden würde. |
Beratung und Gespräche mit Sozialarbeitern in schwierigen
Situationen.
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In den Sozialstationen arbeiten ebenfalls Sozialarbeiter. Sie führen
insbesondere Beratungen zur Finanzierung von Leistungen der verschiedenen Kostenträger
durch und geben Hilfestellung bei der entsprechenden Antragstellung. Außerdem führen sie
Gespräche mit Betroffenen und Angehörigen, sowie pflegenden Personen und helfen so,
neuen Ängsten oder entstandenen Problemen entgegenzuwirken. Möglich ist ebenfalls die
Teilnahme an Kursen zur Fragen der Gesundheitserziehung und zu Fragen des Umgangs mit der
Krankheit. |
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Kontakte
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Die Sozialstation ist Knotenpunkt für vielfältige weitere
Aktivitäten und Hilfsangeboten.
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Die Sozialstationen sind auf vielfältige Weise mit anderen Einrichtungen
verbunden und arbeiten mit ihnen zusammen. Dies kommt den Betroffenen zugute. Die
Sozialstation arbeitet zusammen mit:
- den Trägern der Sozialstation (Vorstand, Kuratorium...) zur gemeinsame Planung der
Aufgaben und Ziele. Der Träger nimmt teil an Dienstbesprechungen und macht
Fortbildungsangebote.
- kirchlichen und kommunalen Behörden und Hilft bei Kontakten mit Gesundheitsamt,
Sozialamt oder Beratungsstellen.
- Selbsthilfegruppen
- Apotheken und Sanitätshäusern, um die medizinische und pflegerische Versorgung zu
erleichtern.
- begleitenden Dienste, deren Leistungen z. B. bestehen in: Mahlzeitendiensten, Hilfen im
Haushalt, Besuchsdienst, Fahrdienst.
- Seelsorgern, die Krankenbesuche machen und für die theologisch-seelsorgerische
Fortbildung der Mitarbeiter der Sozialstation sorgen.
- Seniorentagesstätten und Altenklubs. Betroffene erhalten Hinweise auf diese
Einrichtungen und bekommen Informationen zu Veranstaltungen.
- Tagespflegeeinrichtungen und Tagesklinik
- Altenpflegeheime, Altenheime, Seniorenwohnungen
- Sozialarbeitern
- Ärzten zur gegenseitigen Information, Planung gemeinsamer Besuche, gemeinsame Besuche
Besprechung von Pflege- und Behandlungsmaßnahmen und gemeinsame Pflegedokumentation
- Krankenhäusern mit Kontakten zu Pflegedienst- und Stationsleitungen des Krankenhauses
und gegenseitiger Übergabe zwischen Sozialstation und Krankenhaus.
- Landeskrankenhäuser, psychiatrische Abteilungen zwecks Kontakten zu Pflegedienst- und
Stationsleitungen, gegenseitige Information, Erstbesuch, Krankenbesuche.
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