Schmerz bei Tumorerkrankungen

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Allgemeine Regeln der medikamentösen Schmerztherapie bei Tumorerkrankungen

Besonders Umstände bei einer schwerwiegenden Erkrankung

Bei Tumorschmerzen bestehen im Vergleich zu Schmerzen bei anderen Erkrankungen einige Besonderheiten:

  • Häufig ist die Lebenserwartung der Patienten begrenzt.
  • Der allgemeine körperliche Zustand von Krebskranken ist oft beeinträchtigt.
  • Es bestehen meist zahlreiche begleitende gesundheitliche Probleme.
  • Insbesondere in der letzten Lebensphase sind die kognitiven Fähigkeiten häufig eingeschränkt.
 

Zwar ist die Wirksamkeit der angewandten Schmerzmittel gut bekannt, die oben genannten besonderen Umstände schränken aber die Möglichkeiten von kontrollierten Studien zu Schmerztherapie bei Tumorerkrankungen ein.

 

Regeln der WHO für die Schmerztherapie bei Tumorerkrankungen

Die Weltgesundheitsorganisation WHO (World Health Organization) hat für die Schmerztherapie bei Tumorerkrankungen einige Regeln aufgestellt:

  • Gabe der Schmerzmittel über den Mund (als Tablette, Kapsel, Dragee oder Saft), sofern dies möglich ist
  • kontinuierliche Therapie nach einem vorgegebenen Schema und mit einem festen Zeitplan (und nicht bei Bedarf, das heißt nur bei Auftreten von Schmerzen)
  • Gabe von Schmerzmedikamenten nach dem WHO-Stufenschema, in welchem die unterschiedlichen Wirkstoffe entsprechend ihrer Wirkstärke auf verschiedenen Stufen angeordnet sind
  • Erstellung eines individuellen Therapieschemas für jeden einzelnen Patienten

 

Unabhängigkeit des Patienten so lange es geht erhalten

Die Gabe der Schmerzmittel über den Mund gewährleistet für den Patienten eine gewisse Unabhängigkeit von Ärzten und Pflegepersonal. Das wäre bei Spritzen und Infusionen nicht der Fall. Auf diese Weise kann der Krebskranke die Schmerztherapie selbstständig durchführen, nachdem er durch einen Schmerztherapeuten entsprechend angeleitet wurde. In der Regel stehen Tabletten, Kapseln, Dragees oder Säfte für die kontinuierliche, schematisch angewandte Therapie zur Verfügung. Ergänzend können bei "Schmerzspitzen" weitere Medikamente eingenommen werden.

 

Schmerzpflaster wirken kontinuierlich

Die kontinuierliche Medikamentengabe kann alternativ auch in Form eines Schmerzpflasters erfolgen. Ein solches Pflaster wird auf die Haut aufgeklebt und setzt kontinuierlich eine vorgegebene Schmerzmittelmenge frei. Diese wird über die Haut aufgenommen und gelangt auf diese Weise in den Blutkreislauf.

 

Die orale Einnahme von Medikamenten kann unmöglich sein

Die Gabe von Schmerzmitteln über den Mund ist in folgenden Situationen meist nicht mehr möglich:

  • unstillbares Erbrechen
  • schwerwiegende, nur unzureichend behandelbare Magen-Darm-Probleme, beispielsweise eine chronische Verstopfung
  • tumorbedingte Schluckstörungen
  • Verengung der Speiseröhren-Magen-Darm-Passage durch das Tumorwachstum, zum Beispiel bei Speiseröhrentumoren

 

Retardpräparate wirken über einen langen Zeitraum

Eine kontinuierliche Therapie nach einem vorgegebenen Schema ist bei Tumorschmerzen besonders wichtig, da diese in der Regel ständig vorhanden sind. Entsprechend müssen sie ohne Unterbrechung gelindert werden. Dafür eigenen sich vor allem sogenannte Retardpräparate, die ihre Wirkstoffe langsam über einen längeren Zeitraum freisetzen. Die Retardpräparate müssen nur alle 8 bis 12 Stunden eingenommen werden. Bei Anwendung von Schmerzpflastern ist meist nach 72 bis 84 Stunden ein Pflasterwechsel erforderlich.

 

Schmerzen durchgängig lindern

Mitunter neigen Krebspatienten dazu, die Schmerzmitteldosis zu verringern oder einzelne Medikamentengaben auszulassen, wenn sie sich wohlfühlen und keine Schmerzen verspüren. Dieses Vorgehen ist aber ungünstig, denn gerade die kontinuierliche Schmerzmittelgabe führt dazu, dass eine durchgängige Schmerzlinderung besteht. Auf der anderen Seite kann es trotz des gut durchdachten Schemas gelegentlich zu "Schmerzspitzen" mit plötzlich auftretenden, starken Beschwerden kommen. Für diesen Fall sollte das individuelle Therapieschema eine zusätzliche Bedarfsmedikation vorsehen, auf die der Patient bei Auftreten zusätzlicher Schmerzen zurückgreifen kann.

 

Das Stufenschema sollte individuell angewandt werden

Die Gabe von Schmerzmedikamenten nach dem WHO-Stufenschema gewährleistet auch bei Tumorschmerzen eine effektive Schmerzlinderung. Auf diese Weise sind die meisten Tumorschmerzen ausreichend behandelbar. Dabei ist es nicht erforderlich, die einzelnen Stufen der Reihe nach zu durchlaufen. Vielmehr wird die Therapie auf derjenigen Stufe begonnen, die den Schmerzen des einzelnen Patienten am besten entspricht. Bei Vorliegen starker Schmerzen zu Behandlungsbeginn ist also durchaus die sofortige Gabe von Medikamenten der Stufe III  möglich. Auf diese Weise erlebt der Betroffene eine sofortige Schmerzlinderung, ohne erst erfolglos schwächer wirksame Medikamente der Stufen I und II anwenden zu müssen. So ist der Patient zufrieden und gut versorgt und es sind weniger belastende Therapieänderungen notwendig.

 

Invasive Schmerztherapie

Bei einigen wenigen Krebspatienten ist die Schmerzmittelgabe nach dem WHO-Stufenschema nicht ausreichend. In diesem Fall kann die Medikamentenverabreichung über implantierte Katheter sinnvoll sein (vgl. Invasive Tumorschmerztherapie).

 

Individuelles Therapieschema und Betreuung

Die Erstellung eines individuellen Therapieschemas sollte ebenso selbstverständlich sein wie die individuelle, auf den einzelnen Patienten ausgerichtete Betreuung in anderen Bereichen. Bei Krebspatienten sind dabei unter anderem die zugrunde liegende Tumorerkrankung, der allgemeine körperliche Zustand, eventuelle Begleiterkrankungen, die Stärke der Schmerzen und die jeweilige Verträglichkeit der einzelnen Schmerzmedikamente zu berücksichtigen.

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