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Allgemeine Regeln der medikamentösen Schmerztherapie bei Tumorerkrankungen
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Besonders Umstände bei einer schwerwiegenden Erkrankung
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Bei Tumorschmerzen bestehen im Vergleich zu Schmerzen
bei anderen Erkrankungen
einige Besonderheiten:
- Häufig ist die Lebenserwartung der Patienten begrenzt.
- Der allgemeine körperliche Zustand von Krebskranken ist oft
beeinträchtigt.
- Es bestehen meist zahlreiche begleitende gesundheitliche Probleme.
- Insbesondere in der letzten Lebensphase sind die kognitiven
Fähigkeiten häufig eingeschränkt.
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Zwar ist die Wirksamkeit der
angewandten Schmerzmittel gut bekannt, die oben genannten besonderen Umstände
schränken aber die Möglichkeiten von kontrollierten Studien zu Schmerztherapie
bei Tumorerkrankungen ein.
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Regeln der WHO für die Schmerztherapie bei Tumorerkrankungen
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Die Weltgesundheitsorganisation WHO (World Health Organization) hat für die
Schmerztherapie bei Tumorerkrankungen einige Regeln aufgestellt:
- Gabe der Schmerzmittel über den Mund (als Tablette, Kapsel, Dragee
oder Saft), sofern dies möglich ist
- kontinuierliche Therapie nach einem vorgegebenen Schema und mit einem
festen Zeitplan (und nicht bei Bedarf, das heißt nur bei Auftreten von
Schmerzen)
- Gabe von Schmerzmedikamenten nach dem
WHO-Stufenschema, in
welchem die unterschiedlichen Wirkstoffe entsprechend ihrer Wirkstärke
auf verschiedenen Stufen angeordnet sind
- Erstellung eines individuellen Therapieschemas für jeden einzelnen
Patienten
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Unabhängigkeit des Patienten so lange es geht erhalten
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Die Gabe der Schmerzmittel über den Mund gewährleistet für den
Patienten eine gewisse Unabhängigkeit von Ärzten und Pflegepersonal. Das wäre
bei Spritzen und Infusionen nicht der Fall. Auf diese Weise kann der Krebskranke
die Schmerztherapie selbstständig durchführen, nachdem er durch einen
Schmerztherapeuten entsprechend angeleitet wurde. In der Regel stehen Tabletten,
Kapseln, Dragees oder Säfte für die kontinuierliche, schematisch angewandte
Therapie zur Verfügung. Ergänzend können bei "Schmerzspitzen" weitere
Medikamente eingenommen werden.
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Schmerzpflaster wirken kontinuierlich
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Die kontinuierliche Medikamentengabe kann alternativ auch in Form eines
Schmerzpflasters erfolgen. Ein solches Pflaster wird auf die Haut aufgeklebt und
setzt kontinuierlich eine vorgegebene Schmerzmittelmenge frei. Diese wird über
die Haut aufgenommen und gelangt auf diese Weise in den Blutkreislauf.
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Die orale Einnahme von Medikamenten kann unmöglich sein
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Die Gabe von Schmerzmitteln über den Mund ist in folgenden Situationen meist
nicht mehr möglich:
- unstillbares Erbrechen
- schwerwiegende, nur unzureichend behandelbare
Magen-Darm-Probleme, beispielsweise eine chronische Verstopfung
- tumorbedingte Schluckstörungen
- Verengung der Speiseröhren-Magen-Darm-Passage durch das
Tumorwachstum, zum Beispiel bei Speiseröhrentumoren
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Retardpräparate wirken über einen langen Zeitraum
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Eine kontinuierliche Therapie nach einem vorgegebenen Schema ist bei
Tumorschmerzen besonders wichtig, da diese in der Regel ständig vorhanden sind.
Entsprechend müssen sie ohne Unterbrechung gelindert werden. Dafür eigenen sich
vor allem sogenannte Retardpräparate, die ihre Wirkstoffe langsam über einen
längeren Zeitraum freisetzen. Die Retardpräparate müssen nur alle 8 bis
12 Stunden eingenommen werden. Bei Anwendung von Schmerzpflastern ist meist nach
72 bis 84 Stunden ein Pflasterwechsel erforderlich.
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Schmerzen durchgängig lindern
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Mitunter neigen Krebspatienten dazu, die Schmerzmitteldosis zu verringern
oder einzelne Medikamentengaben auszulassen, wenn sie sich wohlfühlen und keine
Schmerzen verspüren. Dieses Vorgehen
ist aber ungünstig, denn gerade die kontinuierliche
Schmerzmittelgabe führt dazu, dass eine durchgängige Schmerzlinderung besteht.
Auf der anderen Seite kann es trotz des gut durchdachten Schemas gelegentlich zu
"Schmerzspitzen" mit plötzlich auftretenden, starken Beschwerden kommen. Für
diesen Fall sollte das individuelle
Therapieschema eine zusätzliche Bedarfsmedikation vorsehen, auf
die der
Patient bei Auftreten zusätzlicher Schmerzen zurückgreifen kann.
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Das Stufenschema sollte individuell angewandt werden
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Die Gabe von Schmerzmedikamenten nach dem WHO-Stufenschema gewährleistet auch bei Tumorschmerzen eine effektive Schmerzlinderung. Auf diese
Weise sind die meisten Tumorschmerzen ausreichend behandelbar. Dabei ist es
nicht erforderlich, die einzelnen Stufen der Reihe nach zu durchlaufen. Vielmehr
wird die Therapie auf derjenigen Stufe begonnen, die den Schmerzen des einzelnen
Patienten am besten entspricht. Bei Vorliegen starker Schmerzen zu
Behandlungsbeginn ist also durchaus die sofortige Gabe von
Medikamenten der
Stufe III möglich. Auf diese Weise erlebt der Betroffene eine
sofortige Schmerzlinderung, ohne erst erfolglos schwächer wirksame Medikamente
der Stufen I und II anwenden zu müssen.
So ist der Patient zufrieden und gut versorgt
und es sind weniger belastende Therapieänderungen notwendig.
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Invasive Schmerztherapie
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Bei einigen wenigen Krebspatienten ist die Schmerzmittelgabe nach dem
WHO-Stufenschema nicht ausreichend. In diesem Fall kann die
Medikamentenverabreichung über implantierte Katheter sinnvoll sein (vgl.
Invasive
Tumorschmerztherapie).
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Individuelles Therapieschema und Betreuung
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Die Erstellung eines individuellen Therapieschemas sollte ebenso
selbstverständlich sein wie die individuelle, auf den einzelnen Patienten
ausgerichtete Betreuung in anderen Bereichen. Bei Krebspatienten sind dabei
unter anderem die zugrunde liegende Tumorerkrankung, der allgemeine körperliche
Zustand, eventuelle Begleiterkrankungen, die Stärke der Schmerzen und die
jeweilige Verträglichkeit der einzelnen Schmerzmedikamente zu berücksichtigen.
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