Infektionskrankheiten

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Tollwut

Tollwut

Tollwut wird durch ein Virus ausgelöst

Die Tollwut wird auch Lyssa, Rabies oder Hydrophobie genannt. Sie ist eine akute, immer tödlich verlaufende Infektionskrankheit. Bisher sind weltweit erst 3 Fälle von Überlebenden bekannt. Tollwut wird durch das Tollwutvirus oder Rabiesviren ausgelöst, einem RNA-Virus das die Form eines auf einer Seite abgerundeten Stabes hat.

 

Der Erreger wird meistens durch den Biss von Hunden und Katzen übertragen

Übertragen wird das Virus durch den Biss eines infizierten Tieres. Auch eine Schmierinfektion (z.B. Kontakt zwischen dem Speichel eines erkrankten Tieres und einer kleinen Hautverletzung) ist möglich. Nach der Übertragung vermehren sich die Viren (Rabiesviren) am Ort des Bisses und wandern anschließend über die Nervenbahnen des Körpers in das Rückenmark und das Gehirn, wo sie sich weiter vermehren und eine Gehirnentzündung auslösen.

 

Rotfüchse sind häufigster Überträger in Europa

Die Tollwut kommt weltweit vor. In Afrika und Asien wird die Erkrankung vor allem über Hunde und Katzen übertragen, in Mittel- und Südamerika sowie in den USA auch durch Fledermäuse. In Nordamerika und Europa erfolgt eine Übertragung in der Regel nur durch infizierte Wildtiere, meistens Rotfüchse. Die Übertragung ist indirekt, denn der Rotfuchs infiziert häufig zunächst Hunde oder Katzen, die dann wiederum einen Menschen infizieren. Eine direkte Übertragung der Tollwut vom Rotfuchs auf den Menschen ist selten. Um der Tollwutausbreitung entgegenzuwirken, werden Füchse durch Impfköder geimpft.

 

Die Inkubationszeit ist 10 Tage bis 3 Monate

Die Inkubationszeit der Tollwut (Zeitspanne zwischen Infektion und Erkrankung) beträgt 10 Tage bis 3 Monate - je nachdem, wie tief die Bisswunde ist, wie weit entfernt sie sich vom Gehirn befindet und wie viele Erreger eingedrungen sind. In seltenen Fällen kann die Inkubationszeit bis zu einem Jahr dauern.

 

Die Kaskade der typischen Beschwerden endet nach ca. 3 Wochen mit dem Tod

Die Erkrankung beginnt mit Schmerzen und Missempfindungen im Wundbereich sowie Fieber, Übelkeit, Erbrechen und Kopfschmerzen. Sie endet in der Regel nach 2 bis 3 Wochen aufgrund einer an Intensität zunehmenden Gehirnentzündung (Enzephalitis) tödlich. Die Krankheitszeichen der Gehirnentzündung bestehen zunächst in Überaktivität, Halluzinationen, vermehrter Speichelbildung, Verwirrtheit und Muskelzuckungen, später in Krampfanfällen und schließlich Lähmungen der Kopfmuskulatur (Augen, Gesicht, Zunge, Kehlkopf). Der Tod tritt durch Atemlähmung und Kreislaufversagen ein.

 

Der Erregernachweis erfolgt im Labor

Die Diagnostik erfolgt anhand der charakteristischen Krankheitszeichen und der Tatsache, dass ein Tierbiss stattgefunden hat. Auch der Nachweis der Viren ist mittels Laboruntersuchungen möglich (z.B. aus Speichelproben des Patienten). Ergänzend ist die Untersuchung des Nervenwassers des Patienten auf das Vorliegen so genannter Antikörper (Eiweißstoffe, welche der Körper zur Infektabwehr herstellt) hilfreich.

 

Es gibt bisher keine wirksame Therapie

Eine Therapie der Tollwut ist nicht bekannt, die Behandlung ist bisher leider auf symptomatische Maßnahmen beschränkt (z.B. Kreislaufunterstützung).

 

Vorbeugende Impfungen und Impfungen direkt nach dem Biss können schützen

Um die tödliche Tollwuterkrankung zu verhindern, ist die Impfung von Wild- und Haustieren von großer Bedeutung. Gefährdete Menschen, z.B. Förster, können ebenfalls geimpft werden. Auch eine unmittelbar (bis zu 24 Stunden) nach einem Tierbiss erfolgende Impfung (parallel aktive und passive Imimmunisierung) kann dazu führen, dass die Tollwuterkrankung nicht ausbricht. Der Impfstoff muss örtlich um die Bissstelle herum und intramuskulär gespritzt werden. Die i.m.-Injektion erfolgt an den Tagen 0, 3, 7, 30 und 90 nach dem Biss. Bei einer vorbeugenden Impfung ohne Biss werden 3 Impfungen an den Tagen 0, 28 und 56 oder bei der Schnellprophylaxe 3 Impfungen an den Tagen 0, 7 und 21 durchgeführt. In beiden Fällen erfolgt eine 4. Impfung nach einem Jahr.

Tollwut ist eine nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtige Erkrankung.

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