Pflege

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Sozialstation

Inhaltsübersicht:
Aufgaben
Besonderheiten
Kontakte

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Aufgaben

Die ganzheitliche pflegerische Versorgung steht im Vordergrund.

Eine Sozialstation hat die Aufgabe, eine ganzheitliche pflegerische Versorgung zu gewährleisten. Diese Versorgung sollte auf den Betroffenen und seine speziellen Bedürfnisse ausgerichtet sein. Die Sozialstation übernimmt z.B. die Einrichtung eines Zimmers in der Wohnung des Betroffenen als Krankenzimmer, wozu, je nach Bedarf, ein Krankenbett, ein Nachtstuhl eine Bettschüssel etc. gehören. Außerdem werden Maßnahmen der Hygiene durchgeführt. Dazu gehört auch die Entsorgung von gebrauchten Einmalartikel wie Spritzen und Kanülen. Das Besorgen und das Darreichen von Medikamenten ist ebenfalls Bestandteil der Aufgaben der Sozialstation.

 

Zur Grundpflege gehören Hilfen zu Verrichtungen des täglichen Lebens.

Bei der pflegerischen Betreuung werden zwei Bereiche unterschieden: die Grundpflege und die Behandlungspflege. Zur Grundpflege gehören folgende Maßnahmen:
  • Hilfe bei der Bewegung des Kranken in seiner Wohnung
  • Das Betten des Kranken
  • Das Wäschewechseln
  • Die körperliche Reinigung, wozu auch die Zahnprothesenpflege gehört.
  • Die fachgerechte Lagerung des Kranken als vorsorgliche Maßnahme zur Vorbeugung von Folgeerkrankungen wie Wundliegen, Verstopfung, Blasenentzündung usw.
  • Die Kontrolle der Flüssigkeitszufuhr und der Nahrungsaufnahme

 

Bei der Behandlungspflege werden ärztlich verordnete Maßnahmen durchgeführt.

Die Behandlungspflege beinhaltet folgende Maßnahmen:
  • Injektionen
  • Darmeinläufe
  • Blasenkatheterisierung
  • Versorgung mit Verbänden
  • einfache Anwendungen von feuchter oder trockener Wärme
  • medizinische Bäder
  • Sonderernährung

 

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Besonderheiten

Die Hilfe nimmt in dem Maße ab, wie die Betroffenen an Selbständigkeit zurück gewinnen.

Bei der häuslichen Krankenpflege in dieser Form, gelten die grundlegenden Regeln der aktivierenden Pflege. Damit entsprechen sie der Fortführung einer korrekten Rehabilitation. Die Besonderheit liegt in der Zusammenarbeit und Abstimmung der Maßnahmen mit Betroffenem, Hausarzt und Sozialstation. Die Pflegekräfte der Sozialstation helfen nur in dem Maße, wie der Betroffene nicht selbst dazu in der Lage ist. Verbessert sich der Zustand des Betroffenen auch nur ein wenig, so wird die Hilfe in genau diesem Maße zurückgenommen. Der Betroffene wird also nicht überversorgt, weil das seiner Rehabilitation schaden würde.

 

Beratung und Gespräche mit Sozialarbeitern in schwierigen Situationen.

In den Sozialstationen arbeiten ebenfalls Sozialarbeiter. Sie führen insbesondere Beratungen zur Finanzierung von Leistungen der verschiedenen Kostenträger durch und geben Hilfestellung bei der entsprechenden Antragstellung. Außerdem führen sie Gespräche mit Betroffenen und Angehörigen, sowie pflegenden Personen und helfen so, neuen Ängsten oder entstandenen Problemen entgegenzuwirken. Möglich ist ebenfalls die Teilnahme an Kursen zur Fragen der Gesundheitserziehung und zu Fragen des Umgangs mit der Krankheit.

 

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Kontakte

Die Sozialstation ist Knotenpunkt für vielfältige weitere Aktivitäten und Hilfsangeboten.

Die Sozialstationen sind auf vielfältige Weise mit anderen Einrichtungen verbunden und arbeiten mit ihnen zusammen. Dies kommt den Betroffenen zugute. Die Sozialstation arbeitet zusammen mit:
  • den Trägern der Sozialstation (Vorstand, Kuratorium...) zur gemeinsame Planung der Aufgaben und Ziele. Der Träger nimmt teil an Dienstbesprechungen und macht Fortbildungsangebote.
  • kirchlichen und kommunalen Behörden und Hilft bei Kontakten mit Gesundheitsamt, Sozialamt oder Beratungsstellen.
  • Selbsthilfegruppen
  • Apotheken und Sanitätshäusern, um die medizinische und pflegerische Versorgung zu erleichtern.
  • begleitenden Dienste, deren Leistungen z. B. bestehen in: Mahlzeitendiensten, Hilfen im Haushalt, Besuchsdienst, Fahrdienst.
  • Seelsorgern, die Krankenbesuche machen und für die theologisch-seelsorgerische Fortbildung der Mitarbeiter der Sozialstation sorgen.
  • Seniorentagesstätten und Altenklubs. Betroffene erhalten Hinweise auf diese Einrichtungen und bekommen Informationen zu Veranstaltungen.
  • Tagespflegeeinrichtungen und Tagesklinik
  • Altenpflegeheime, Altenheime, Seniorenwohnungen
  • Sozialarbeitern
  • Ärzten zur gegenseitigen Information, Planung gemeinsamer Besuche, gemeinsame Besuche Besprechung von Pflege- und Behandlungsmaßnahmen und gemeinsame Pflegedokumentation
  • Krankenhäusern mit Kontakten zu Pflegedienst- und Stationsleitungen des Krankenhauses und gegenseitiger Übergabe zwischen Sozialstation und Krankenhaus.
  • Landeskrankenhäuser, psychiatrische Abteilungen zwecks Kontakten zu Pflegedienst- und Stationsleitungen, gegenseitige Information, Erstbesuch, Krankenbesuche.

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