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Keine Angst vor dem Gutachter
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Wer kommt?
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Ein Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit bei der Krankenkasse
führt zu einem Besuch des medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen (MDK). Die
Aufgabe des Gutachters ist es, festzustellen, inwieweit Verrichtungen des täglichen
Lebens nicht mehr selbstständig vom Antragsteller durchgeführt werden können. |
Es wird ein Termin vereinbart, an dem der Gutachter kommt.
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Nach Antragstellung erhält man einen Besuchstermin vom MDK. Es hat sich
bewährt, im Vorfeld zu erfragen, wer den Besuch durchführt. Ein Augenarzt ist wohl
weniger geeignet, eine Pflegebedürftigkeit festzustellen. Ein Allgemeinarzt oder eine
Pflegefachkraft hingegen schon. Optimal wäre ein gemeinsamer Besuch von Arzt und
Pflegekraft. Sie haben ein Recht auf fachgerechte Beurteilung. Deshalb sollten sie darauf
bestehen einen geeigneten Gutachter zu bekommen. |
Beim Besuch sollte eine Vertrauensperson oder die Pflegekraft anwesend
sein.
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Der Besuchstermin wird meistens einige Tage vor dem Termin schriftlich
oder telefonisch mitgeteilt. Der Pflegende muss nicht jeden Besuchstermin, den der
medizinische Dienst vorschlägt, akzeptieren. Wichtig ist, dass auf jeden Fall auch die
pflegende Person und/oder eine Vertrauensperson anwesend ist. Ist sie z. B. durch
Berufstätigkeit an einem vorgeschlagenen Termin verhindert, so sollte ein anderer
Besuchstermin vereinbart werden. |
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Wo findet der Besuch statt?
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Krankenkasse und Gutachter müssen über den Aufenthaltsort informiert
sein.
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Der Besuch des Gutachters findet immer am Aufenthaltsort des
Antragstellers statt. Das kann ein Pflegeheim sein, wenn eine stationäre Pflege notwendig
ist. Es kann aber auch die Wohnung des Pflegebedürftigen oder die Wohnung eines
Angehörigen sein. Ja nachdem, wo sich der Pflegebedürftige aufhält. Wichtig ist, dass
die Krankenkasse und der Gutachter auch über diesen Aufenthaltsort informiert sind. Sind
Wohnort und Aufenthaltsort des Pflegebedürftigen unterschiedlich, kann es sein, dass der
Gutachter an der falschen Tür klingelt. Das führt dann zu einer Verzögerung, die für
alle Beteiligten unangenehm ist. |
Der Besuch erfolgt immer dort, wo der Pflegebedürftige tatsächlich
versorgt wird.
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Wichtig ist, dass der Gutachter die Situation da beurteilt, wo der
Pflegebedürftige sich aufhält und auch gepflegt wird. Das ist entscheidend für die
Einstufung in eine Pflegestufe, egal, ob es der eigene Haushalt, der Haushalt des
pflegenden Angehörigen oder ein Pflegeheim ist. |
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Vorbereitung auf den Besuch
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Ein Pflegetagebuch hilft, genaue Auskunft zu geben.
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Um die Begutachtung zu erleichtern, hat es sich bewährt, wenn die
Pflegeperson ein Pflegetagebuch führt. Hier werden, wie in
einem Protokoll, Verrichtungen mit Datum, Uhrzeit und Dauer eingetragen. Dieses Protokoll
sollte genau und wahrheitsgetreu geführt werden, denn der Zeitbedarf und die
Aufwändigkeit der Verrichtungen sind wesentliche Entscheidungskriterien für den
Gutachter. |
Arztberichte sollten dem Gutachter gezeigt werden.
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Beim Besuch sollten Sie für den Gutachter alle Dokumente bereithalten,
die die Pflegebedürftigkeit belegen können. Dazu können z. B. Arzt- und
Facharztberichte und/oder Krankenhausberichte gehören. |
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Peinlichkeiten
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Begutachtet zu werden, ist unangenehm. Da wird aus Scham oft Wichtiges
verschwiegen.
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Scham ist oft ein Stolperstein bei einer korrekten Beurteilung. Der
Gutachter muss eine menge Fragen stellen, die den meisten Menschen peinlich oder
zumindestens unangenehm sind. Das können Fragen nach der Blasen- oder Darmentleerung
sein, oder ob Sie sich noch allein waschen können und wie gründlich Sie dabei sind. Oft
geben dann Pflegebedürftige viel zu positive Antworten, weil sie sich schämen, das nicht
mehr allein zu können. |
Hier hilft das Pflegetagebuch.
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Aber gerade diese Fragen sind für eine korrekte Beurteilung sehr wichtig.
Geben Sie eine ehrliche, den Tatsachen entsprechende Auskunft, auch wenn es Ihnen schwer
fällt. Dem Gutachter ist dabei oft auch nicht wohl zumute. Häufig hilft gerade in dieser
Situation die Anwesenheit des pflegenden Angehörigen. Auch das Pflegetagebuch ist dann
eine konkrete Hilfe und macht es für alle Beteiligten leichter. |
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Kriterien der Begutachtung
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Der Gutachter muss Empfehlungen aussprechen.
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Gutachter haben die Aufgabe, anhand bestimmter Kriterien, die
Pflegebedürftigkeit des Betroffenen einzuschätzen. Bei ihrem Gutachten müssen die
Gutachter neben der Einschätzung der Pflegebedürftigkeit auch eine Empfehlung geben, in
welche Pflegestufe der Betroffene eingeordnet werden sollte. |
Der Fragenkatalog zeigt, mit welchen Fragen Sie rechnen müssen.
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Folgende Kriterien sind ausschlaggebend für die Einstufung in eine
Pflegestufe:
- Kann der Pflegebedürftige Funktionen wie Atmung, Kreislauf und Wärmeregulierung
aufrechterhalten?
- Kann er sich an die jeweilige Situation anpassen (kann er angemessen auf äußere
Bedingungen reagieren, etwa richtige Kleidung wählen)?
- Kann er für die eigene Sicherheit sorgen (durch intakte Orientierungs-und
Entscheidungsfähigkeit)?
- Kann sich der Betroffene bewegen, etwa im Bett umdrehen, sich in der Wohnung bewegen,
auf der Straße gehen?
- Kann er sich sauber halten und kleiden?
- Kann er sich selbst ernähren?
- Kann er seine Verdauung kontrollieren?
- Kann er sich beschäftigen und seine Zeit sinnvoll nutzen (den Tag gestalten)?
- Kann der Betroffene kommunizieren, d.h. Botschaften empfangen und aussenden?
- Hat er einen geregelten Schlaf-Wach-Rhythmus?
- Kann er soziale Kontakte aufnehmen und aufrechterhalten?
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Je genauer die Antwort ist, desto besser kann der Gutachter die
Pflegebedürftigkeit einschätzen.
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Bei allen Verrichtungen ist nicht nur wichtig, wie gut der Betroffene noch
in der Lage ist, sie allein auszuführen. Es ist auch wichtig, wie viel Zeit er dafür
braucht. Auch die Zeit, die eine Pflegeperson für ihre Verrichtungen braucht, ist
wichtig. Deshalb werden oft sehr detaillierte Fragen gestellt. Antworten Sie möglichst
wahrheitsgemäß und ausführlich. Oft ist es nicht leicht, gleich die richtige Antwort zu
finden. Wer denkt schon so genau über jede kleine Handlung nach. Sie brauchen nicht
"wie aus der Pistole geschossen" antworten. Wichtig ist, dass die Antwort
stimmt. Nehmen Sie sich deshalb die Zeit zu überlegen, wie viel Zeit sie brauchen.
Beschreiben Sie auch ruhig ausführlicher, was Sie genau tun, z. B. um aus dem Bett zu
kommen, oder sich anzuziehen. Dann kann der Gutachter die richtigen Schlüsse ziehen.
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