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Keine Angst vor dem Gutachter

Inhaltsübersicht:
Wer kommt?
Wo findet der Besuch statt?
Vorbereitung auf den Besuch
Peinlichkeiten
Kriterien der Begutachtung

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Wer kommt?

Buch dazu anzeigenPflegefall: Was tun? Ein Wegweiser für Angehörige
Ein Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit bei der Krankenkasse führt zu einem Besuch des medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen (MDK). Die Aufgabe des Gutachters ist es, festzustellen, inwieweit Verrichtungen des täglichen Lebens nicht mehr selbstständig vom Antragsteller durchgeführt werden können.

 

Es wird ein Termin vereinbart, an dem der Gutachter kommt.

Nach Antragstellung erhält man einen Besuchstermin vom MDK. Es hat sich bewährt, im Vorfeld zu erfragen, wer den Besuch durchführt. Ein Augenarzt ist wohl weniger geeignet, eine Pflegebedürftigkeit festzustellen. Ein Allgemeinarzt oder eine Pflegefachkraft hingegen schon. Optimal wäre ein gemeinsamer Besuch von Arzt und Pflegekraft. Sie haben ein Recht auf fachgerechte Beurteilung. Deshalb sollten sie darauf bestehen einen geeigneten Gutachter zu bekommen.

 

Beim Besuch sollte eine Vertrauensperson oder die Pflegekraft anwesend sein.

Der Besuchstermin wird meistens einige Tage vor dem Termin schriftlich oder telefonisch mitgeteilt. Der Pflegende muss nicht jeden Besuchstermin, den der medizinische Dienst vorschlägt, akzeptieren. Wichtig ist, dass auf jeden Fall auch die pflegende Person und/oder eine Vertrauensperson anwesend ist. Ist sie z. B. durch Berufstätigkeit an einem vorgeschlagenen Termin verhindert, so sollte ein anderer Besuchstermin vereinbart werden.

 

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Wo findet der Besuch statt?

Krankenkasse und Gutachter müssen über den Aufenthaltsort informiert sein.

Der Besuch des Gutachters findet immer am Aufenthaltsort des Antragstellers statt. Das kann ein Pflegeheim sein, wenn eine stationäre Pflege notwendig ist. Es kann aber auch die Wohnung des Pflegebedürftigen oder die Wohnung eines Angehörigen sein. Ja nachdem, wo sich der Pflegebedürftige aufhält. Wichtig ist, dass die Krankenkasse und der Gutachter auch über diesen Aufenthaltsort informiert sind. Sind Wohnort und Aufenthaltsort des Pflegebedürftigen unterschiedlich, kann es sein, dass der Gutachter an der falschen Tür klingelt. Das führt dann zu einer Verzögerung, die für alle Beteiligten unangenehm ist.

 

Der Besuch erfolgt immer dort, wo der Pflegebedürftige tatsächlich versorgt wird.

Wichtig ist, dass der Gutachter die Situation da beurteilt, wo der Pflegebedürftige sich aufhält und auch gepflegt wird. Das ist entscheidend für die Einstufung in eine Pflegestufe, egal, ob es der eigene Haushalt, der Haushalt des pflegenden Angehörigen oder ein Pflegeheim ist.

 

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Vorbereitung auf den Besuch

Ein Pflegetagebuch hilft, genaue Auskunft zu geben.

Um die Begutachtung zu erleichtern, hat es sich bewährt, wenn die Pflegeperson ein Pflegetagebuch führt. Hier werden, wie in einem Protokoll, Verrichtungen mit Datum, Uhrzeit und Dauer eingetragen. Dieses Protokoll sollte genau und wahrheitsgetreu geführt werden, denn der Zeitbedarf und die Aufwändigkeit der Verrichtungen sind wesentliche Entscheidungskriterien für den Gutachter.

 

Arztberichte sollten dem Gutachter gezeigt werden.

Beim Besuch sollten Sie für den Gutachter alle Dokumente bereithalten, die die Pflegebedürftigkeit belegen können. Dazu können z. B. Arzt- und Facharztberichte und/oder Krankenhausberichte gehören.

 

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Peinlichkeiten

Begutachtet zu werden, ist unangenehm. Da wird aus Scham oft Wichtiges verschwiegen.

Scham ist oft ein Stolperstein bei einer korrekten Beurteilung. Der Gutachter muss eine menge Fragen stellen, die den meisten Menschen peinlich oder zumindestens unangenehm sind. Das können Fragen nach der Blasen- oder Darmentleerung sein, oder ob Sie sich noch allein waschen können und wie gründlich Sie dabei sind. Oft geben dann Pflegebedürftige viel zu positive Antworten, weil sie sich schämen, das nicht mehr allein zu können.

 

Hier hilft das Pflegetagebuch.

Aber gerade diese Fragen sind für eine korrekte Beurteilung sehr wichtig. Geben Sie eine ehrliche, den Tatsachen entsprechende Auskunft, auch wenn es Ihnen schwer fällt. Dem Gutachter ist dabei oft auch nicht wohl zumute. Häufig hilft gerade in dieser Situation die Anwesenheit des pflegenden Angehörigen. Auch das Pflegetagebuch ist dann eine konkrete Hilfe und macht es für alle Beteiligten leichter.

 

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Kriterien der Begutachtung

Der Gutachter muss Empfehlungen aussprechen.

Gutachter haben die Aufgabe, anhand bestimmter Kriterien, die Pflegebedürftigkeit des Betroffenen einzuschätzen. Bei ihrem Gutachten müssen die Gutachter neben der Einschätzung der Pflegebedürftigkeit auch eine Empfehlung geben, in welche Pflegestufe der Betroffene eingeordnet werden sollte.

 

Der Fragenkatalog zeigt, mit welchen Fragen Sie rechnen müssen.

Folgende Kriterien sind ausschlaggebend für die Einstufung in eine Pflegestufe:
  1. Kann der Pflegebedürftige Funktionen wie Atmung, Kreislauf und Wärmeregulierung aufrechterhalten?
  2. Kann er sich an die jeweilige Situation anpassen (kann er angemessen auf äußere Bedingungen reagieren, etwa richtige Kleidung wählen)?
  3. Kann er für die eigene Sicherheit sorgen (durch intakte Orientierungs-und Entscheidungsfähigkeit)?
  4. Kann sich der Betroffene bewegen, etwa im Bett umdrehen, sich in der Wohnung bewegen, auf der Straße gehen?
  5. Kann er sich sauber halten und kleiden?
  6. Kann er sich selbst ernähren?
  7. Kann er seine Verdauung kontrollieren?
  8. Kann er sich beschäftigen und seine Zeit sinnvoll nutzen (den Tag gestalten)?
  9. Kann der Betroffene kommunizieren, d.h. Botschaften empfangen und aussenden?
  10. Hat er einen geregelten Schlaf-Wach-Rhythmus?
  11. Kann er soziale Kontakte aufnehmen und aufrechterhalten?

 

Je genauer die Antwort ist, desto besser kann der Gutachter die Pflegebedürftigkeit einschätzen.

Bei allen Verrichtungen ist nicht nur wichtig, wie gut der Betroffene noch in der Lage ist, sie allein auszuführen. Es ist auch wichtig, wie viel Zeit er dafür braucht. Auch die Zeit, die eine Pflegeperson für ihre Verrichtungen braucht, ist wichtig. Deshalb werden oft sehr detaillierte Fragen gestellt. Antworten Sie möglichst wahrheitsgemäß und ausführlich. Oft ist es nicht leicht, gleich die richtige Antwort zu finden. Wer denkt schon so genau über jede kleine Handlung nach. Sie brauchen nicht "wie aus der Pistole geschossen" antworten. Wichtig ist, dass die Antwort stimmt. Nehmen Sie sich deshalb die Zeit zu überlegen, wie viel Zeit sie brauchen. Beschreiben Sie auch ruhig ausführlicher, was Sie genau tun, z. B. um aus dem Bett zu kommen, oder sich anzuziehen. Dann kann der Gutachter die richtigen Schlüsse ziehen.

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