Nichterfüllung einer Forderung oder einer angemessenen
Erwartung bezüglich der beabsichtigten Anwendung, eingeschlossen solche, welche die Sicherheit betreffen.
(aus DIN EN ISO 8402: 08.95)
Die Abgrenzung zwischen Mangel und Fehler ist nicht immer
scharf zu ziehen. Der Mangel bezieht sich auf eine beabsichtigte Anwendung, während der
Fehler sich auf festgelegte Forderungen bezieht. Beides kann, muß jedoch nicht identisch
sein.
Beispiel:
-L Ein Mangel liegt vor, wenn ein unzureichend gewartetes Röntgengerät bei
dem Patienten durch eine bestimmte Untersuchung Strahlenschäden verursacht, die bei
einwandfreier Funktion vermieden worden wären.
Verpflichtung eines Produzenten oder anderer zum
Schadensersatz aufgrund eines Personen, Sach oder anderen Schadens, verursacht durch
ein Produkt.
(aus DIN EN ISO 8402: 08.95)
Beispiele:
-S Die durch das Arzneimittel Contergan
geschädigten Personen haben Schadensersatz vom Produzenten des Arzneimittels verlangt und
auf dem Weg des Vergleichs erhalten.
-L Wenn ein Hersteller von Blutprodukten die
behördlich vorgeschriebenen HIVTests unterläßt und dadurch eine Person infiziert wird, ist er zum Schadensersatz verpflichtet.
Status einer Einheit,
wenn ihre Fähigkeit zur Erfüllung der festgelegten Qualitätsforderung
dargelegt wurde.
(aus DIN EN ISO 8402: 08.95)
Qualifikationen können auf verschiedene Art, gesetzlich
geregelt oder nicht, definiert und erreicht werden.
Beispiele:
-S Die Kassenärztliche Vereinigung schreibt für ambulante Operationen
Mindeststandards vor, die sich auf den Operationsraum, die Umkleide räume und weitere
Voraussetzungen beziehen.
-L,P Ein Desinfektionsmittel darf nach dem
Bundesseuchengesetz erst dann behördlich eingesetzt werden, wenn es vom
RobertKochInstitut in die amtliche Desinfektionsmittelliste aufgenommen worden ist.
-A Ein Fertigarzneimittel darf nach dem
Arzneimittel gesetz grundsätzlich nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn es vom
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen worden ist.
Sofern die qualifizierte Einheit einen prozessualen Charakter
hat, sei auf § 135 SGB V verwiesen:
"Neue Untersuchungs und Behandlungsmethoden dürfen in
der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung zu Lasten der Krankenkassen
nur abgerechnet werden, wenn die Bundesausschüsse der Ärzte und Krankenkassen ...
Empfehlungen abgegeben haben über
- die Anerkennung des diagnostischen und therapeutischen Nutzens
der neuen Methode,
- die notwendige Qualifikation der Ärzte sowie die apparativen
Anforderungen, um eine sachgerechte Anwendung der neuen Methode zu sichern, und
- die erforderlichen Aufzeichnungen über die ärztliche
Behandlung."
Die in Absatz 2 geforderte "Qualifikation der
Ärzte" ist Teil der Qualifikation der "Untersuchungs und
Behandlungsmethoden".
Auf Einheiten, die Produkte sind, bezieht sich §139 SGB V:
"Voraussetzung der Aufnahme neuer Hilfsmittel in das
Hilfsmittelverzeichnis ist, daß der Hersteller die Funktionstauglichkeit und den
therapeutischen Nutzen des Hilfsmittels sowie seine Qualität nachweist. Über die
Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis entscheiden die Spitzenverbände der Krankenkassen
gemeinsam und einheitlich, nachdem der Medizinische Dienst die Voraussetzungen geprüft
hat."
Tätigkeit wie Messen, Untersuchen, Ausmessen bei einem
oder mehreren Merkmalen einer Einheit sowie Vergleichen der Ergebnisse mit
festgelegten Forderungen, um festzustellen, ob Konformität
für jedes Merkmal erzielt ist.
(aus DIN EN ISO 8402: 08.95)
Prüfungen können zu den verschiedensten Aspekten der
medizinisch-therapeutischer Leistungen in vielfältiger Weise erfolgen. Sie können von
dem Ausführenden selbst oder von anderen innerhalb derselben Organisation oder von
Stellen außerhalb der Organisation durchgeführt werden. Sie können gesetzlich geregelt
oder nicht geregelt sein.
Beispiele:
-L Bei einem klinischchemischen Labor wird
aufgrund mehrfacher Beschwerden eine unzureichende Genauigkeit vermutet. Das Labor wird
daraufhin im Rahmen eines Ringversuchs nach DIN ISO 5725 überprüft.
-A Die Kommision einer Landesärztekammer
prüft, ob der Prüfkandidat X über die Befähigung zur Führung der Facharztbezeichung
"Innere Medizin" verfügt.
-P Die Stationsschwester prüft in
regelmäßigen Abständen, ob die Verfallssdaten der Medikamente überschritten sind.
Bezüglich einer in der vertragsärztlichen Versorgung
erbrachten Leistung besagt §136 SGB V:
"Die Kassenärztlichen Vereinigungen prüfen die
Qualität der in der vertragsärztlichen Versorgung erbrachten Leistungen einschließlich
der belegärztlichen Leistungen im Einzelfall durch Stichproben, deren Auswahl, Umfang und
Verfahren im Benehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen sowie den Verbänden der
Ersatzkassen festgelegt wird."
Bezüglich der festgelegten Forderungen (= Kriterien) setzt
§ 136 fort:
"Die Bundesausschüsse der Ärzte und Krankenkassen
entwickeln in Richtlinien nach § 92 Kriterien zur Qualitätsbeurteilung in der
vertragsärztlichen Versorgung."
Die Selbstbewertung ist eine umfassende, regelmäßige und
systematische Überprüfung von Tätigkeiten und Ergebnissen eines Unternehmens anhand
eines Modells für hervorragende Geschäftsergebnisse.
Prüfung der Arbeit durch den Ausführenden selbst nach
festgelegten Regeln.
(aus DIN EN ISO 8402: 08.95)
Beispiele:
-P Die Karteikarten eines Krankenhauses tragen
farbliche Markierungen ("Reiter") für Anfangsbuchstaben und gegebenenfalls
weitere Buchstaben von Vor und Familiennamen. Die Schwester sortiert die Karten anhand
dieses optischen Systems in den Karteikästen und prüft die Sortierung regelmäßig
anhand der Anordnung der Farbmarkierungen.
Bestätigen aufgrund einer Untersuchung und durch
Bereitstellung eines Nachweises, daß festgelegte Forderungen erfüllt worden sind.
In Design und Entwicklung betrifft Verifizierung
den Prozeß der Untersuchung des Ergebnisses einer betrachteten Tätigkeit, um
Konformität mit den an diese Tätigkeit (bezüglich ihres Ergebnisses) gestellten
Forderungen festzustellen.
(aus DIN EN ISO 8402: 08.95)
Bestätigen aufgrund einer Untersuchung und durch
Bereitstellung eines Nachweises, daß die besonderen Forderungen für einen speziellen
beabsichtigten Gebrauch erfüllt worden sind.
1) In Design und Entwicklung betrifft Validierung
den Prozeß der Untersuchung eines Produkts, um
Konformität mit Erfordernissen des Anwenders
festzustellen.
2) Validierung erfolgt üblicherweise am
Endprodukt unter festgelegten Betriebsbedingungen. Sie kann in früheren Stufen nötig
sein.
4) Mehrfache Validierungen können ausgeführt
werden, wenn unterschiedliche beabsichtigte Anwendungen vorkommen.
(aus DIN EN ISO 8402: 08.95)
Tip: Viethen Gregor, Graebig,
Klaus
Qualitätsterminologie Gesundheitswesen
Taschenbuch / Erschienen 1996
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