Feststellung erfolgt nach strengen Regeln und muss protokolliert
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Das Gesetz schreibt die Feststellung des Hirntods nach
den strengen Richtlinien der Bundesärztekammer vor:
- Zwei dafür qualifizierte Ärzte müssen den Betroffenen getrennt
untersucht haben.
- Die an der Untersuchung beteiligten Ärzte dürfen weder an der
Entnahme noch an der Übertragung der Organe des Organspenders
beteiligt sein, noch der Weisung eines beteiligten Arztes
unterstehen.
- Alle diagnostischen Maßnahmen müssen genau dokumentiert werden
und die nächsten Angehörigen müssen Gelegenheit haben, diese
Dokumentation einzusehen.
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