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GdB/MdE-Tabelle für Nervensystem und Psyche

Inhaltsübersicht:
Anwendungsrichtlinien bei Hirnschäden
Grundsätze der Gesamtbewertung von Hirnschäden
Bewertung von isoliert vorkommenden Symdromen
+   Hirnschäden mit psychischen Störungen
+   Zentrale vegetative Störungen
+   Koordinations- und Gleichgewichtsstörungen
+   Kognitive Leistungsstörungen
+   Lähmungen und Teillähmungen
+   Parkinson - Syndrom
+   Epileptische Anfälle
+   Narkolepsie

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Anwendungsrichtlinien bei Hirnschäden

Hirnbeschädigte

Hirnbeschädigte sind Behinderte, bei denen das Gehirn in seiner Entwicklung gestört wurde oder durch äußere Gewalteinwirkung, Krankheit, toxische Einflüsse oder Störungen der Blutversorgung organische Veränderungen erlitten und nachweisbar behalten hat.

 

Nachweis

Als nachgewiesen ist ein solcher Hirnschaden anzusehen, wenn nach dem Abklingen der akuten Phase nach Verletzung oder Krankheit, Symptome einer organischen Veränderung des Gehirns festgestellt worden sind. Das gilt auch, wenn bei späteren Untersuchungen keine hirnorganischen Funktionsstörungen und Leistungsbeeinträchtigungen mehr zu erkennen sind. Der GdB/MdE- Grad ist dann - auch unter Einschluß geringer z. B. vegetativer Beschwerden - mit 20 zu bewerten. Nach offenen Hirnverletzungen ist er nicht unter 30 zu bewerten.

 

Ausmaß der Ausfallerscheinungen.

Bestimmend für die Beurteilung des GdB/MdE-Grades ist das Ausmaß der bleibenden Ausfallserscheinungen. Dabei sind der neurologische Befund, die Ausfallserscheinungen im psychischen Bereich unter Würdigung der prämorbiden Persönlichkeit und ggf. das Auftreten von zerebralen Anfällen zu beachten. Bei der Mannigfaltigkeit der Folgezustände von Hirnbeschädigungen kommen für die GdB/MdE-Beurteilung Sätze zwischen 20 und 100 in Betracht.

 

Kinder

Bei Kindern ist zu berücksichtigen, daß sich die Auswirkungen eines Hirnschadens abhängig vom Reifungsprozeß sehr verschieden (Besserung oder Verschlechterung) entwickeln können, so daß in der Regel Nachprüfungen in Abständen von wenigen Jahren angezeigt sind.

Bei einem mit Ventil versorgten Hydrozephalus ist ein GdB/MdE-Grad von wenigstens 30 anzusetzen.

 

Nicht nur vorübergehende vegetative Störungen nach Gehirnerschütterung (reversible und morphologisch nicht nachweisbare Funktionsstörungen des Gesamthirns) rechtfertigen im ersten Jahr nach dem Unfall einen GdB/MdE-Grad von 10 - 20.

 

Tabelle

Bei der folgenden GdB/MdE-Tabelle der Hirnschäden soll die Gesamtbewertung (A.) im Vordergrund stehen. Die unter (B.) angeführten isoliert vorkommenden bzw. führenden Syndrome stellen eine ergänzende Hilfe zur Beurteilung dar.

 

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A. Grundsätze der Gesamtbewertung von Hirnschäden

Störung

GdB/MdE-Grad

1. Hirnschäden mit geringer Leistungsbeeinträchtigung
30 - 40
2. Hirnschäden mit mittelschwerer Leistungsbeeinträchtigung
50 - 60
3. Hirnschäden mit schwerer Leistungsbeeinträchtigung
70 - 100

 

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B. Bewertung von Hirnschäden mit isoliert vorkommenden bzw. führenden Syndromen

(bei Begutachtungen im sozialen Entschädigungsrecht auch zur Feststellung der Schwerstbeschädigtenzulage):

Organisch-psychische Störungen

Hierbei wird zwischen hirnorganischen Allgemeinsymptomen, intellektuellem Abbau (Demenz) und hirnorganischen Persönlichkeitsveränderungen unterschieden, die jedoch oft kombiniert sind und fließende Übergänge zeigen können.

Zu den hirnorganischen Allgemeinsymptomen ("Hirnleistungsschwäche") werden vor allem Beeinträchtigungen der Merkfähigkeit und der Konzentration, Reizbarkeit, Erregbarkeit, vorzeitige Ermüdbarkeit, Einbuße an Überschau- und Umstellungsvermögen und psychovegetative Labilität (z. B. Kopfschmerzen, vasomotorische Störungen, Schlafstörungen, affektive Labilität) gerechnet.

Die hirnorganischen Persönlichkeitsveränderungen ("hirnorganische Wesensänderung") wird von einer Verarmung und Vergröberung der Persönlichkeit mit Störungen des Antriebs, der Stimmungslage und der Emotionalität, mit Einschränkungen des Kritikvermögens und des Umweltkontaktes sowie mit Akzentuierungen besonderer Persönlichkeitseigenarten bestimmt.

Auf der Basis der organisch-psychischen Veränderungen entwickeln sich nicht selten zusätzliche psychoreaktive Störungen.

 

Psychische Störungen

Hirnschäden mit psychischen Störungen (je nach vorstehend beschriebener Art)

GdB/MdE - Grad

leicht (im Alltag sich gering auswirkend)
30 - 40
mittelgradig (im Alltag sich deutlich auswirkend)
50 - 60
schwer
70 - 100

 

Zentrale vegetative Störungen

Zentrale vegetative Störungen als Ausdruck eines Hirndauerschadens (z. B. Störungen des Schlaf-Wach-Rhythmus, der Vasomotorenregulation oder der Schweißregulation

GdB/MdE - Grad

leicht
30
mittelgradig, auch mit vereinzelten synkopalen Anfällen
40
mit häufigeren Anfällen oder erheblichen Auswirkungen auf den Allgemeinzustand
50

 

Koordinations- und Gleichgewichtsstörungen

Koordinations- und Gleichgewichtsstörungen (spino-)zerebraler Ursache je Ausmaß der Störung der Ziel- und Feinmotorik einschließlich der Schwierigkeiten beim Gehen und Stehen

30 - 100

 

Kognitive Leistungsstörungen

Hirnschäden mit kognitiven Leistungsstörungen (z. B. Aphasie, Apraxie, Agnosie)

GdB/MdE - Grad

leicht (z. B. Restaphasie)
30 - 40
mittelgradig (z. B. Aphasie mit deutlicher bis sehr ausgeprägter Kommunikationsstörung)
50 - 80
schwer (z. B. globale Aphasie)
90 - 100

 

Zerebral bedingte Teillähmung und Lähmungen

Zerebral bedingte Teillähmung und Lähmungen

GdB/MdE-Grad

leichte Restlähmungen und Tonusstörungen der Gliedmaßen
30
bei ausgeprägteren Teillähmungen und vollständigen Lähmungen ist der GdB/MdE-Grad aus Vergleichen mit den nachfolgend aufgeführten Gliedmaßenverlusten, peripheren Lähmungen und anderen Funktionseinbußen der Gliedmaßen abzuleiten
vollständige Lähmung von Arm und Bein (Hemiplegie)
100

 

Parkinson-Syndrom

Parkinson-Syndrom

GdB/MdE-Grad

ein- oder beidseitig, geringe Störungen der Bewegungsabläufe, keine Gleichgewichtsstörung, geringe Verlangsamung
30 - 40
deutliche Störung der Bewegungsabläufe, Gleichgewichtsstörungen, Unsicherheit beim Umdrehen, stärkere Verlangsamung
50 - 70
schwere Störung der Bewegungsabläufe bis zur Immobilität
80 - 100

 

Andere extrapyramidale Syndrome - auch mit Hyperkinesen - sind analog nach Art und Umfang der gestörten Bewegungsabläufe und der Möglichkeit ihrer Unterdrückung zu bewerten. Bei lokalisierten Störungen (z. B. Torticollis spasmodicus) sind niedrigere GdB/MdE-Grade als bei generalisierten (z. B. choreatische Syndrome) in Betracht zu ziehen.

 

Epileptische Anfälle

Epileptische Anfälle
je nach Art, Schwere, Häufigkeit und tageszeitlicher Verteilung

GdB/MdE-Grad

sehr selten
(generalisierte [große] und komplex-fokale Anfälle mit Pausen von mehr als einem Jahr; kleine und einfach-fokale Anfälle mit Pausen von Monaten
40
selten
(generalisierte [große] und komplex-fokale Anfälle mit Pausen von Monaten; kleine und einfach-fokale Anfälle mit Pausen von Wochen
50 - 60
mittlere Häufigkeit
(generalisierte [große] und komplex-fokale Anfälle mit Pausen von Wochen; kleine und einfach-fokale Anfälle mit Pausen von Tagen
60 - 80
häufig
(generalisierte [große] oder komplex-fokale Anfälle wöchentlich oder Serien von generalisierten Krampfanfällen, von fokal betonten oder von multifokalen Anfällen; kleine und einfach-fokale Anfälle täglich
90 - 100
nach drei Jahren Anfallsfreiheit bei weiterer Notwendigkeit antikonvulsiver Behandlung
30

 

Ein Anfallsleiden gilt als abgeklungen, wenn ohne Medikation drei Jahre Anfallsfreiheit besteht. Ohne nachgewiesenen Hirnschaden ist dann kein GdB/MdE-Grad mehr anzunehmen.

 

Narkolepsie

Je nach Häufigkeit, Ausprägung und Kombination der Symptome (Tagesschläfrigkeit, Schlafattacken, Kataplexien, automatisches Verhalten im Rahmen von Ermüdungserscheinungen, Schlaflähmungen - häufig verbunden mit hypnagogen Halluzinationen) sind im allgemeinen GdB/MdE-Grade von 50 bis 80 anzusetzen. Selten kommen auch GdB/MdE-Grade von 40 (z. B. bei gering ausgeprägter Tagesschläfrigkeit in Kombination mit seltenen Schlaflähmungen und hypnagogen Halluzinationen) oder auch über 80 (bei ungewöhlich starker Ausprägung) in Betracht.

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