Wirkstoff können ganz unterschiedlicher Herkunft sein
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Wirkstoffe sind Stoffe, die zur Herstellung von Arzneimittel herangezogen
werden dürfen. Darunter fallen nach dem Arzneimittelgesetz
§ 3:
- chemische Elemente und Verbindungen und deren natürlich vorkommenden Gemische und
Lösungen
- Pflanzen, Pflanzenteile und Pflanzenbestandteile in unbearbeitetem oder bearbeitetem
Zustand
- Tiere, Tierkörper, Körperteile, Körperbestandteile und Stoffwechselprodukte von
Mensch und Tier in bearbeitetem oder unbearbeitetem Zustand
- Mikroorganismen und Viren sowie deren Bestandteile und Stoffwechselprodukte
Weitere Informationen dazu im Text "Was
sind Arzneimittel?"
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