Arzneimittel

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Was sind Arzneimittel?

Die Definition legt genau fest, was ein Arzneimittel ist.

Arzneimittel werden auch oft als Medikamente oder Pharmaka bezeichnet. Was Arzneimittel sind, das wird im Arzneimittelgesetz in § 2 festgelegt, den Sie hier nachlesen können. Danach sind Arzneimittel Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die äußerlich oder innerlich angewandt dazu dienen, Krankheiten, Körperschäden, Leiden oder krankhafte Beschwerden zu erkennen, zu heilen, zu lindern oder zu verhüten. Vorbeugung, Diagnostik und Therapie sind mit dieser Definition erfasst.

 

Es dürfen nur bestimmte Stoffe zur Herstellung verwendet werden.

Als Stoffe, die zur Herstellung von Arzneimittel herangezogen werden dürfen, gelten nach Arzneimittelgesetz § 3:
  • chemische Elemente und Verbindungen und deren natürlich vorkommenden Gemische und Lösungen
  • Pflanzen, Pflanzenteile und Pflanzenbestandteile in unbearbeitetem oder bearbeitetem Zustand
  • Tiere, Tierkörper, Körperteile, Körperbestandteile und Stoffwechselprodukte von Mensch und Tier in bearbeitetem oder unbearbeitetem Zustand
  • Mikroorganismen und Viren sowie deren Bestandteile und Stoffwechselprodukte

 

Phytoparmaka sind Arzneimittel.

Diese Auflistung macht deutlich, dass z. B. Phytopharmaka mit ihren  pflanzlichen Bestandteilen Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes sind. Sie unterliegen den gleichen Bestimmungen, wie synthetische Arzneimittel.

 

Schmerzpflaster und Hormonspirale sind Arzneimittel.

Als Arzneimittel gelten auch Gegenstände, die ein Arzneimittel enthalten, z. B. Pflaster, die ein Schmerzmittel enthalten oder Wundverbände, in die bakterientötende Substanzen eingearbeitet sind. Dazu zählen auch dauerhaft im Körper verbleibende Gegenstände, die ein Arzneimittel enthalten, z. B. Hormonspiralen oder Hormonstäbchen zur Verhütung oder implantierbare Medikamentenpumpen, wie sie in der Schmerztherapie eingesetzt werden.

 

Arzneimittel müssen registriert und zugelassen sein.

Alle Arzneimittel müssen registriert und zugelassen sein. Die Zulassung und Registrierung von Arzneimitteln ist eine der Aufgaben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Das BfArM ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung.

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