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Die Definition legt genau fest, was ein Arzneimittel ist.
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Arzneimittel werden auch oft als Medikamente oder Pharmaka bezeichnet. Was
Arzneimittel sind, das wird im Arzneimittelgesetz in § 2 festgelegt, den Sie hier
nachlesen können. Danach sind Arzneimittel Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die
äußerlich oder innerlich angewandt dazu dienen, Krankheiten, Körperschäden, Leiden
oder krankhafte Beschwerden zu erkennen, zu heilen, zu lindern oder zu verhüten.
Vorbeugung, Diagnostik und Therapie sind mit dieser Definition erfasst. |
Es dürfen nur bestimmte Stoffe zur Herstellung verwendet werden.
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Als Stoffe, die zur Herstellung von Arzneimittel herangezogen werden
dürfen, gelten nach Arzneimittelgesetz § 3:
- chemische Elemente und Verbindungen und deren natürlich vorkommenden Gemische und
Lösungen
- Pflanzen, Pflanzenteile und Pflanzenbestandteile in unbearbeitetem oder bearbeitetem
Zustand
- Tiere, Tierkörper, Körperteile, Körperbestandteile und Stoffwechselprodukte von
Mensch und Tier in bearbeitetem oder unbearbeitetem Zustand
- Mikroorganismen und Viren sowie deren Bestandteile und Stoffwechselprodukte
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Phytoparmaka sind Arzneimittel.
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Diese Auflistung macht deutlich, dass z. B. Phytopharmaka mit ihren
pflanzlichen Bestandteilen Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes sind. Sie
unterliegen den gleichen Bestimmungen, wie synthetische Arzneimittel. |
Schmerzpflaster und Hormonspirale sind Arzneimittel.
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Als Arzneimittel gelten auch Gegenstände, die ein Arzneimittel enthalten,
z. B. Pflaster, die ein Schmerzmittel enthalten
oder Wundverbände, in die
bakterientötende Substanzen eingearbeitet sind. Dazu zählen auch dauerhaft im Körper
verbleibende Gegenstände, die ein Arzneimittel enthalten, z. B. Hormonspiralen oder Hormonstäbchen zur Verhütung oder implantierbare
Medikamentenpumpen, wie sie in der Schmerztherapie
eingesetzt werden. |
Arzneimittel müssen registriert und zugelassen sein.
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Alle Arzneimittel müssen registriert und zugelassen sein. Die Zulassung
und Registrierung von Arzneimitteln ist eine der Aufgaben des Bundesinstituts für
Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Das BfArM ist eine selbständige Bundesoberbehörde im
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Gesundheit und Soziale Sicherung.
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