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Heilpflanzen - Pflanzliche Therapie

Handel und Abgabe von Medikamenten:
Entscheidungskriterien für die Abgabeform von Medikamenten

Eine sichere Therapie steht an erster Stelle.

Arzneimittel greifen auf vielfältige Weise in den Organismus des Menschen ein. Sie lindern Beschwerden und können Leben retten. Sie können aber auch unerwünschte Wirkungen haben, abhängig machen oder Beschwerden verschlimmern. Wissen und genaue Kenntnisse der Wirkungsweise und der Dosierungen sind notwendig, damit ein Arzneimittel entsprechend seiner Bestimmung angewandt werden kann. Zum Schutz des Verbrauchers unterliegt der Handel bzw. die Abgabe von Medikamenten deshalb bestimmten Vorschriften, die durch das Arzneimittelgesetz vorgegeben werden. Es wird festgelegt, welche Arzneimittel für die Selbstmedikation geeignet sind und welche nur auf ärztliche Verordnung (Rezept) erworben werden können. Diese Maßnahmen sollen dem Erkrankten eine für ihn sichere medikamentöse Therapie gewährleisten.

 

Ob ein Arzneimittel rezeptpflichtig ist oder ohne Rezept erworben werden kann, hängt von einer Reihe von Faktoren ab, die alle gründlich untersucht werden müssen. Dazu gehört u.a.:
  • Erkennen, welche Erkrankung den Beschwerden zugrunde liegt.
  • Erkennen, ob Nebenwirkungen selbständig erkannt und behandelt werden können.
  • Erkennen, ob die Therapie erfolgreich ist.

 

Selbstmedikation bedeutet Eigenverantwortung.

Um eine eigenverantwortliche Therapie durchführen zu können ist es notwendig zu erkennen, welche Erkrankung den Beschwerden zugrunde liegt. Ob der Einsatz z.B. eines Schnupfenmittels erforderlich ist, lässt sich mit großer Sicherheit selbst feststellen. Dagegen ist eine Diagnose auf z.B. Diabetes oder Bluthochdruck nicht ohne ärztliche Hilfe möglich. Unter anderem aus diesem Grund sind Insuline und blutzuckersenkende Mittel nur auf Rezept zu erhalten und unter Anleitung bzw. genauen Dosierungsangaben anzuwenden.

 

Nebenwirkungen sind nicht immer sofort zu erkennen.

Auch hinsichtlich der eventuell zu erwartenden Nebenwirkungen muss eindeutig geklärt sein, ob es für den Verbraucher möglich ist, sie selbständig zu erkennen und zu behandeln (z. B. durch eine Reduzierung der Dosis). Oder machen es die zu erwartenden Nebenwirkungen notwendig, die Therapie in Begleitung eines Arztes durchzuführen. Es gibt bei bestimmten Medikamenten aufgrund der Wirkung auch mögliche Nebenwirkungen, die nur durch eine regelmäßige Blutuntersuchung erkannt werden können. Das ist z. B. dann der Fall, wenn sich aufgrund der Medikamenteneinnahme die Leberwerte verschlechtern. Diese Verschlechterung verursacht zunächst noch keine körperlich spürbaren Symptome. Dennoch ist eine Reaktion notwendig, die in diesem Fall nur durch einen Arzt garantiert werden kann.

 

Die Wirksamkeit muss kontrolliert werden.

In vielen Fällen ist es außerdem erforderlich, den Erfolg der Therapie anhand von Blutuntersuchungen zu kontrollieren und die Dosierung ständig an die individuellen Erfordernisse anzupassen. In einem solchen Fall muss ein Medikament rezeptpflichtig sein, denn diese Untersuchungen und Therapieanpassungen kann nur ein Arzt durchführen.

 

Neben weiteren Kriterien sind diese Fragestellungen sehr wichtig bei der Entscheidung, auf welchem Wege ein bestimmtes Medikament für den Verbraucher zugänglich gemacht werden soll. Insgesamt gibt es folgende Möglichkeiten der Arzneimittelabgabe an den Verbraucher:
  1. apothekenpflichtige Arzneimittel
    • einfach apothekenpflichtige Arzneimittel
    • verschreibungspflichtige Arzneimittel
  2. freiverkäufliche Arzneimittel

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