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Was bedeutet Aut idem?

 

Aut idem angekreuzt

Der Begriff "aut idem" stammt aus dem lateinischen und bedeutet so viel wie "oder das gleiche". Ist dieses Kästen auf einem Rezeptformular für ein Medikament angekreuzt, so erhält der Patient genau das, was der Arzt verordnet hat. Die Apotheke darf dann kein Präparat eines anderen Herstellers mit dem gleichen Wirkstoff, Wirkstoffgehalt und Zubereitung abgeben.

 

Aut idem nicht angekreuzt

Ist das Kästchen hingegen nicht angekreuzt, so ist eine Substitution erlaubt. Dabei kann der Apotheker ein Arzneimittel mit dem genau gleichen Wirkstoff, der gleichen Wirkstoffstärke und der gleichen Packungsgröße (hier gilt eine Spannbreite) in einer vergleichbaren Darreichungsform und mit mindestens den gleichen Indikationen (Einsatzgebiete) des ursprünglich verordneten Arzneimittels auswählen.

 

Vorgehen bei Substitution

Hat der Arzt nur einen Wirkstoff verordnet, so kann der Apotheker eines der drei preisgünstigsten Medikamente, die der ärztlichen Verordnung entsprechen, auswählen. Der Apotheker muss prüfen, ob die Krankenkasse des Versicherten für diesen Wirkstoff einen Rabattvertrag mit einem Pharmaunternehmen abgeschlossen hat. Ist dieses Medikament verfügbar, so muss der Apotheker genau dieses Medikament abgeben. Die Abgabe eines anderen Medikamentes ist dann nicht erlaubt. Wenn es keinen Rabattvertrag der Krankenkasse für den verordneten Wirkstoff gibt, so kann der Apotheker aus den drei preisgünstigsten Medikamenten auswählen, wenn Wirkstoffstärke, Packungsgröße und Indikationen übereinstimmen.

 

Kostenerstattung bei teureren Medikamenten

Seit 01.01.2011 gilt aufgrund einer Neuregelung auch, dass der Patient, wenn der Arzt Aut idem nicht ankreuzt, ein Medikament wählen darf, dass teurer ist, als das vorgesehene. Der Patient muss aber das Arzneimittel in der Apotheke zunächst komplett selbst bezahlen. Seine gesetzliche Krankenkasse erstattet dann die Kosten für das eigentlich verordnete Medikament. Der Patient muss also nur die Mehrkosten tragen.

 

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