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Was bedeutet Aut idem?
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Aut idem angekreuzt
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Der Begriff "aut idem" stammt aus dem lateinischen und bedeutet
so viel wie "oder das gleiche". Ist dieses Kästen auf einem Rezeptformular für
ein Medikament angekreuzt, so erhält der Patient genau das, was der Arzt verordnet hat.
Die Apotheke darf dann kein Präparat eines anderen Herstellers mit dem gleichen Wirkstoff, Wirkstoffgehalt und Zubereitung abgeben. |
Aut idem nicht angekreuzt
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Ist das Kästchen hingegen nicht angekreuzt, so ist eine Substitution
erlaubt. Dabei kann der Apotheker ein Arzneimittel mit dem genau gleichen Wirkstoff, der gleichen Wirkstoffstärke und der
gleichen Packungsgröße (hier gilt eine Spannbreite) in einer vergleichbaren Darreichungsform und mit mindestens den
gleichen Indikationen (Einsatzgebiete) des ursprünglich verordneten Arzneimittels
auswählen. |
Vorgehen bei Substitution
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Hat der Arzt nur einen Wirkstoff verordnet, so kann der Apotheker eines der drei
preisgünstigsten Medikamente, die der ärztlichen Verordnung entsprechen, auswählen. Der Apotheker muss prüfen, ob die Krankenkasse des Versicherten für diesen Wirkstoff
einen Rabattvertrag mit einem Pharmaunternehmen
abgeschlossen hat. Ist dieses Medikament verfügbar, so muss der Apotheker genau dieses
Medikament abgeben. Die Abgabe eines anderen Medikamentes ist dann nicht erlaubt. Wenn es
keinen Rabattvertrag der Krankenkasse für den verordneten Wirkstoff gibt, so kann der
Apotheker aus den drei preisgünstigsten Medikamenten auswählen, wenn Wirkstoffstärke,
Packungsgröße und Indikationen übereinstimmen. |
Kostenerstattung bei teureren Medikamenten
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Seit 01.01.2011 gilt aufgrund einer Neuregelung auch, dass
der Patient, wenn der Arzt Aut idem nicht ankreuzt, ein Medikament wählen
darf, dass teurer ist, als das vorgesehene. Der Patient muss aber das
Arzneimittel in der Apotheke zunächst komplett selbst bezahlen. Seine
gesetzliche Krankenkasse erstattet dann die Kosten für das eigentlich
verordnete Medikament. Der Patient muss also nur die Mehrkosten tragen.
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