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Festbetrag für Arzneimittel

 

Das Preisgefälle ist groß

Auf dem deutschen Markt gibt es eine Vielzahl von Medikamenten mit der gleichen therapeutischen Wirkung. Die Preise können aber sehr unterschiedlich sein. Hier ein Beispiel: Für den Wirkstoff Acetylsalicylsäure (ASS) weist eine Online-Apotheke (auch hier können die Preise schwanken) aus:
  • ASS der Firma Ratiopharm  für 1000 Tabletten 3,99 Euro
  • Aspirin (Original der Firma Bayer) 1000 Tabletten 13,62 Euro

 

Zuzahlung bei verordneten Medikamenten

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nicht automatisch alle Kosten für ein vom Arzt verordnetes Medikament. Sie bezahlen nur einen vorher festgelegten Betrag für ein verordnetes Medikament. Diese Festbeträge werden für Gruppen vergleichbarer Arzneimittel bestimmt. Der Arzt kann dann immer zwischen mehreren Präparaten aus einer Gruppe wählen. Verschreibt er ein Medikament, dass teurer ist, als der Festbetrag, so muss der Patient in der Apotheke
  • die gesetzliche Zuzahlung und
  • den Differenzbetrag zum Festbetrag bezahlen.

 

Differenzbetrag

Den Differenzbetrag, der auch Festbetragsaufzahlung genannt wird, muss der Patient auch dann bezahlen, wenn er eigentlich von der Zuzahlung befreit ist. In diesem Fall muss aber der Arzt den Patienten vorher darüber informieren, dass er ihm ein solches Medikament verschrieben hat.

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