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Festbetrag für Arzneimittel
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Das Preisgefälle ist groß
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Auf dem deutschen Markt gibt es eine Vielzahl von Medikamenten mit der
gleichen therapeutischen Wirkung. Die Preise können aber sehr unterschiedlich sein. Hier
ein Beispiel: Für den Wirkstoff Acetylsalicylsäure (ASS) weist eine Online-Apotheke
(auch hier können die Preise schwanken) aus:
- ASS der Firma Ratiopharm für 1000 Tabletten 3,99 Euro
- Aspirin (Original der Firma Bayer) 1000 Tabletten 13,62 Euro
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Zuzahlung bei verordneten Medikamenten
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Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nicht automatisch alle Kosten
für ein vom Arzt verordnetes Medikament. Sie bezahlen nur einen vorher festgelegten
Betrag für ein verordnetes Medikament. Diese Festbeträge werden für Gruppen
vergleichbarer Arzneimittel bestimmt. Der Arzt kann dann immer zwischen mehreren
Präparaten aus einer Gruppe wählen. Verschreibt er ein Medikament, dass teurer ist, als
der Festbetrag, so muss der Patient in der Apotheke
- die gesetzliche Zuzahlung und
- den Differenzbetrag zum Festbetrag bezahlen.
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Differenzbetrag
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Den Differenzbetrag, der auch Festbetragsaufzahlung
genannt wird, muss der Patient auch dann bezahlen, wenn er eigentlich von der Zuzahlung
befreit ist. In diesem Fall muss aber der Arzt den Patienten vorher darüber informieren,
dass er ihm ein solches Medikament verschrieben hat.
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