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Festbetragsaufzahlung für Arzneimittel
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Die Kasse bezahlt den Festbetrag
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Für ein vom Arzt verordnetes Medikament übernimmt die Krankenkasse die
Kosten nur bis zu Höhe des für diesen Wirkstoff vereinbarten Festbetrages.
Liegen die Kosten für das verordnete Medikament höher, als dieser Festbetrag, so muss
der Differenzbetrag vom Patienten bezahlt werden. |
Differenzbetrag
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Den Differenzbetrag, der auch Festbetragsaufzahlung genannt wird, muss der
Patient auch dann bezahlen, wenn er eigentlich von der Zuzahlung befreit ist. In diesem
Fall muss aber der Arzt den Patienten vorher darüber informieren, dass er ihm ein solches
Medikament verschrieben hat.
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