Operationen und Eingriffe

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Allgemeine Aspekte bei Transplantationen:
Was bedeutet Hirntod?

Alle Funktionen des Gehirns sind unwiederbringlich ausgefallen

Das Transplantationsgesetz schreibt als Voraussetzung für eine Organentnahme bei Verstorbenen den Nachweis des Hirntods vor. Hirntod bedeutet den Ausfall aller Funktionen des Großhirns, Kleinhirns und des Hirnstamms auch wenn die Kreislauffunktion (Herzschlag und Atmung) durch intensivmedizinische Maßnahmen noch erhalten ist. Die zweifelsfreie Feststellung des Hirntods gilt als offizieller Todeszeitpunkt, weil eine Rückkehr ins Leben in diesem Stadium nicht mehr möglich ist.

 

Feststellung erfolgt nach strengen Regeln und muss protokolliert werden

Das Gesetz schreibt die Feststellung des Hirntods nach den strengen Richtlinien der Bundesärztekammer vor:
  • Zwei dafür qualifizierte Ärzte müssen den Betroffenen getrennt untersucht haben.
  • Die an der Untersuchung beteiligten Ärzte dürfen weder an der Entnahme noch an der Übertragung der Organe des Organspenders beteiligt sein, noch der Weisung eines beteiligten Arztes unterstehen.
  • Alle diagnostischen Maßnahmen müssen genau dokumentiert werden und die nächsten Angehörigen müssen Gelegenheit haben, diese Dokumentation einzusehen.

weiter lesen: Wie wird der Hirntod festgestellt?

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