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Allgemeine Aspekte bei Transplantationen:
Wie wird der Hirntod festgestellt?

Festgelegte Kriterien

Um den irreversiblen Zustand des Hirntods sicher von einer tiefen Bewusstlosigkeit unterscheiden zu können, müssen bei der klinischen und der maschinellen Untersuchung verschiedene Kriterien vorhanden sein.

 

Ausfall aller Hirnstammreflexe

Die Klinische Untersuchung muss den Ausfall aller Hirnstammreflexe ergeben. Die Hirnstammreflexe sind bei Menschen in tiefer Bewusstlosigkeit vorhanden, bei Hirntoten jedoch nicht. Diese Hirnstammreflexe sind:
  • Der Pupillenreflex: Die Pupillen verengen sich bei Hirntoten nicht mehr auf Lichteinfall.
  • Der Hornhautreflex: Bei Berührung der Hornhaut des Auges mit einem Wattestäbchen, schließen sich normalerweise die Augen reflexartig, bei eingetretenem Hirntod nicht.
  • Würge- und Hustenreflex: Im Gegensatz zu Gesunden löst die Berührung der Rachenhinterwand bei Hirntoten keinen Würgereflex aus.
  • Puppenkopf- Phänomen (okulo-zephaler Reflex): Bei schnellem Drehen des Kopfes reagiert ein Mensch, der nur bewusstlos ist mit einer langsamen Gegenbewegung der Augen, bei einem hirntoten Menschen bleiben die Augen unverändert.
  • Schmerzreize: auf Schmerzreize im Gesicht reagieren Hirntote nicht mit Abwehrbewegungen der Gesichtsmuskulatur, wie dies selbst bei Menschen in tiefer Bewusstlosigkeit der Fall ist.

 

Keine Eigenatmung

Zur Überprüfung der Spontanatmung wird die maschinelle Beatmung ausgeschaltet. Normalerweise stellt der Anstieg des Kohlendioxydgehaltes einen starken Anreiz auf das Atemzentrum dar und ein Atemzug wird ausgelöst. Funktioniert das Atemzentrum nicht mehr, setzt die Eigenatmung nicht ein.

 

Null-Linie bei der Ableitung der Hirnströme

Bei den maschinellen Untersuchungen wird die Hirnfunktion und die Hirndurchblutung genauestens untersucht. Mit Hilfe der EEG-Untersuchung (Elektroenzephalographie) lassen sich die Hirnströme darstellen. Bei einer über 30 Minuten kontinuierlich abgeleiteten EEG- Aufzeichnung muss eine Null-Linie dokumentiert sein. Außerdem dürfen Reize nicht mehr im EEG angezeigt werden. Dies ist ein weiteres Kriterium für den Ausfall der Hirnfunktion. Bei negativen evozierten Potentialen (AEP und SEP), reagiert das Gehirn nicht mehr auf akustische und sensible Reize. Die Dopplersonographie, die Angiographie und die Perfusionsszintigraphie zeigen den Ausfall der Hirndurchblutung an.

 

Feststellung des Todes nach 72 Stunden

Insgesamt werden diese Untersuchungen über 12 bis 72 Stunden durchgeführt und protokolliert, bis schließlich beide Ärzte den Hirntod und damit den Tod des Betroffenen feststellen. Dieser Zeitpunkt wird als Todeszeitpunkt festgehalten und der Totenschein ausgestellt

 

Zustimmung zur Organentnahme erst nach Feststellung des Todes

Erst nach Feststellung des Hirntodes wird die Zustimmung der Angehörigen zu einer Organspende eingeholt. Wenn diese vorliegt und die medizinischen Voraussetzungen (z.B. keine Infektionskrankheit) gegeben sind, erfolgt die Meldung bei der Deutschen Stiftung Organtransplantation DSO.

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