Festgelegte Kriterien
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Um den irreversiblen Zustand des Hirntods
sicher von einer tiefen Bewusstlosigkeit unterscheiden zu können, müssen bei der
klinischen und der maschinellen Untersuchung verschiedene Kriterien vorhanden
sein. |
Ausfall aller Hirnstammreflexe
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Die Klinische Untersuchung muss den Ausfall aller Hirnstammreflexe ergeben. Die
Hirnstammreflexe sind bei Menschen in tiefer Bewusstlosigkeit vorhanden, bei
Hirntoten jedoch nicht. Diese Hirnstammreflexe sind:
- Der Pupillenreflex: Die Pupillen verengen sich bei Hirntoten nicht mehr
auf Lichteinfall.
- Der Hornhautreflex: Bei Berührung der Hornhaut des Auges mit einem
Wattestäbchen, schließen sich normalerweise die Augen reflexartig, bei
eingetretenem Hirntod nicht.
- Würge- und Hustenreflex: Im Gegensatz zu Gesunden löst die Berührung der
Rachenhinterwand bei Hirntoten keinen Würgereflex aus.
- Puppenkopf- Phänomen (okulo-zephaler Reflex): Bei schnellem Drehen des
Kopfes reagiert ein Mensch, der nur bewusstlos ist mit einer langsamen
Gegenbewegung der Augen, bei einem hirntoten Menschen bleiben die Augen
unverändert.
- Schmerzreize: auf Schmerzreize im Gesicht reagieren Hirntote nicht mit
Abwehrbewegungen der Gesichtsmuskulatur, wie dies selbst bei Menschen in
tiefer Bewusstlosigkeit der Fall ist.
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Keine Eigenatmung
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Zur Überprüfung der Spontanatmung wird die maschinelle Beatmung ausgeschaltet.
Normalerweise stellt der Anstieg des Kohlendioxydgehaltes einen starken Anreiz
auf das Atemzentrum dar und ein Atemzug wird ausgelöst. Funktioniert das
Atemzentrum nicht mehr, setzt die Eigenatmung nicht ein. |
Null-Linie bei der Ableitung der Hirnströme
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Bei den maschinellen Untersuchungen wird die Hirnfunktion und die
Hirndurchblutung genauestens untersucht. Mit Hilfe der EEG-Untersuchung (Elektroenzephalographie)
lassen sich die Hirnströme darstellen. Bei einer über 30 Minuten kontinuierlich
abgeleiteten EEG- Aufzeichnung muss eine Null-Linie dokumentiert sein. Außerdem
dürfen Reize nicht mehr im EEG angezeigt werden. Dies ist ein weiteres Kriterium
für den Ausfall der Hirnfunktion. Bei negativen evozierten Potentialen (AEP
und SEP), reagiert das Gehirn nicht mehr auf akustische und sensible Reize.
Die
Dopplersonographie, die Angiographie und die Perfusionsszintigraphie zeigen
den Ausfall der Hirndurchblutung an. |
Feststellung des Todes nach 72 Stunden
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Insgesamt werden diese Untersuchungen über 12 bis 72 Stunden durchgeführt und
protokolliert, bis schließlich beide Ärzte den Hirntod und damit den Tod des
Betroffenen feststellen. Dieser Zeitpunkt wird als Todeszeitpunkt festgehalten
und der Totenschein ausgestellt |