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Sterbebegleitung
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Nähe und Beistand am Ende des Lebens
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Die Sterbebegleitung ist ein wesentlicher Bestandteil der Palliativmedizin.
Sie bedeutet intensive Betreuung, Unterstützung und Begleitung sterbender
(Palliativ-)Patienten und ihrer Angehörigen. Dabei kommen alle Elemente
der Palliativmedizin zur Symptomlinderung zur Anwendung, aber auch die einfache
menschliche Nähe und der Beistand sowie regelmäßige Gespräche sind in der Regel
unverzichtbar. Auch wenn medizinische und pflegerische Maßnahmen am ehesten von
den Mitgliedern des palliativmedizinischen Teams durchgeführt werden,
sind vor allem für die Vermittlung von Nähe und Beistand sowie für das Führen
von Gesprächen insbesondere die Angehörigen und Freunde des Sterbenden gefragt.
Für die Besprechung religiöser oder spiritueller Themen kann zudem die
Hinzuziehung eines Geistlichen hilfreich sein.
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Ausbildung zu Sterbebegleitern
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Anleitungen zur Sterbebegleitung sowie die Sterbebegleitung selbst werden von
verschiedenen kirchlichen und sozialen Trägern angeboten, beispielsweise der
Caritas, dem Malteser-Hilfsdienst, der Diakonie und der Johanniter-Unfallhilfe.
Bei diesen Einrichtungen können sich Interessierte auch zu ehrenamtlichen
Sterbebegleitern ausbilden lassen.
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Standpunkt der Bundesärztekammer
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Auch die Bundesärztekammer hat sich intensiv mit dem Thema "Sterbebegleitung"
befasst und im Mai 2004 die Neufassung der "Grundsätze der Bundesärztekammer zur
ärztlichen Sterbebegleitung" veröffentlicht. Darin wird auch der hohe
Stellenwert von Patientenverfügungen unterstrichen. Die Grundsätze
betonen, dass die "in einer Patientenverfügung zum Ausdruck gebrachte Ablehnung
einer Behandlung für den Arzt bindend ist", "sofern die konkrete Situation
derjenigen entspricht, die der Patient in der Verfügung beschrieben hat, und
keine Anhaltspunkte für eine nachträgliche Willensänderung erkennbar sind".
Weiterhin äußert sich die Bundesärztekammer im Rahmen dieser Grundsätze
dahingehend, dass "die ärztliche Verpflichtung zur Lebenserhaltung nicht unter
allen Umständen besteht" und dass ein "offensichtlicher Sterbevorgang nicht
durch lebenserhaltende Therapien künstlich in die Länge gezogen werden" soll.
Allerdings wird in diesem Zusammenhang auch betont, dass diese Äußerungen auf
keinen Fall als Ermunterung zu aktiver Sterbehilfe zu verstehen sind.
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