Palliativmedizin

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Die Sterbephase
Sterbehilfe, Sterbebegleitung, Patientenverfügung
Krankenpflege in der letzten Lebensphase

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Sterbehilfe

 

Der Begriff "Sterbehilfe" wird häufig mit verschiedener Bedeutung verwendet. Laut Definition unterscheidet man folgende Bezeichnungen:

  • aktive Sterbehilfe (auch: Tötung auf Verlangen)
  • passive Sterbehilfe (auch: Sterbenlassen)
  • indirekte Sterbehilfe (auch: Therapien am Lebensende)
  • Beihilfe zum Suizid (Selbstmord)
 

Aktive Sterbehilfe

Die Bezeichnung "aktive Sterbehilfe" (auch "Tötung auf Verlangen" genannt) meint das bewusste und aktive Eingreifen, mit dem Ziel, das Leben eines Menschen zu beenden. Bei Fällen von aktiver Sterbehilfe wird meist eine tödlich wirkende Substanz verabreicht. Auch wenn in der Regel ein Wunsch des Patienten nach Beendigung seines Lebens vorliegt, ist aktive Sterbehilfe nach § 216 StGB (bei Zustimmung beziehungsweise Tötung auf Verlangen) oder nach § 211/212 StGB (ohne Zustimmung beziehungsweise bei Mord oder Totschlag) in jedem Fall strafbar. Auch die Bundesärztekammer - die Spitzenorganisation der ärztlichen Selbstverwaltung - spricht sich in der Neufassung der "Richtlinie zur ärztlichen Sterbebegleitung und die Grenzen zumutbarer Behandlung" klar gegen die aktive Sterbehilfe aus.

 

Passive Sterbehilfe

Die Bezeichnung "passive Sterbehilfe" beziehungsweise "Sterbenlassen" beschreibt den Abbruch einer lebens- oder auch sterbensverlängernden Behandlung oder den Verzicht darauf. Auf diese Weise wird der natürliche Sterbeprozess weder behindert noch unterbunden. Unter die passive Sterbehilfe fällt beispielsweise das Abstellen einer Beatmungsmaschine, ohne die der Patient nicht ausreichend mit Sauerstoff versorgt wird. Auch der passiven Sterbehilfe liegt häufig ein entsprechender Wunsch des Patienten zugrunde, beispielsweise der Wunsch, nicht "durch Maschinen und an Schläuchen" am Leben erhalten zu werden. Maßnahmen der passiven Sterbehilfe sind legal

  • wenn der Patient dies im Rahmen einer Patientenverfügung entsprechend festgelegt hat
  • wenn der Patient seinen Willen direkt ausspricht
  • wenn - bei einer Bewusstlosigkeit des Patienten - die Angehörigen seinen Willen glaubhaft nachweisen können

 

Indirekter Sterbehilfe

Unter indirekter Sterbehilfe (beziehungsweise Therapien am Lebensende) versteht man die unbeabsichtigte, mitunter jedoch als unvermeidlich in Kauf genommene Beschleunigung des Todes. Die Beschleunigung des Todes ist in diesem Zusammenhang eine "Nebenwirkung" von Medikamenten, zu zur Verringerung des Leidens verabreicht werden. Damit Maßnahmen der indirekten Sterbehilfe zulässig sind, müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Vorgehensweise entspricht dem Willen des Patienten.
  • Die durchgeführten Maßnahmen sind aus ärztlicher Sicht sinnvoll.
  • Der Todeszeitpunkt wird nur um eine geringe Zeitspanne vorverlegt.

 

Beihilfe zum Suizid

Mit der Beihilfe zum Suizid ist die Hilfe bei der Selbsttötung gemeint, z. B. durch das Beschaffen tödlich wirkender Substanzen (etwa Medikamente, die bei falscher Anwendung oder zu hoher Dosierung tödlich wirken). Damit dieser Begriff zutrifft, muss sich der sterbewillige Kranke das tödlich wirkende Medikament jedoch selbst verabreichen. Dieses Vorgehen bleibt nur unter der Voraussetzung straffrei, dass die Helfer dabei nicht gegen die so genannte Garantenpflicht verstoßen. Die Garantenpflicht verpflichtet Ärzte und andere Anwesende dazu, bei Einsetzen eines Todeskampfes Hilfe zu leisten. Allerdings lehnt die Bundesärztekammer die ärztliche Beihilfe zum Suizid in der Neufassung der "Richtlinie zur ärztlichen Sterbebegleitung und die Grenzen zumutbarer Behandlung" ab. Und auch die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) sowie die Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention - Hilfe in Lebenskrisen e.V. (DGS) sprechen sich strikt gegen die ärztliche Beihilfe zum Suizid aus, wobei hier insbesondere auf psychische Erkrankungen Bezug genommen wird. Stattdessen wird die Rolle des Psychiaters als "Garant zur Suizidprävention" betont.

 

Der Patient steht im Mittelpunkt

Die in der Palliativmedizin tätigen Ärzte und andere Mitglieder des palliativmedizinischen Teams sind häufig mit Situationen konfrontiert, in denen Wünsche nach Sterbehilfe an sie herangetragen werden, sei es von den Palliativpatienten selbst oder auch von deren Angehörigen. Eine genaue Abgrenzung der verschiedenen Formen der Sterbehilfe ist häufig nicht möglich, und insbesondere die palliativmedizinischen Ärzte bewegen sich bei der Betreuung und Begleitung Sterbender oft in Grenzbereichen. Häufig besteht die Herausforderung darin, in einer medizinisch schwierigen Situation zwischen Leben und Tod sowie nicht selten auch zwischen Leid und Erlösung unterscheiden zu müssen. Dabei steht der Patient immer im Mittelpunkt sämtlicher Überlegungen und Entscheidungen. Intensive Gespräche innerhalb des palliativmedizinischen Teams wie auch mit dem Patienten selbst und mit seinen Angehörigen stellen dabei eine wichtige Entscheidungshilfe dar.

 

Depressionen frühzeitig erkennen und behandeln

Der Wunsch eines schwer kranken Palliativpatienten nach Sterbehilfe lässt sich häufig durch eine gute palliativmedizinische Versorgung mindern. Wenn die Patienten feststellen, dass sich gefürchtete Symptome wie Schmerzen oder Luftnot gut beherrschen lassen, verringert sich in der Regel auch die Angst vor unerträglichem Leiden und damit der Wunsch nach Sterbehilfe. Zudem muss insbesondere bei schwer kranken Tumorpatienten auf Depressionen geachtet werden, da auch diese die Ursache für einen Todeswunsch darstellen können (oder einen vorhandenen Todeswunsch verstärken). Unter Patienten mit bösartigen Tumorerkrankungen lassen sich mit einer Häufigkeit von ungefähr 30 bis 50 Prozent depressive Syndrome feststellen. Eventuelle Depressionen müssen angemessen behandelt werden - zum einen, um die depressionsbedingten Beschwerden des Patienten zu lindern, zum anderen, um einen depressionsbedingten Todeswunsch abzuschwächen beziehungsweise zu beseitigen. Die Behandlung von Depressionen bei Palliativpatienten erfolgt in der Regel medikamentös mit sogenannten Antidepressiva. Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Wirkung der Antidepressiva häufig erst nach Wochen oder sogar Monaten einsetzt, sodass ihre therapeutische Wirksamkeit erst nach einer entsprechend langen Zeitspanne abschätzbar ist.

 

Krisenintervention

Ergänzend zu einer medikamentösen Depressionsbehandlung können psychotherapeutische Kriseninterventionen in besonders schwierigen Lebenslagen bei Krebskranken eventuelle Todeswünsche vermindern oder vollständig zum Abklingen bringen. Aber auch außerhalb von Krisen ist eine intensive psychische Betreuung von Palliativpatienten in Form von regelmäßigen therapeutischen Gesprächen hilfreich, um der Entstehung von Todeswünschen vorzubeugen. Gleiches gilt für eine einfühlsame Sterbebegleitung.

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