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Schwerste Pflegebedürftigkeit macht häufig die Aufnahme in ein
Pflegeheim unumgänglich.
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Das Pflegeheim ist eine Einrichtung der stationären Pflege. Die
Einweisung in ein Pflegeheim, sollte nach Möglichkeit vermieden werden. Dennoch gibt es
natürlich Situationen, in denen eine Einweisung unumgänglich ist, insbesondere dann,
wenn durch keine Maßnahmen die Schwerstpflegebedürftigkeit zu vermeiden ist. Die
Schwerstpflegebedürftigkeit wird dann begünstigt, wenn der Betroffene unter hochgradigem
Verwirrtsein leidet, wenn eine schwere Depressive Verstimmung auftritt
und wenn die Lernfähigkeit auch nach
entsprechendem Training fehlt. Bei einem entsprechenden körperlichen Zustand des
Betroffenen, z. B. wenn er keinerlei Kontrolle über Stuhl- und Harnabgang hat, macht in
ebenfalls zum Schwerstpflegebedürftigen, ebenso wie die Kombination mit anderen
chronischen Krankheiten. Möglich es ebenfalls, dass die Wohnung des Betroffenen oder
seine Art des Wohnens eine Pflege unmöglich machen. Außerdem kann es auch vorkommen,
dass Angehörige des Betroffenen die Pflege verweigern, weil sie z.B. befürchten, die
Kosten dafür nicht aufbringen zu können. Hier kann das Sozialamt weiterhelfen. |
Betroffener, Arzt und Pflegeheim sollten zusammenarbeiten.
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Die ärztliche Betreuung in einem Pflegeheim erfolgt normalerweise durch
niedergelassene Ärzte. Diese können aber eine Behandlung nur verordnen. Die
Durchführung liegt bei anderen, denen der Arzt keine Weisungen geben darf. Wichtig ist es
daher, auf den Vertrag mit dem Pflegeheim zu achten und darauf hinzuweisen, dass, wenn der
Heimvertrag dies vorsieht, die Behandlung auch im Hause durchgeführt werden kann.
Ebenfalls sollte ein Betroffener dem Arzt erlauben, das Pflegeheim über seinen
Gesundheitszustand zu informieren. Nur so ist eine sachgerechte Durchführung der
medizinischen Behandlung möglich. |
In Pflegeheimen ist die Pflege oft passiv.
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Häufig ist heute die Einweisung in ein Pflegeheim immer noch eine
Sackgasse. Die Ursachen liegen in der Kostenentwicklung. Eine passive Pflege ist häufig
kostengünstiger, weil sie einfacher und schneller durchzuführen ist. Eine rehabilitative
Pflege, die den Patienten anleitet möglichst viel selbst zu tun, braucht Zeit und Geduld.
So wird durch die passive Pflege die Unselbständigkeit des Patienten gefördert. |
Rehabilitative Maßnahmen sollten auch im Pflegeheim unbedingt
fortgeführt werden.
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Dennoch besteht durchaus die Möglichkeit, den Weg zurück aus dem
Pflegeheim zu finden. Notwendig dazu ist in jedem Fall die Durchführung aktivierender
Pflegemaßnahmen. Wichtig ist ebenso die Durchführung ständiger rehabilitativer
Aktivitäten wie Krankengymnastik und Ergotherapie, Gesprächstherapie mit Psychologen und
die Betreuung durch Sozialarbeiter nach einem neurophysiologischen Konzept wie dem Bobath-Konzept. Zumindest wird, wenn wegen der Schwere
der Erkrankung der Rückweg aus dem Pflegeheim nicht möglich ist, so der Verlust der
Selbständigkeit des Betroffenen aufgehalten.
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