Wer kann Qualität bezahlen?Qualitätsmanagement-Systeme können ohne wenn und aber hilfreich sein, die Leistungsfähigkeit des Rettungsdienstes zu erhöhen, wenn die Störpotentiale auf dem Weg zu einem Mehr an Qualität bereits in der Planungsphase richtig bewertet wurden und ein solches System sich korrekt in einem Betrieb installiert. Eine Gewähr für mehr Qualität im globalen Sinne und in Hinblick auf die Versorgungsleistung des Patienten im Rettungsdienst ist die optimierte Prozesslenkung freilich nicht. Ein solide kalkulierter Rettungsdienst, bei dem die Mitarbeiter einen hohen Fortbildungsstand haben und auf geeignetes Material zurückgreifen können, bei dem die Personaldecke eine "sozialverträgliche" Stärke aufweist und möglicherweise dank ISO-Qualität ein gut organisiertes Arbeitsumfeld existiert, stellt im Gesamtkontext der medizinischen Versorgung einen wirtschaftlichen Gewinn dar. Durch eine perfekt ablaufende notfallmedizinische Versorgung können in allen Akutfällen die Klinikverweildauern gesenkt werden, weil das ärztliche Rettungsdienstpersonal die richtigen Behandlungsstrategien noch am Notfallort einleitet und das nichtärztliche Personal, selbst ohne Arzt, genügend Kompetenz besitzt, einen verlässlichen Erkrankungsverdacht zu formulieren und in ein für dieses Krankheitsbild besonders geeignetes Krankenhaus zu transportieren. Das perfekte Ineinandergreifen des präklinischen und klinischen Versorgungssystems setzt ein hohes Maß an Eigenmotivation von allen beteiligten Mitarbeitern voraus. Nur wo könnte der Kostenträger, oder die ausschreibende Stelle, Hinweise auf diese Art von Qualität erhalten? Verschiedene mögliche Ansatzpunkte würde ich erkennen:
Nein, eine pauschale Aussage, daß die Leistungserbringer mit mittelteuren Angeboten stets die goldene Mitte darstellen, bietet sich leider nicht an. Es würde sich jedoch lohnen, derartige Aspekte in einem Wertungspunkteschema mit kalkulatorischen Auf- oder Abschlägen auf die Angebotssumme zu versehen, um dem Qualitätsgedanken etwas näher zu kommen. Immerhin gibt es in einigen Rettungsdienstgesetzen einen Schutz für gewachsene Strukturen im Rettungsdienst. Sofern man soetwas nicht als Narrenfreiheit für den etablierten Anbieter, bzw. Geheimsperre für die Konkurrenz betrachtet, ist ein solches Element, wie man es im Rettungsdienstgesetz des Landes Niedersachsen zum Beispiel antrifft, keine abwegige Idee. M. Gongolsky
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