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Das Infektionsschutzgesetz (IfSG)
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Durch das seit dem 1.Januar 2001 geltende neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) wurden die
Vorschriften sowohl allgemeiner Art als auch in Einzelbereichen wie
grundlegend verändert. Den kompletten Gesetzestext
finden Sie auf der
Internetseite des Bundesministeriums für Justiz. Die wichtigsten Veränderungen
werden im Folgenden vorgestellt:
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Information,
Aufklärung und Eigenverantwortung. |
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Laut § 3 ist Information und Aufklärung der Allgemeinheit über Gefahren
übertragbarer Krankheiten sowie der Verhütungsmöglichkeiten eine öffentliche Aufgabe.Außerdem
soll die Eigenverantwortung der Träger und Leiter von Gesundheitseinrichtungen,
Gemeinschaftseinrichtungen, Lebensmittelbetrieben und jedes Einzelnen bei der Vorbeugung
gegen übertragbare Krankheiten deutlich gemacht und gefördert werden.
"Ein wichtiger Zweck des Gesetzes ist es, die Regeln für eine organisierte,
effektive und vertrauensvolle Zusammenarbeit festzulegen", heißt es hierzu in der
Begründung zum Gesetzestext.
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Meldepflichtige
Krankheiten und Erreger |
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Bestimmte Krankheitsbilder sowie das Auftreten von gewissen Erregern sind dem zuständigen
Gesundheitsamt zu melden. Hier finden Sie den
Gesetzestext zum IfSG.Dort werden die
eingehenden Meldungen zusammengeführt und an das Robert
Koch-Institut übermittelt, wo dann die Auswertung erfolgt.
Dieses Institut veröffentlicht die Daten im
Epidemiologischen Bulletin, um zeitnahe Reaktionen von Gesundheitseinrichtungen zu
ermöglichen.
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Schutzimpfungen |
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Laut § 20 soll der öffentliche Gesundheitsdienst hier Informationszentrum und Moderator
für die Bevölkerung sein und sowohl Ärzte als auch Patienten beraten.
Die Länder sind nunmehr verpflichtet, ihre
Empfehlungen für Schutzimpfungen auf der Basis der Empfehlungen der Ständigen
Impfkommission zu veröffentlichen.
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Krankenhaushygiene |
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Beim Auftreten von nosokomialen (Krankenhaus-) Infektionen
wurden jetzt klare Regelungen der Meldepflicht sowie der Form der Meldungen eingeführt.
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Gemeinschaftseinrichtungen |
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Hier haben sich sowohl die verschiedenen Verbote beim Auftreten
bestimmter Krankheiten verändert als auch viele weitere Bestimmungen. Die neuen Regelungen werden hier erläutert.
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