Haut und Haar

Anatomie und Physiologie der Haut
Akne
Allergien
Berufsdermatosen
Bakterielle Erkrankungen der Haut
Ekzeme - Juckflechte
Juckreiz

Haare und Haarerkrankungen
Haarausfall - Alopezie
Kleidung und Haut
Nagel und Nagelerkrankungen
Narben und Narbenbehandlung

Neurodermitis
Parasiten, Ungeziefer, Insekten
Hautpilze
Psoriasis
Sexuell übertragene Erkrankungen
Sonne, Hitze, Kälte
Symptome
Talg- und Schweißdüsen

Tattoos und Piercing
Bösartige Tumore
Gutartige Tumore
Verhornungsstörungen und Erbkrankheiten
Viruserkrankungen der Haut
Vitiligo
Wundmanagement

Was sind Berufsdermatosen?

Der Beruf macht die Haut krank.

Übersetzt man das Wort "Berufsdermatose", so bedeutet das nichts anderes, als eine Hauterkrankung, die durch den Beruf entsteht. Eine solche berufsbedingte Hauterkrankung kann ganz harmlos anfangen, z. B. mit trockenen und schuppigen Hautstellen zwischen den Fingern oder mit roten Hautstellen. Daraus können sich schwere allergische Kontaktekzeme entwickeln, die zu Arbeitsunfähigkeit oder sogar zur Aufgabe des Berufes zwingen.

 

Die BKV definiert, ab wann eine Hauterkrankung zur Berufskrankheit wird.

Dann ist aus der berufsbedingten Hauterkrankung eine Berufskrankheit geworden. In der Berufskrankheitenverordnung BKV wird eine Berufskrankheit der Haut (Berufskrankheit nach Nr. 5101) folgendermaßen definiert: "Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankung, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können."

 

Der Arzt muss die Berufsgenossenschaft informieren.

Wenn bei einem Allergietest festgestellt wird, dass der Auslöser ein "Berufsstoff" ist, muss der Arzt die zuständige Berufsgenossenschaft benachrichtigen. Die Benachrichtigung muss auch erfolgen, wenn lediglich ein Verdacht besteht. Dennoch ist die Hürde für die Anerkennung einer Hauterkrankung als Berufskrankheit hoch gelegt. In den Bestimmungen ist enthalten, dass die Hauterkrankung entweder sehr schwer sein muss, oder der Betroffene muss ein mindestens dreimaliges Auftreten der Erkrankung abwarten. Viele Betroffene neigen verständlicherweise dazu, ihren Beruf vorher zu wechseln.

Top

Zur Übersicht
Berufsdermatosen

 


MedizInfo®Homepage
zur Startseite

zur Übersicht
des Unterthemas
zur Übersicht
des Oberthemas