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Epileptische Anfälle (Krampfanfälle) bei Palliativpatienten
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Ursachen
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Epileptische Anfälle können bei Palliativpatienten aus den
verschiedensten Gründen vorkommen. Sie stellen für die schwer kranken
Palliativpatienten wie auch für deren Angehörige in der Regel eine ausgeprägte
Belastung dar. Näheres zum Thema "Epilepsie" finden Sie
hier. |
Medikamente können zu Anfällen führen
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Epileptische Anfälle können bei Palliativpatienten unter anderem
durch Fieber oder Medikamente begünstigt werden. Infrage kommende Medikamente
sind beispielsweise:
- bestimmte Medikamente zur Behandlung von Depressionen (Antidepressiva),
und zwar aus der Wirkstoffgruppe der sogenannten
trizyklischen
Antidepressiva (insbesondere der Wirkstoff Maprotilin)
- Theophyllin (Präparat,
das unter anderem bei Asthma bronchiale und
chronisch-obstruktiver Lungenerkrankung zum Einsatz kommt)
- Kortisonpräparate
- Isoniazid (Antibiotikum zur Behandlung der
Tuberkulose)
- hohe Dosierungen von Penicillin
- Antibiotika
aus der Gruppe der sogenannten Gyrasehemmer (beispielsweise
die älteren Wirkstoffe der Gruppe I wie Cinoxacin, Norfloxacin und
Pipedimsäure sowie die neuren Wirkstoffe der Gruppe II wie Ciprofloxacin,
Ofloxacin, Fleroxacin und Enoxacin)
- Pethidin (stark wirksames Schmerzmittel aus der Gruppe der Opioide)
- Reserpin (Medikament zur Senkung des Blutdrucks)
- einige Neuroleptika (Wirkstoffe, die unter anderem zur Behandlung
psychiatrischer Erkrankungen eingesetzt werden)
- sogenannte Pyrazolderivate (Gruppe von Wirkstoffen, die unter anderem
bei der Therapie rheumatischer Erkrankungen zur Anwendung kommen)
- Thyroxin (Schilddrüsenhormon, welches bei Patienten mit
Schilddrüsenunterfunktion verabreicht wird)
- Zytostatika (Medikamente, die im Rahmen einer Chemotherapie zur
Behandlung einer Krebserkrankung eingesetzt werden)
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Diagnostik
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Befragung
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Handelt es sich um einen sogenannten fokalen Anfall ohne
begleitende Bewusstseinsstörung, kann der Patient in der Regel selbst gut
Auskunft über das Geschehen geben, sofern er sich von dem Anfall erholt hat und
nicht an einer Demenzerkrankung leidet. Ist der Patient jedoch nicht in der Lage, ein Gespräch über den
Anfall zu führen, oder handelt es sich um einen generalisierten Anfall mit
Bewusstseinsstörung, so sollten Angehörige und Mitglieder des
palliativmedizinischen Teams, die während des Anfalls anwesend waren, über den
Anfall Auskunft geben.
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Weiterführende Diagnostik
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Eine weiterführende Diagnostik eines epileptischen Anfalls ist
bei einem Palliativpatienten nur dann sinnvoll, wenn sich aus der Diagnostik
auch Konsequenzen ergeben. Liegt der Patient beispielsweise bereits im Sterben,
würde man von der Einleitung einer Therapie zur Vorbeugung weiterer
epileptischer Anfälle eher Abstand nehmen. Zudem würde man einen sehr schwer
kranken oder sterbenden Patienten in einem schlechten Allgemeinzustand nicht den
Belastungen aussetzen wollen, die sich durch einige Untersuchungen ergäben.
Näheres zur Diagnostik bei Epilepsie finden Sie
hier.
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Maßnahmen und Therapie
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Bei Palliativpatienten mit epileptischen Anfällen sind einige
Besonderheiten zu beachten, die im Folgenden dargestellt sind. Allgemeine
Informationen zur Therapie epileptischer Anfälle finden Sie
hier. |
Allgemeine Maßnahmen
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Kommt es bei einem Palliativpatienten zu einem epileptischen Anfall, so
sollten anwesende Angehörige oder Mitglieder des palliativmedizinischen Teams
genau beobachten, was geschieht, damit sie bei der Befragung Auskunft über den
Ablauf des epileptischen Anfalls geben können.
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Schutzmaßnahmen vor Verletzungen
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Insbesondere bei generalisierten epileptischen Anfällen treten
heftige Bewegungen auf, die der Patient nicht kontrollieren kann. Zudem verliert
er bei generalisierten Anfällen in der Regel das Bewusstsein. Dadurch besteht
eine erhöhte Verletzungsgefahr. Maßnahmen, die vor Verletzungen schützen, können
sein:
- behutsames Zu-Boden-Führen des Patienten, bevor er stürzt
- Entfernung verletzungsträchtiger Gegenstände wie Scheren oder Gläser aus
der unmittelbaren Umgebung des Patienten
- Abpolstern harter Möbelkanten durch Bettdecken oder Kissen
- Schutz der Zunge vor einem Zungenbiss, indem man einen speziellen
Beißkeil aus Gummi oder einen anderen geeigneten, das heißt elastischen,
aber dennoch stabilen Gegenstand (beispielsweise Zipfel einer Bettdecke oder
eines Kissens, aufgerolltes Handtuch oder gefaltetes Kleidungsstück)
behutsam zwischen die Zähne des Patienten schiebt (wobei darauf zu achten
ist, dass der Gegenstand einerseits groß genug ist, um nicht verschluckt zu
werden, und andererseits nicht zu hart, damit sich der Patient daran nicht
im wahrsten Sinne des Wortes die Zähne ausbeißt)
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Bei diesen Hilfsmaßnahmen können die Helfer ebenfalls verletzt
werden und sollten deshalb Vorsicht walten lassen. Wenn möglich sollten die
Schutzmaßnahmen deshalb von mehreren Personen gemeinsam durchgeführt werden. |
Nach 3 Minuten Arzt holen
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Erleidet ein Palliativpatient einen epileptischen Anfall, kann
man eine bis drei Minuten abwarten, ob der Anfall von selbst wieder aufhört. Ein
Arzt sollte geholt werden wenn
- der Anfall nach 3 Minuten nicht beendet ist
- der Patient nicht mehr atmet
- der Patient keinen fühlbaren Puls hat
- der Patient wiederholt innerhalb kurzer Zeit Anfälle erleidet, sowohl
ohne Bewusstseinsverlust (Serie epileptischer Anfälle) als auch mit
Bewusstseinsverlust (epileptischer Status)
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Ursachenbeseitigung
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Ein epileptischer Anfall bei einem Palliativpatienten kann unter
anderem auf bestimmte Medikamente, Fieber oder den Entzug von Alkohol oder
Beruhigungsmitteln zurückzuführen sein. Ist dies der Fall, sollten diese
Ursachen beseitigt werden, um dem Auftreten weiterer epileptischer Anfälle
entgegenzuwirken.
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Symptomatische Therapie
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Bei vielen Palliativpatienten mit einem epileptischen Anfall
lässt sich die Ursache des Anfalls nicht beseitigen. Dies ist beispielsweise bei
Tochtergeschwülsten (Metastasen) anderer Tumoren im Gehirn oder bei einem
vorangegangenen Schlaganfall mit Verbleiben von Narbengewebe im Gehirn der Fall.
Bei diesen Patienten ist davon auszugehen, dass nach einem ersten epileptischen
Anfall immer wieder neue Anfälle auftreten. Dies lässt sich durch die
regelmäßige Gabe von Antiepileptika vermeiden. Infrage kommende Antiepileptika
sind beispielsweise Carbamazepin, Valproat, Lamotrigin und Gabapentin.
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Erholung von einem epileptischen Anfall
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Allgemeinzustand
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Wie schnell sich ein Palliativpatient von einem epileptischen
Anfall erholt, hängt u. a. von seinem Allgemeinzustand ab. |
Schlechtere Prognose
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Palliativpatienten, die an einer Erkrankung leiden, die das
Gehirn betrifft, erholen sich schlechter von einem epileptischen Anfall. Zu
solchen Erkrankungen gehören z.B.:
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Medikamente
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Die Erholungsfähigkeit des Körpers ist ebenfalls beeinträchtig,
wenn Medikamente eingenommen werden, die die Gehirnfunktion beeinträchtigen.
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