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Wer sollte sich gegen Grippe impfen lassen?
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Grippe:
Impfen im September oder Oktober |
Wer
sich impfen lassen will, sollte die Grippeimpfung im Herbst, etwa im September oder
Oktober, noch vor Beginn der Influenzasaison durchführen lassen. Lassen Sie sich von
Ihrem Arzt beraten. |
Wer
unter chronischen Erkrankungen leidet, braucht die Grippeimpfung |
Die
Grippeschutzimpfung ist besonders wichtig für Menschen, die wegen einer anderen
Erkrankung durch eine Influenza-Erkrankung besonders gefährdet sind. Zu ihnen gehören
z.B.
- Herzkrankheiten,
besonders Mitralstenose oder Herzinsuffizienz,
- chronischen bronchopulmonalen Krankheiten wie Asthma, chronischer
Bronchitis, Bronchiektasen (Aussackungen der Bronchien) und Emphysem (Lungenblähung),
- chronischen Nierenkrankheiten,
- Diabetes mellitus und
anderen chronischen Stoffwechselkrankheiten,
- angeborenen oder erworbenen Immundefekte einschließlich
bestimmter Neubildungen und immunsuppressive Therapie,
- chronischen Anämien.
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Kinder
mit einem Grundleiden sollten geimpft werden |
Die
Leistungsfähigkeit des Immunsystems ist abhängig vom Alter. Bei Kindern im Kindergarten- und Vorschulalter ist das
Immunsystem noch nicht voll ausgereift. Sie leiden deshalb öfter an Erkältungen und
Infektionen, als Erwachsene. Trotzdem sollten diese Erkrankungen zugelassen werden, denn
das Immunsystem muss richtig trainiert werden. Eine Grippeschutzimpfung ist für normal
entwickelte Kinder, die keine weitere Erkrankung haben, nicht erforderlich. Die Ständige Impfkommission STIKO empfiehlt aber die Grippe-Impfung für
Kinder mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens. |
Grippeimpfung
für alle ab 60 empfohlen |
Anders
sieht das bei älteren Menschen aus. Die Leistungsfähigkeit des Immunsystems nimmt, wegen
der andauernden Belastungen und dem enormen Arbeitsaufwand, nach dem 50sten Lebensjahr
wieder ab. Ab dem 60sten Lebensjahr sollte man sich deshalb jährlich gegen Grippe impfen
lassen. Auch Menschen in Alten- und Pflegeheimen sollten regelmäßig geimpft werden. |
Bestimmte
Berufsgruppen sind besonders gefährdet |
Die
Grippeschutzimpfung wird auch allen Personen empfohlen, die durch ihren Beruf in erhöhtem
Maße einer Infektion ausgesetzt sind oder selbst durch ihre Berufstätigkeit die
Infektion auf andere übertragen können. Zu diesen Personengruppen gehören z. B.
Menschen mit Tätigkeiten in:
- Medizin und Zahnmedizin,
- Polizei und anderer Ordnungsbehörden,
- Rettungsdienste,
- allgemeinen Verwaltung mit regem Publikumsverkehr,
- Lebensmittel- und Energieversorgung,
- für die Gemeinschaft wichtige Berufe, wie Lehrer/in,
Erzieher/in, Busfahrer/in.
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Eine
Schwangerschaft ist keine Kontraindikation |
Bei
Schwangeren sollten Risiken einer Influenza-Infektion gegen die möglichen Risiken einer
Impfung sorgsam abgewogen werden. Die bisher durch Studien an Menschen gewonnenen Daten
reichen nicht aus, um das Risiko einer Schädigung des Kindes einzuschätzen. Impfungen in
der Stillzeit sind möglich. |
Keine
Impfung bei Allergie gegen Hühnereiweiß |
Menschen,
die gegen Hühnereiweiß allergisch sind, können nicht geimpft werden, weil die
Impfstoffherstellung als Ausgangsstoff befruchtete Hühnereier verwendet. |
Immunsystem ist vorübergehend geschwächt |
Eine
Grippeschutzimpfung kann das Immunsystem vorübergehend schwächen. Sie sollten in dieser
Zeit Infektionsquellen meiden und Ihr Immunsystem zusätzlich mit allgemeinen Maßnahmen
unterstützen, siehe Selbsthilfe. Die
Impfstoffe sind für spezielle Viren hergestellt. Vor Viren eines anderen Typs bietet die
Impfung keinen Schutz. |
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Grippe-Impfstoffe und Impfmodus
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Impfstoffe
werden jährlich neu entwickelt |
In
Deutschland sind Impfstoffe aus inaktivierten Krankheitserregern zugelassen. Die
Impfstoffe werden aufgrund der neuesten Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO)
jährlich neu hergestellt. Die WHO unterhält ein umfangreiches Überwachungssystem, das
in 110 Ländern in nationalen Zentren die Entwicklung der Grippeviren beobachtet. Nur auf
diese Weise kann sichergestellt werden, das der jährliche Impfstoff auch Antigene gegen
den gerade aktuellen Epidemiestamm des Grippevirus enthält. |
Die
Menge und Häufigkeit der Impfung ist bei Erwachsenen und Kindern unterschiedlich |
Die
folgenden Ausführungen zur Grippeschutzimpfung beziehen sich auf die in Deutschland
übliche Form. Normalerweise wird folgender Impfmodus empfohlen:
- Erwachsene und Kinder älter als 3 Jahre erhalten einmalig
0,5 ml.
- Kleinkinder ab 7. Lebensmonat bis zu 3 Jahren erhalten
zweimal 0,25 ml mit einem Mindestabstand von 4 Wochen.
- Wenn Kinder zwischen dem 4. Und 12. Lebensjahr in den
vergangenen vier Jahren nicht gegen Influenza geimpft wurden, werden zur
Vervollständigung des Impfschutzes zwei Impfungen (0,5 ml) im Mindestabstand von vier
Wochen empfohlen.
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Schutz
gegen Grippe beginnt nach 2 Wochen |
Die
Schutzwirkung beginnt ungefähr 2 Wochen nach der Impfung. Der Schutz hält während der
gesamten Grippesaison an. Die Schutzquote liegt zwischen 0 und 70 Prozent. Die
Grippeschutzimpfung schützt nicht vor Erkältungen und grippalen Infekten. |
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Nebenwirkungen
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Gute
Verträglichkeit |
Die
Grippeschutzimpfung wird in der Regel gut vertragen und wird nur selten von Nebenwirkungen
begleitet. An der Injektionsstelle kann es zu leichten Rötungen, Schwellungen und
Verhärtungen kommen, die aber schnell wieder verschwinden. |
Immunsystem ist vorübergehend geschwächt |
Eine
Grippeschutzimpfung kann das Immunsystem vorübergehend schwächen. Sie sollten in dieser
Zeit Infektionsquellen meiden und Ihr Immunsystem zusätzlich mit allgemeinen Maßnahmen
unterstützen, siehe Selbsthilfe. Die
Impfstoffe sind für spezielle Viren hergestellt. Vor Viren eines anderen Typs bietet die
Impfung keinen Schutz. |
Allgemeine
Reaktionen verschwinden meistens nach 2 Tagen |
Möglich
sind auch Körperreaktionen wie Unwohlsein, Müdigkeit, Frösteln, Temperaturerhöhung,
Schweißausbruch, Kopf-, Muskel- und Gliederschmerzen. Diese Begleiterscheinungen treten
häufiger bei Wiederholungsimpfungen auf. Ganz selten kann es Konjunktivitis und
Atembeschwerden kommen. Normalerweise klingen die Beschwerden innerhalb von zwei Tagen ab. |
Seltene
Begleiterscheinungen: |
Wie
bei jeder anderen Impfung, sind schmerzhafte Nervenreizungen möglich. Besteht bei einem
Menschen eine Sensibilisierung gegen Inhaltsstoffe des Impfserums, so können allergische
Reaktionen auftreten. Ganz selten kommt es zu einer Entzündungsreaktion der kleinen
Blutgefäße. |
Versorgungsanspruch
bei Impfschaden ist gesetzlich geregelt |
Wenn
die Influenza-Schutzimpfung von der obersten Gesundheitsbehörde eines Bundeslandes
öffentlich empfohlen und in deren Bereich vorgenommen worden ist, haben Geimpfte, die
einen Impfschaden erleiden, einen Versorgungsanspruch gemäß § 51 ff. BSeuchG. Anträge
auf Entschädigung sind bei den zuständigen Versorgungsämtern zu stellen. Top |
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