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Grippe - Influenza
Vogelgrippe- Aviäre Influenza

Risikomanagement Vogelgrippe

Maßnahmen für Menschen mit direktem Tierkontakt

Die Empfehlungen des Robert Koch-Institutes zur Prophylaxe für und zum Management von gefährdete (n) Personen durch aviäre Influenza (z. B. Influenzavirus A(H5N1) oder A(H7N7) sehen bei einem Verdachtsfall oder einem bestätigten Fall von Vogelgrippe beim Menschen folgende Maßnahmen vor:

Für Menschen mit direktem Kontakt zu Tieren in Betrieben mit mindestens einem Fall von Vogelgrippe gilt:

  • es dürfen nur Menschen den Tierhaltungsbereich betreten, die absolut notwenige Arbeiten verrichten müssen
  • es ist spezielle Kleidung und Schutzausrüstung erforderlich die vor Verlassen des Tierhaltungsbereiches abgelegt, in speziellen Behältern aufbewahrt und fachgerecht desinfiziert werden muss. Dazu gehören z. B. Overalls oder Einmalschutzanzüge, vollständige Haarabdeckung, desinfizierbare Stiefel, flüssigkeitsdichte Schutzhandschuhe, Atemschutzhaube, Augenschutz
  • nach dem Ablegen der Schutzkleidung müssen die Hände zusätzlich desinfiziert werden
  • Vorbeugung durch die Einnahme antiviraler Medikamente. Das RKI empfiehlt den Neuraminidasehemmer (vgl. Grippetherapie) Oseltamivir, 75 mg p.o. als Einzeldosis pro Tag. Die Einnahme sollte während der gesamten Zeit der Vogelgrippeinfektion und noch bis fünf Tage danach durchgeführt werden.
  • Risikopersonen (z. B. Geflügelfarmer) sollten sich gegen die menschliche Grippe impfen lassen, um eine gleichzeitige Infektion mit humaner und aviärer Grippe zu vermeiden (avis lat. Vogel).

 

Maßnahmen für Angehörige

Für Menschen, die im gleichen Haushalt leben, wie ein mit Vogelgrippe infizierter Mensch, gilt:
  • Vorbeugung durch die Einnahme antiviraler Medikamente. Das RKI empfiehlt den Neuraminidasehemmer (vgl. Grippetherapie) Oseltamivir, 75 mg p.o. als Einzeldosis pro Tag. Die Einnahme sollte während der gesamten Zeit der Vogelgrippeinfektion und noch bis fünf Tage danach durchgeführt werden. Dadurch wird die Möglichkeit einer Mensch-zu-Mensch-Übertragung verringert.

 

Maßnahmen für medizinisches Personal

Für Medizinisches Personal in Arztpraxen und Krankenhäusern gilt:
  • Bei Kontakt mit einem an Vogelgrippe infizierten Menschen oder einem Verdachtsfall sollte die "erweiterte Standardhygiene" angewandt werden mit entsprechender Händehygiene, Schutzkittel, Nasen-Mund-Schutz und evt. Schutzbrille. Die betroffenen Patienten sollten von anderen isoliert werden.
  • Bei Arbeiten, bei denen sich Aerosole bilden können, z. B. bei einer Bronchoskopie, sollte das medizinische Personal Atemschutzmasken und Schutzbrillen tragen.
  • Vorbeugung durch die Einnahme antiviraler Medikamente. Das RKI empfiehlt den Neuraminidasehemmer (vgl. Grippetherapie) Oseltamivir, 75 mg p.o. als Einzeldosis pro Tag bis fünf Tage nach der Exposition.

 

Maßnahmen für Laborpersonal

Für Laborpersonal in veterinär- und humanmedizinischen Untersuchungseinrichtungen gilt die Schutzstufe 2

 

Meldepflicht

In jedem Fall besteht bei Auftreten einer Erkrankung eine Meldepflicht.

 

Beobachtungsgebiet im Umkreis von 10 km

Bei einem Fall von Vogelgrippe in einem Geflügelbetrieb wird ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von 10 km festgelegt. Innerhalb dieses Beobachtungsgebietes gelten die oben stehenden Schutzmaßnahmen.

 

Für Menschen, die außerhalb des Beobachtungsgebietes leben, werden keine besonderen Schutzmaßnahmen empfohlen.

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