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Betreuungsverfügung
Betreuer sind für ein bestimmtes Aufgabengebiet verantwortlich. Eine Betreuungsverfügung regelt die Aufgaben eines Betreuers. Ein Betreuer ist nicht notwendigerweise die Person, die Sie pflegt und versorgt. Der Betreuer hat vielmehr die Aufgabe, Sie im Hinblick auf bestimmte Aufgaben zu vertreten. Deshalb ist es wichtig, in einer Betreuungsverfügung die genauen Aufgabengebiete festzulegen, um die sich der jeweilige Betreuer kümmern soll, z. B. Finanzen, Versicherungen, Auswahl eines Pflegeheims etc.

 

Betreuer müssen Rechenschaft ablegen. Sie können also in einer Betreuungsverfügung mehrere Betreuer festlegen. Der Betreuer wird von Ihnen vorgeschlagen und vom Gericht gesetzlich bestätigt. Er muss jährlich Rechenschaft ablegen. Der Betreuer darf nur in dem in der Betreuungsverfügung festgelegten Rahmen für Sie tätig werden.

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