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  Patientenverfügung
Lebensverlängernde Maßnahmen: Ja oder Nein. Entscheiden Sie selbst. Diese Verfügung ist für Ihren Arzt. Wenn Sie im Endstadium Ihrer Krankheit in einem hilflosen Zustand sind und Ihren Willen nicht mehr selbständig kundtun können, kann sich der Arzt an diese Verfügung halten. Sie können ihn anweisen, lebensverlängernde Maßnahmen durchzuführen, oder auch zu unterlassen. Normalerweise werden in den Krankenhäusern alle Möglichkeiten, die zur Verfügung stehen, um Ihr Leben zu verlängern, auch eingesetzt. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, sollten Sie dies in einer Patientenverfügung ausdrücklich erklären. Dann muss sich der behandelnde Arzt danach richten.

 

Unterschrift alle sechs Monate erneuern. Eine Patientenverfügung sollte im Abstand von sechs Monaten durch Ihre Unterschrift, und die Unterschrift einer Vertrauensperson erneuert werden. Das stellt sicher, dass die Verfügung akzeptiert wird. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass Sie eine Gesundheitsvollmacht ausstellen für eine Person Ihres Vertrauens. Sie kann dann im Zweifelsfall Ihren Willen an Ihrer Stelle vertreten.

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