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Epilepsie: Berufswahl

Häufigkeit und Schwere der Anfälle sind ausschlaggebend für mögliche Einschränkungen bei der Berufswahl.

Für Jugendliche mit Epilepsie, die vor der Berufswahl stehen, ergeben sich unter Umständen krankheitsbedingte Einschränkungen. Art und Umfang der Einschränkungen hängen von der Häufigkeit epileptischer Anfälle und deren Schwere ab. Auch ist von entscheidender Bedeutung, wie erfolgreich bei dem Betroffenen die antiepileptische Therapie ist - je wirksamer die Behandlung, desto geringer die beruflichen Einschränkungen. Nach einer Anfallsfreiheit von 2 bis 3 Jahren, wenn von einer Heilung auszugehen ist (vgl. Langzeittherapie), bestehen kaum noch Eingrenzungen bei der Berufswahl. Allerdings ist eine besondere Eignungsprüfung notwendig, wenn für die Berufsausübung ein Fahrzeug geführt werden muss.

 

Berufe, die nicht ausgeübt werden dürfen.

Nach den Unfallverhütungsvorschriften dürfen einige Berufe von Patienten mit Epilepsie, die nicht sicher anfallsfrei sind, nicht ausgeübt werden:
  • Berufe, welche Schwindelfreiheit erfordern bzw. eine Absturzgefahr mit sich bringen, z. B. Dachdecker, Gerüstarbeiter
  • Berufe mit Arbeiten an ungeschützten Maschinen
  • Berufe mit Arbeiten an Hochöfen
  • Berufe, die Arbeiten mit ätzenden Flüssigkeiten beinhalten
  • Berufe, für die das Führen eines Fahrzeugs erforderlich ist

 

Es muss eine individuelle Prüfung erfolgen.

Allerdings ist für jeden einzelnen Patienten die Eignung für einen gewünschten Beruf individuell zu prüfen. Zudem ist es in vielen Fällen möglich, einen Arbeitsplatz durch zusätzliche Sicherungsmaßnahmen ungefährlicher zu gestalten und damit eine Eignung auch für Epilepsiekranke zu erreichen.

 

Berufsbildungswerk für anfallskranke Jugendliche in Bielefeld-Bethel

Bestehen jedoch aufgrund der Schwere der Epilepsie keine oder nur geringe Möglichkeiten auf einen Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatz in der freien Wirtschaft, kann das Angebot so genannter Berufsbildungswerke in Anspruch genommen werden. Diese sind auf die Ausbildung von körperlich oder geistig behinderten Menschen ausgerichtet. Ein spezielles Berufsbildungswerk für anfallskranke Jugendliche existiert in Bielefeld-Bethel. Auch Förderlehrgänge können einen ersten Schritt in Richtung Berufsausbildung darstellen. Ziel ist immer, den Betroffenen langfristig das Arbeiten in der freien Wirtschaft zu ermöglichen, damit sie selbstständig für ihren Lebensunterhalt aufkommen können.

 

Etwa 3,5 Prozent der anfallskranken Patienten im erwerbsfähigen Alter sind jedoch so stark behindert, dass sie in einer schützenden Wohn- und Arbeitsumgebung leben müssen. Allerdings sind auch hier Förderungen und Betreuungen in speziellen Behindertenwerkstätten möglich.

 

Bei Bewerbungen muss die Erkrankung dem möglichen Arbeitgeber mitgeteilt werden.

Bei Bewerbungsgesprächen ist ein Arbeitnehmer bzw. Auszubildender, der an einer Epilepsie leidet und der nicht anfallsfrei ist, verpflichtet, dies dem zukünftigen Arbeitgeber mitzuteilen. Bei ausgeheilter Epilepsie besteht diese Mitteilungspflicht nicht. Leider haben viele Arbeitgeber Bedenken, einen an Epilepsie Erkrankten einzustellen. Häufig bestehen Ängste hinsichtlich der Eigengefährdung des Patienten oder auch der Gefährdung von Kollegen. Hier kann es sehr hilfreich sein, den behandelnden Arzt einzubeziehen, der über Art und Schwere der Epilepsie aufklärt und auch beratend tätig wird, wie einzelne Arbeitsplätze sicherer zu gestalten sind.

 

Eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes kann helfen.

Tritt eine Epilepsie erst im Erwachsenenalter ein, kann unter Umständen die Umgestaltung des Arbeitsplatzes durch zusätzliche sichernde Maßnahmen sinnvoll sein, z. B. durch Entfernung verletzungsträchtiger Gegenstände aus einem Büroraum. Alternativ kommt eine Umschulung in Betracht, wenn der bisherige Beruf aufgrund der Erkrankung nicht mehr ausgeübt werden kann, z. B. Taxifahrer. Eine Umschulung ist bei Arbeitnehmern möglich, die nicht älter als 45 Jahre sind. Zudem sollte diese berufliche Maßnahme immer durch eine entsprechende medizinische Therapie begleitet werden.

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