Verkehrsteilnehmer müssen ihren Alkoholkonsum kontrollieren
|
Ob Autofahrer, Motorradfahrer, Radfahrer, Rollstuhlfahrer oder Fußgänger
- alle sind auch Verkehrsteilnehmer. Nicht nur in der fünften Jahreszeit sollte man das
berücksichtigen, wenn es ans Feiern geht. Motorisierte Verkehrsteilnehmer müssen schon
vor der Freier frühzeitig an den Rückweg denken. Entweder sie verzichten ganz auf ein
eigenes Fahrzeug, oder sie enthalten sich beim Alkoholkonsum. Denn alkoholisierte
Teilnahme am Straßenverkehr gefährdet nicht nur das eigene Leben, sondern auch das der
Mitmenschen. Aus diesem Grunde ist es strafbar. |