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Fahrverbot für alkoholisierte Rollstuhlfahrer
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Karneval. Alle Jahre wieder wird gelacht, gefeiert und getanzt. Der
Alkohol fließt in Strömen und die Menschen sind ausgelassen und überschwänglich.
Gefeiert wird vor allem in den Karnevalshochburgen Deutschlands auch auf den Straßen. |
Verkehrsteilnehmer müssen ihren Alkoholkonsum kontrollieren
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Ob Autofahrer, Motorradfahrer, Radfahrer, Rollstuhlfahrer oder Fußgänger
- alle sind auch Verkehrsteilnehmer. Nicht nur in der fünften Jahreszeit sollte man das
berücksichtigen, wenn es ans Feiern geht. Motorisierte Verkehrsteilnehmer müssen schon
vor der Freier frühzeitig an den Rückweg denken. Entweder sie verzichten ganz auf ein
eigenes Fahrzeug, oder sie enthalten sich beim Alkoholkonsum. Denn alkoholisierte
Teilnahme am Straßenverkehr gefährdet nicht nur das eigene Leben, sondern auch das der
Mitmenschen. Aus diesem Grunde ist es strafbar. |
Auch Rollstuhlfahrer können Fahrverbot bekommen
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Das gilt auch für Fahrer von elektrischen Rollstühlen. Sie können, wie
jeder andere motorisierte Verkehrsteilnehmer ein Fahrverbot und hohe Geldstrafen erhalten,
wenn sie alkoholisiert am Straßenverkehr teilnehmen. Diese Erfahrung musste vor kurzem
ein Rollstuhlfahrer in Sachsen machen.
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