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Fahrverbot für alkoholisierte Rollstuhlfahrer

Karneval. Alle Jahre wieder wird gelacht, gefeiert und getanzt. Der Alkohol fließt in Strömen und die Menschen sind ausgelassen und überschwänglich. Gefeiert wird vor allem in den Karnevalshochburgen Deutschlands auch auf den Straßen.

 

Verkehrsteilnehmer müssen ihren Alkoholkonsum kontrollieren

Ob Autofahrer, Motorradfahrer, Radfahrer, Rollstuhlfahrer oder Fußgänger - alle sind auch Verkehrsteilnehmer. Nicht nur in der fünften Jahreszeit sollte man das berücksichtigen, wenn es ans Feiern geht. Motorisierte Verkehrsteilnehmer müssen schon vor der Freier frühzeitig an den Rückweg denken. Entweder sie verzichten ganz auf ein eigenes Fahrzeug, oder sie enthalten sich beim Alkoholkonsum. Denn alkoholisierte Teilnahme am Straßenverkehr gefährdet nicht nur das eigene Leben, sondern auch das der Mitmenschen. Aus diesem Grunde ist es strafbar.

 

Auch Rollstuhlfahrer können Fahrverbot bekommen

Das gilt auch für Fahrer von elektrischen Rollstühlen. Sie können, wie jeder andere motorisierte Verkehrsteilnehmer ein Fahrverbot und hohe Geldstrafen erhalten, wenn sie alkoholisiert am Straßenverkehr teilnehmen. Diese Erfahrung musste vor kurzem ein Rollstuhlfahrer in Sachsen machen.

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