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Deutscher Schmerzkongress 2003
08. - 12. Oktober in Münster |
DGSS
Münster, Deutscher Schmerzkongress, 11. Oktober 2003 |
Neues Abrechnungssystem kennt keinen (chronischen) Schmerz
DRG-System gefährdet ausreichende stationäre Behandlung
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Die Behandlung von Patienten mit chronischen Schmerzen ist aufwändig: Nur
komplexe diagnostische und therapeutische Maßnahmen aus Medizin, Physiotherapie und
Psychologie, die ihnen stationär oder in Tageskliniken angeboten werden können, erlauben
eine dauerhafte Schmerzlinderung und Reintegration in den Alltag. Diese Behandlung wird im
neuen Abrechnungssystem für Krankenhäuser (Diagnosis Related Groups, DRG) nicht
abgebildet: Nicht einmal die Hälfte der durch die Behandlung entstehenden Kosten sind
durch die DRG-Erlöse abgedeckt. Das zeigte eine Untersuchung mit fast 4000 Patienten aus
14 schmerztherapeutischen Zentren (10 Krankenhausstationen und 4 Tageskliniken) im Auftrag
der drei Fachgesellschaften Deutsche Gesellschaft zum Studium des Schmerzes (DGSS),
Deutsche interdisziplinäre Vereinigung für Schmerztherapie (DIVS) und Deutsche
Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI), die beim Deutschen
Schmerzkongress in Münster vorgestellt wurde. |
Sieben Tage Krankenhaus reichen selten
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Diagnose-bezogene Fallgruppen beziehen sich auf die Hauptdiagnose, die
Schmerz-verursachende Grunderkrankung. Diese kann jedoch - wie z.B. die diabetische
Nervenerkrankung, Tumorerkrankungen oder Erkrankungen im Wirbelsäulenbereich - mit und
ohne Schmerzen auftreten. Sie lässt also den spezifischen Behandlungsauftrag gar nicht
erkennen. DRGs berücksichtigen typische diagnostische und therapeutische Maßnahmen, die
in der Fallgruppe dann eine mittlere Verweildauer und einen Fallwert bestimmen. In der
Schmerztherapie kann zwar eine multimodale Schmerzziffer verschlüsselt werden. Diese
beschreibt jedoch nur eine Mindestverweildauer im Krankenhaus von sieben Tagen, nicht die
durchschnittlich benötigte Behandlungsdauer von 17 Tagen (16 stationär und 20
teilstationär). |
Diagnoseschlüssel anpassen
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Die im System vorgesehenen sog. Komplikationsebenen, die bei anderen
Erkrankungen einen stationären Aufenthalt verlängern können, gelten nicht für die
typischen Schmerzerkrankungen. Umgekehrt zählen die bekannten Risikofaktoren von
Schmerzerkrankungen wie starke körperliche und psychische Beeinträchtigung sowie soziale
Folgen der Schmerzen im DRG-System nicht. Unter den derzeitigen Vorgaben im DRG-System
können die in den letzten Jahrzehnten aufgebauten schmerztherapeutischen Einrichtungen
ihre sehr effektive Arbeit nicht weiterführen, so Dr. Gabriele Lindena (DGSS). Daher ist
eine Anhebung der augenblicklichen Bewertungsmaßstäbe unbedingt erforderlich, ergänzt
DGSS-Präsident Prof. Dr. Michael Zenz. |
Ansprechpartner
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Dr. Gabriele Lindena, Klinische Analyse, Forschung Anwendung,
Clara-Zetkin-Str. 34, 14532 Kleinmachnow, Tel. 033203/80858, E-Mail:
gabriele.lindena@t-online.de Prof. Dr. Hans-Ulrich Gerbershagen, DRK-Schmerzzentrum,
Auf der Steig 14-16, 55131 Mainz, 06131/988-501, E-Mail: hugerbershagen@schmerzzentrum.de
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