|
Deutschland
gilt immer noch als "Entwicklungsland" in der Schmerztherapie mit Morphin. Die
nackten Zahlen über den weltweiten Vergleich im Morphin-Verbrauch (vergleichende
Darstellung links) zeigen für Deutschland auf, daß nicht nur die sozio-kulturell
geprägten Vorbehalte und mangelnde Ausbildung in der Schmerztherapie eine Erklärung für
den geringen Verbrauch bieten können. Ohne Zweifel spielen bei uns nationale Regelungen,
die vor allem die Möglichkeiten des Morphin-Mißbrauchs einschränken sollen, eine große
Rolle. |
|
Die
starkwirksamen Opioide unterliegen der
Betäubungsmittelverordnung (BtMVV) und müssen auf besonderen Rezepten verordnet werden.
Die zehnte Novelle der BtMVV erleichtert seit dem 1. Februar 1998 mit folgenden
Veränderungen die Verschreibung der Betäubungsmittel: |
Regelungen
der BtMVV seit 01.02.98 Dazu unser
Praxistipp |
- Eine Notverordnung ist auf einem mit "N"
gekennzeichneten Normalrezept möglich. Das entsprechende BtM-Rezept muß nachgeliefert
werden.
- Einzig die Unterschrift auf dem BtM-Rezept hat noch
handschriftlich durch den Arzt zu erfolgen.
- Mehrere Medikamente, auch Opioide, können auf demselben
Rezeptformular verordnet werden.
- Die Begrenzungen für Tageshöchstmengen entfallen.
- Eine Überschreitung der 30-Tage-Höchstmenge muß nicht
mehr bei der zuständigen Landesbehörde angezeigt werden.
- Sonderfallrezepte werden mit "A" gekennzeichnet
(Überschreitung der Höchstmenge und der Anzahl der Mittel innerhalb von 30 Tagen), die
Landesbehörden-Meldung entfällt.
|
Für
Ärzte:
ErstanforderungBtM-Rezepte |
Wir
haben ein formloses Schreiben für eine Erstanforderungskarte und eine Anforderung für
Rezept-Formulare für Sie erstellt. Einfach auf den nebenstehenden Link klicken,
ausdrucken, Ihren Arztstempel und das Datum einfügen, unterschreiben und per Fax
01888 307 - 5207 oder mit der Post abschicken. Top |