Chronische Schmerzen

 

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Betäubungsmittelverordnung
Morphiumverbrauch: Internationaler Vergleich Deutschland gilt immer noch als "Entwicklungsland" in der Schmerztherapie mit Morphin. Die nackten Zahlen über den weltweiten Vergleich im Morphin-Verbrauch (vergleichende Darstellung links) zeigen für Deutschland auf, daß nicht nur die sozio-kulturell geprägten Vorbehalte und mangelnde Ausbildung in der Schmerztherapie eine Erklärung für den geringen Verbrauch bieten können. Ohne Zweifel spielen bei uns nationale Regelungen, die vor allem die Möglichkeiten des Morphin-Mißbrauchs einschränken sollen, eine große Rolle.

 

Die starkwirksamen Opioide unterliegen der Betäubungsmittelverordnung (BtMVV) und müssen auf besonderen Rezepten verordnet werden. Die zehnte Novelle der BtMVV erleichtert seit dem 1. Februar 1998 mit folgenden Veränderungen die Verschreibung der Betäubungsmittel:

 

Regelungen der BtMVV seit 01.02.98

Dazu unser Praxistipp

  • Eine Notverordnung ist  auf einem mit "N" gekennzeichneten Normalrezept möglich. Das entsprechende BtM-Rezept muß nachgeliefert werden.
  • Einzig die Unterschrift auf dem BtM-Rezept hat noch handschriftlich durch den Arzt zu erfolgen.
  • Mehrere Medikamente, auch Opioide, können auf demselben Rezeptformular verordnet werden.
  • Die Begrenzungen für Tageshöchstmengen entfallen.
  • Eine Überschreitung der 30-Tage-Höchstmenge muß nicht mehr bei der zuständigen Landesbehörde angezeigt werden.
  • Sonderfallrezepte werden mit "A" gekennzeichnet (Überschreitung der Höchstmenge und der Anzahl der Mittel innerhalb von 30 Tagen), die Landesbehörden-Meldung entfällt.

 

Für Ärzte:
Erstanforderung

BtM-Rezepte

Wir haben ein formloses Schreiben für eine Erstanforderungskarte und eine Anforderung für Rezept-Formulare für Sie erstellt. Einfach auf den nebenstehenden Link klicken, ausdrucken, Ihren Arztstempel und das Datum einfügen, unterschreiben und per Fax 01888 307 - 5207 oder mit der Post abschicken.

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