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Untersuchung des Farbsinns
Der Mensch kann mehrere tausend Farben erkennen. Der Mensch ist in der Lage mehrere tausend Farbnuancen wahrzunehmen. Farben entstehen durch die Wahrnehmung von Lichtstrahlen einer bestimmten Wellenlänge zwischen 760 nm (rot) und 380 nm (violett). Die Farbwahrnehmung ist Aufgabe der Zapfen der Netzhaut, die hauptsächlich in der Fovea centralis lokalisiert sind.

 

Alle Farben werden durch Mischungen von Rot, Grün und Blau hergestellt. Alle Töne des Farbspektrums lassen sich im Auge durch das Mischen der drei Farben Rot, Grün und Blau herstellen. Ist die Empfindlichkeit für eine oder mehrere dieser Farben herabgesetzt, so kommt es zu Störungen des Farbensinns.

 

Die Rot-Grün-Störung kommt am häufigsten vor. Die häufigste Störung des Farbsinns ist die angeborene Rot-Grün-Störungen. In Deutschland sind Männer zu 8 Prozent und Frauen zu 0,4 Prozent von einer Rot-Grün-Störung betroffen. Meistens bemerken die Betroffenen die Farbsinnstörungen gar nicht, weil sie von Geburt an existiert.

 

Am seltensten sind Schwäche oder Ausfall des Blau-Gelb-Sehens. Angeborene Farbsinnstörungen können sich entweder in einer totalen Unfähigkeit ausdrücken, eine bestimmte Farbe wahrzunehmen oder in einer Schwäche bei der Wahrnehmung dieser Farben ausdrücken. Die Häufigkeit einer vollständigen Farbblindheit liegt für die Rotblindheit (Protanopie) bei 0,7 Prozent, für die Gründblindheit (Deuteranopie) bei 1,5Prozent. Für die Häufigkeit von Farbschwächen gilt: Rotschwäche (Protanomalie) 1,6 Prozent, Grünschwäche (Deuteranomalie) 4,2 Prozent. Die Tritanopie und Tritanomalie, Ausfall bzw. Schwäche der Blau-Gelb-Sehens ist mit einem Vorkommen von 0,001 Prozent außerordentlich selten.

 

Farbtafel Zur Feststellung von Störungen des Farbsinns Farbtafeln benutzt. Diese Farbtafeln werden pseudo-isochromatische Tafeln nach Ishihara genannt. Sie zeigen Zahlen, die aus verschiedenen Farbpunkten zusammengesetzt sind. Die Farbpunkte sind so gedruckt, daß nur der Farbtüchtige sie richtig erkennen kann. Mit dieser Methode läßt sich das Vorhandensein einer Rot-Grün-Störung feststellen, nicht jedoch ihr Ausmaß. Bei bestimmten Eignungsprüfungen, z. B. für Polizisten und Berufskraftfahrer, ist das Feststellen des Ausmaßes der Farbstörung erforderlich. Dazu wird ein Anomaloskop verwendet. Bei dieser Methode muß ein Patient oder Bewerber ein auf einer Scheibe vorgegebenes Gelb herstellen, indem er Rot und Grün mischt. Falsch eingestellte Mischungsverhältnisse erlauben exakte Rückschlüsse auf Art und Ausmaß der Rot-Grün-Störung.

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