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Wann sollte nicht geimpft werden?

Eine Impfung ist immer auch eine individuelle Entscheidung, bei der Kontraindikationen beachtet werden müssen

In folgenden Fällen sollte der Impftermin verschoben bzw. von einer Impfung abgesehen werden:
  • Bei akuten Erkrankungen muss die Impfung verschoben werden. Das gilt nicht für einen Schnupfen oder eine leichte Erkältung mit Fieber bis 38,5 °C. In solchen Fällen ist zuvor jedoch eine ärztliche Untersuchung ratsam.
  • Vor und nach einer geplanten Operation
  • Bei einer bekannten Allergie gegen Hühnereiweiß dürfen keine Impfstoffe verabreicht werden, die Hühnereiweiß enthalten (Influenza, Gelbfieber). Neurodermitis und Ekzeme beim Säugling sind keine Hinderungsgründe.
  • Werden Medikamente eingenommen, die das Immunsystem unterdrücken (Immunsuppressiva), sowie bei einer HIV- oder Tumorerkrankung sollten keine Lebendimpfstoffe verwendet werden.
  • In der Schwangerschaft dürfen Impfungen mit Lebendimpfstoffen nicht durchgeführt werden. Eine Frau sollte erst 3 Monate nach einer solchen Impfung schwanger werden. Impfungen mit einem Totimpfstoff (z.B. Tetanus, Influenza, Hepatitis A und B) sind möglich, im ersten Drittel der Schwangerschaft sollte aber gar nicht geimpft werden. Über Ausnahmefälle sollte der Arzt entscheiden.

 

Hier darf geimpft werden

Keine Impfhindernisse sind:
  • Krampfanfälle in der Familie oder vorangegangene Fieberkrämpfe beim Impfling
  • Behandlung mit Antibiotika, niedrig dosiertem Kortison oder kortisonhaltigen Cremes.
  • Chronische Krankheiten. Gerade bei chronischen Krankheiten ist Impfschutz besonders wichtig.
  • Frühgeborene. Grundlage für die Impfung ist das Alter des Kindes, nicht das Geburtsgewicht
  • Stillzeit

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