Eine Impfung ist immer auch eine individuelle Entscheidung, bei der
Kontraindikationen beachtet werden müssen
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In folgenden Fällen sollte der Impftermin verschoben bzw. von einer
Impfung abgesehen werden:
- Bei akuten Erkrankungen muss die Impfung verschoben werden. Das gilt nicht für einen
Schnupfen oder eine leichte Erkältung mit Fieber bis 38,5 °C. In solchen Fällen ist
zuvor jedoch eine ärztliche Untersuchung ratsam.
- Vor und nach einer geplanten Operation
- Bei einer bekannten Allergie gegen Hühnereiweiß dürfen keine Impfstoffe verabreicht
werden, die Hühnereiweiß enthalten (Influenza,
Gelbfieber). Neurodermitis und Ekzeme beim
Säugling sind keine Hinderungsgründe.
- Werden Medikamente eingenommen, die das Immunsystem unterdrücken (Immunsuppressiva),
sowie bei einer HIV- oder Tumorerkrankung sollten
keine Lebendimpfstoffe verwendet werden.
- In der Schwangerschaft dürfen Impfungen mit Lebendimpfstoffen nicht durchgeführt
werden. Eine Frau sollte erst 3 Monate nach einer solchen Impfung schwanger werden.
Impfungen mit einem Totimpfstoff (z.B. Tetanus, Influenza, Hepatitis A und B) sind möglich, im
ersten Drittel der Schwangerschaft sollte aber gar nicht geimpft werden. Über
Ausnahmefälle sollte der Arzt entscheiden.
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