Es gibt feste, halbfeste und flüssige Arzneiformen
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Die typischen
homöopathischen Arzneiformen sind:
- flüssige Potenzen oder Dilutionen (Lösungen)
- fest-flüssige Potenzen oder Globuli
- feste Potenzen oder Triturationes bzw. Verreibungen (heute meist als
Tabletten)
Bei den Darreichungsformen der Arzneimittel unterscheiden sich hoch-
und niedrig potenzierte Präparate. Während man niedrig potenzierte Mittel meistens
in Form von Tabletten oder Salben verabreicht, werden hoch potenzierte Arzneien
hauptsächlich als sogenannte Globuli angeboten. Globuli sind kleine Kügelchen
aus Rohrzucker.
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Behandlung vorwiegend mit Similia
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Im Idealfall wird mit Einzelmitteln, sogenannten Similia behandelt. Ist es sehr
schwierig, ein passendes Similia zu finden, werden häufig "Polychreste"
verwendet, das sind Einzelmittel mit einem breiten Wirkspektrum, die auch die
psychischen Symptome mit berücksichtigen. Komplexmittel sind Mischungen aus
Similia, bei denen sich die Wirkung addieren soll. |
Das Potenzieren erfolgt in einem festgelegten Muster
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Homöopathische Arzneimittel werden aus den Ursubstanzen in einem genau
vorgeschriebenen Verdünnungsvorgang viele Male auf eine spezielle Art
verschüttelt. Der Begriff für diesen Vorgang ist "potenzieren" oder
"dynamisieren". Das Potenzieren erfolgt mit einer Wasser-Alkohol-Mischung oder
durch Verreiben mit Milchzucker bei Globuli. Die hergestellten homöopathischen
Arzneimittel werden dann entsprechend der Verdünnung mit den jeweiligen Potenzen
benannt:
- D1: 1 Teil Ursubstanz wird mit 9 Teilen Lösungsmittel verschüttelt
(1:10)
- D2: 1 Teil Ursubstanz wird mit 99 Teilen Lösungsmittel verschüttelt
(1:100)
- D3: 1 Teil Ursubstanz wird mit 999 Teilen Lösungsmittel verschüttelt
(1:1000) usw.
Häufig findet sich in Bücher auch die folgende Darstellung:
- D1: 1 Teil Ursubstanz wir mit 9 Teilen Lösungsmittel verschüttelt (1:10)
- D2: 1 Teil D1 wird mit 9 Teilen Lösungsmittel verschüttelt (1:100)
- D3: 1 Teil D2 wird mit 9 Teilen Lösungsmittel verschüttelt (1:1000) usw.
Mathematisch sind diese beiden Darstellungen gleichwertig. Ein homöopathisches Arzneimittel mit dem Verdünnungsgrad D6 enthält dann 1
Teil Ursubstanz und 1.000.000 Teile Lösungsmittel. 1 Million hat 6
Dezimalpotenzen (6 "Nullen"). Ab D23 / D24 ist das Arzneimittel so stark
verdünnt, dass es praktisch keine Moleküle der Ursubstanz mehr enthält.
Möchte man
eine C-Potenz erhalten, geht man genauso wie bei der D-Potenz vor, jedoch
erfolgt die Verdünnung in Hunderterschritten. Man nimmt also ein Teil der
Ausgangssubstanz und vermischt diese mit 99 Teilen Verdünnungssubstanz. Das
Ergebnis ist die C1-Potenz.
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Zulassung homöopathischer Arzneimittel
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Homöopathische Arzneimittel, die aus rezeptpflichtigen Inhaltsstoffen bis zu
einer Potenzierung von D3 hergestellt wurden, müssen vom
Bundesinstitut für
Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen werden. Ab D4 brauchen
homöopathische Arzneimittel nur noch registriert zu werden und müssen statt des
Beipackzettels den Aufdruck tragen: "Registriertes homöopathisches Arzneimittel,
daher ohne Angabe einer therapeutischen Indikation". Wird nachgewiesen, dass der
Hersteller weniger als 1.000 Packungen eines homöopathischen Arzneimittels im
Jahr herstellt, so ist keinerlei Angabe mehr erforderlich.
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