Komplementärmedizin - Alternative Medizin

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Darreichungsformen und Potenzen in der Homöopathie

Es gibt feste, halbfeste und flüssige Arzneiformen

Die typischen homöopathischen Arzneiformen sind:

  • flüssige Potenzen oder Dilutionen (Lösungen)
  • fest-flüssige Potenzen oder Globuli
  • feste Potenzen oder Triturationes bzw. Verreibungen (heute meist als Tabletten)

Bei den Darreichungsformen der Arzneimittel unterscheiden sich hoch- und niedrig potenzierte Präparate. Während man niedrig potenzierte Mittel meistens in Form von Tabletten oder Salben verabreicht, werden hoch potenzierte Arzneien hauptsächlich als sogenannte Globuli angeboten. Globuli sind kleine Kügelchen aus Rohrzucker.

 

Behandlung vorwiegend mit Similia

Im Idealfall wird mit Einzelmitteln, sogenannten Similia behandelt. Ist es sehr schwierig, ein passendes Similia zu finden, werden häufig "Polychreste" verwendet, das sind Einzelmittel mit einem breiten Wirkspektrum, die auch die psychischen Symptome mit berücksichtigen. Komplexmittel sind Mischungen aus Similia, bei denen sich die Wirkung addieren soll.

 

Das Potenzieren erfolgt in einem festgelegten Muster

Homöopathische Arzneimittel werden aus den Ursubstanzen in einem genau vorgeschriebenen Verdünnungsvorgang viele Male auf eine spezielle Art verschüttelt. Der Begriff für diesen Vorgang ist "potenzieren" oder "dynamisieren". Das Potenzieren erfolgt mit einer Wasser-Alkohol-Mischung oder durch Verreiben mit Milchzucker bei Globuli. Die hergestellten homöopathischen Arzneimittel werden dann entsprechend der Verdünnung mit den jeweiligen Potenzen benannt:
  • D1: 1 Teil Ursubstanz wird mit 9 Teilen Lösungsmittel verschüttelt (1:10)
  • D2: 1 Teil Ursubstanz wird mit 99 Teilen Lösungsmittel verschüttelt (1:100)
  • D3: 1 Teil Ursubstanz wird mit 999 Teilen Lösungsmittel verschüttelt (1:1000) usw.

Häufig findet sich in Bücher auch die folgende Darstellung:

  • D1: 1 Teil Ursubstanz wir mit 9 Teilen Lösungsmittel verschüttelt (1:10)
  • D2: 1 Teil D1 wird mit 9 Teilen Lösungsmittel verschüttelt (1:100)
  • D3: 1 Teil D2 wird mit 9 Teilen Lösungsmittel verschüttelt (1:1000) usw.

Mathematisch sind diese beiden Darstellungen gleichwertig. Ein homöopathisches Arzneimittel mit dem Verdünnungsgrad D6 enthält dann 1 Teil Ursubstanz und 1.000.000 Teile Lösungsmittel. 1 Million hat 6 Dezimalpotenzen (6 "Nullen"). Ab D23 / D24 ist das Arzneimittel so stark verdünnt, dass es praktisch keine Moleküle der Ursubstanz mehr enthält.

Möchte man eine C-Potenz erhalten, geht man genauso wie bei der D-Potenz vor, jedoch erfolgt die Verdünnung in Hunderterschritten. Man nimmt also ein Teil der Ausgangssubstanz und vermischt diese mit 99 Teilen Verdünnungssubstanz. Das Ergebnis ist die C1-Potenz.

 

Zulassung homöopathischer Arzneimittel

Homöopathische Arzneimittel, die aus rezeptpflichtigen Inhaltsstoffen bis zu einer Potenzierung von D3 hergestellt wurden, müssen vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen werden. Ab D4 brauchen homöopathische Arzneimittel nur noch registriert zu werden und müssen statt des Beipackzettels den Aufdruck tragen: "Registriertes homöopathisches Arzneimittel, daher ohne Angabe einer therapeutischen Indikation". Wird nachgewiesen, dass der Hersteller weniger als 1.000 Packungen eines homöopathischen Arzneimittels im Jahr herstellt, so ist keinerlei Angabe mehr erforderlich.

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*Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass diese Darstellung die Sichtweise alternativmedizinischer Ansätze wiedergibt,
die von den Erklärungen der Schulmedizin deutlich abweichen kann. Wir überlassen dem Leser die jeweilige Interpretation und Bewertung.