| |
|
Ausbildung und Einordnung des Berufsstandes des Osteopathen
|
Einheitlichkeit fehlt
|
So wie sich der Berufsstand der Physiotherapeuten heute international
überwiegend einheitlich darstellen lässt, gibt es bisher keine Übereinkunft in
der Osteopathie. Ausländische Abschlüsse werden in Abhängigkeit des jeweiligen
Regierungspräsidiums in Deutschland anerkannt, haben aber darüber hinaus keine
rechtliche Grundlage.
|
Beispiel Hessen
|
Hessen ist das einzige deutsche Bundesland, in dem es seit dem Jahr 2008 eine
Regelung gibt, die einen Abschluss zum staatlich anerkannten Osteopathen zulässt
und bisher das einzige Bundesland, indem es ein einheitlich geregeltes
Curriculum gibt, das allerdings kontrovers diskutiert wird. Darüber hinaus
beinhaltet die hessische Regelung nicht die offizielle Führung der
Berufsbezeichnung Osteopath, sondern regelt lediglich die gesetzlichen
Grundlagen der Weiterbildung.
|
Rechtliche Grundlage
|
Die Ausbildung zum Osteopathen ist in Deutschland grundsätzlich an eine
erfolgreiche Vorausbildung als Physiotherapeut, Arzt oder Heilpraktiker
geknüpft. Ein Osteopath, der seine Ausbildung nicht in Verbindung einer dieser
anerkannten Heilberufe absolviert hat, hat demnach keine staatliche Anerkennung
und praktiziert im sogenannten "nichtärztlichen" Bereich. Das bedeutet, "auch,
wenn z. B. der Verband der Osteopathen Deutschland e.V. (VOD) die Bezeichnung
"D. O." als geschützte Wortmarke vergibt, so hat dieser Titel rechtlich keine
Bedeutung" (Quelle: Bundesärztekammer).
|
Ausbildung
|
Die 2-5-jährige, je nach Vorbildung dauernde berufsbegleitende oder 4-jährige
Vollzeitausbildung kann in Deutschland an zahlreichen privaten Instituten mit
unterschiedlichen Ausbildungskonzepten durchgeführt werden. Es gibt medizinische
Einrichtungen, die ausschließlich Ärzten und Physiotherapeuten vorbehalten sind
sowie unabhängige Institute, die Interessierten anderer Heilberufe sowie
Berufseinsteigern offen stehen. Neben klinischen Prüfungen gehört eine
Forschungsarbeit (Diplomarbeit) zur Osteopathie-Ausbildung. Sie muss die
Standards der klinischen Forschung erfüllen und ist gleichzeitig ein Beitrag zu
den weiterhin notwendigen Forschungsaktivitäten.
|
|
|
| |
|