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Epilepsien können angeboren sein.
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Eine Epilepsie kann angeboren oder erworben sein. Bei den angeborenen
Epilepsien liegt meistens eine familiäre Veranlagung für diese Erkrankung vor. Dann sind
andere Familienmitglieder ebenfalls betroffen oder es lassen sich bei ihnen im Rahmen
einer gründlichen Untersuchung zumindest Hinweise auf eine epileptische Veranlagung
nachweisen. Bei einer angeborenen Epilepsie lässt sich keine zugrunde liegende Ursache
erkennen. |
Bei den erworbenen Epilepsien ist durch eine Erkrankung die
Hirnstruktur verändert.
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Bei den erworbenen Epilepsien liegt die Ursache der Erkrankung meistens in
einer Veränderung der Hirnstruktur. Veränderungen der Hirnstruktur können durch eine
Verletzung entstehen. Sie können sich aber auch aufgrund von anderen Erkrankungen des
Hirngewebes entwickeln. Entsprechende Veränderungen können, wenn sie eine gewisse
Größe erreicht haben, mit Hilfe so genannter bildgebender Verfahren (z. B. Computertomographie, Kernspintomographie) dargestellt und erkannt
werden. Wenn die Veränderungen hingegen nur klein sind, kann man sie nicht sichtbar
machen. Dann muss aufgrund von Untersuchungsbefunden darauf rückgeschlossen werden. Ein
Beispiel: Leidet ein Betroffene an einer zunehmenden, messbaren Intelligenzminderung
und besteht gleichzeitig bestehender eine Epilepsie, so kann man vermuten, dass er unter
einer Erkrankung des Hirngewebes leidet, auch wenn mit Hilfe bildgebender Verfahren eine
solche (noch) nicht sichtbar gemacht werden kann. |
Epilepsien können als "Rest" einer anderen Gehirnerkrankung
zurückbleiben - sie können aber auch Begleiterscheinung einer Gehirnerkrankung sein.
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Diese Epilepsien, die auf eine Veränderung des Hirngewebes
zurückzuführen sind, lassen sich in 2 Gruppen einteilen:
- Residualepilepsien: Residual bedeutet "zurückbleiben. Residualepilepsien
bezeichnen das Zurückbleiben einer epileptischen Erkrankung nach ansonsten ausgeheilter
Gehirnerkrankung. Erkrankungen, nach deren Abheilung eine Residualepilepsie zurückbleibt,
können beispielsweise sein:
- angeborene Fehlentwicklung oder Fehlbildung des Gehirns,
- Gehirnschaden durch Sauerstoffmangel während der Geburt,
- Gehirnentzündung (lateinisch: Enzephalitis),
- Gehirnhautentzündung (lateinisch: Meningitis),
- Verletzungen,
- Schlaganfall.
- Prozessepilepsien treten als Begleiterscheinung während des Verlaufs einer
Gehirnerkrankung auf. Einige der wichtigsten Erkrankungen, bei denen es während des
Krankheitsverlaufs zu einer Prozessepilepsie kommen kann, sind:
- Hirntumor,
- Hirnzyste (mit Flüssigkeit gefüllter Hohlraum im Gehirn),
- Hirnabszess (Eiteransammlung im Gehirn),
- Speicherkrankheiten (dabei werden verschiedene Abbauprodukte des Stoffwechsels nicht
ungenügend weiter verarbeitet oder nicht ausgeschieden, sondern in verschiedenen Organen
abgelagert, u. a. im Gehirn),
- Multiple Sklerose.
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Der Arzt muss sehr genau hinschauen, um nichts zu übersehen.
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Bei dieser Einteilung kann man erkennen, dass eine Epilepsie und eine
gleichzeitig bestehende Gehirnerkrankung nicht automatisch zusammenhängen. Eine
angeborene Epilepsie kann auch zusammen mit einer Gehirnerkrankung auftreten, ohne dass
die eine Krankheit Ursache für die andere ist. Umgekehrt gilt aber auch: Hat jemand
eine Epilepsie und kann man eine verursachende Gehirnerkrankung nicht nachweisen, so
bedeutet das nicht, dass nicht doch eine Gehirnerkrankung besteht. In diesem Fall wäre
die Epilepsie die Folge einer Gehirnerkrankung, die jedoch (noch) nicht erkannt wurde.
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Gleich welcher Ursache eine entstandene Epilepsie ist - die Veränderungen
im Gehirn sind immer gleich: Gruppen von Nervenzellen geben unkoordiniert in schneller
Folge Signale ab, ohne damit eine sinnvolle, dem Willen unterliegende Aktion zu bewirken.
Eine ausführlichere Beschreibung finden Sie im Text "Was
ist Epilepsie?".
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