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Epilepsie
Ursachen

Epilepsien können angeboren sein.

Eine Epilepsie kann angeboren oder erworben sein. Bei den angeborenen Epilepsien liegt meistens eine familiäre Veranlagung für diese Erkrankung vor. Dann sind andere Familienmitglieder ebenfalls betroffen oder es lassen sich bei ihnen im Rahmen einer gründlichen Untersuchung zumindest Hinweise auf eine epileptische Veranlagung nachweisen. Bei einer angeborenen Epilepsie lässt sich keine zugrunde liegende Ursache erkennen.

 

Bei den erworbenen Epilepsien ist durch eine Erkrankung die Hirnstruktur verändert.

Bei den erworbenen Epilepsien liegt die Ursache der Erkrankung meistens in einer Veränderung der Hirnstruktur. Veränderungen der Hirnstruktur können durch eine Verletzung entstehen. Sie können sich aber auch aufgrund von anderen Erkrankungen des Hirngewebes entwickeln. Entsprechende Veränderungen können, wenn sie eine gewisse Größe erreicht haben, mit Hilfe so genannter bildgebender Verfahren (z. B. Computertomographie, Kernspintomographie) dargestellt und erkannt werden. Wenn die Veränderungen hingegen nur klein sind, kann man sie nicht sichtbar machen. Dann muss aufgrund von Untersuchungsbefunden darauf rückgeschlossen werden. Ein Beispiel: Leidet ein Betroffene an einer  zunehmenden, messbaren Intelligenzminderung und besteht gleichzeitig bestehender eine Epilepsie, so kann man vermuten, dass er unter einer Erkrankung des Hirngewebes leidet, auch wenn mit Hilfe bildgebender Verfahren eine solche (noch) nicht sichtbar gemacht werden kann.

 

Epilepsien können als "Rest" einer anderen Gehirnerkrankung zurückbleiben - sie können aber auch Begleiterscheinung einer Gehirnerkrankung sein.

Diese Epilepsien, die auf eine Veränderung des Hirngewebes zurückzuführen sind, lassen sich in 2 Gruppen einteilen:
  • Residualepilepsien: Residual bedeutet "zurückbleiben. Residualepilepsien bezeichnen das Zurückbleiben einer epileptischen Erkrankung nach ansonsten ausgeheilter Gehirnerkrankung. Erkrankungen, nach deren Abheilung eine Residualepilepsie zurückbleibt, können beispielsweise sein:
    • angeborene Fehlentwicklung oder Fehlbildung des Gehirns,
    • Gehirnschaden durch Sauerstoffmangel während der Geburt,
    • Gehirnentzündung (lateinisch: Enzephalitis),
    • Gehirnhautentzündung (lateinisch: Meningitis),
    • Verletzungen,
    • Schlaganfall.
  • Prozessepilepsien treten als Begleiterscheinung während des Verlaufs einer Gehirnerkrankung auf. Einige der wichtigsten Erkrankungen, bei denen es während des Krankheitsverlaufs zu einer Prozessepilepsie kommen kann, sind:
    • Hirntumor,
    • Hirnzyste (mit Flüssigkeit gefüllter Hohlraum im Gehirn),
    • Hirnabszess (Eiteransammlung im Gehirn),
    • Speicherkrankheiten (dabei werden verschiedene Abbauprodukte des Stoffwechsels nicht ungenügend weiter verarbeitet oder nicht ausgeschieden, sondern in verschiedenen Organen abgelagert, u. a. im Gehirn),
    • Multiple Sklerose.

 

Der Arzt muss sehr genau hinschauen, um nichts zu übersehen.

Bei dieser Einteilung kann man erkennen, dass eine Epilepsie und eine gleichzeitig bestehende Gehirnerkrankung nicht automatisch zusammenhängen. Eine angeborene Epilepsie kann auch zusammen mit einer Gehirnerkrankung auftreten, ohne dass die eine Krankheit Ursache für die andere ist.

Umgekehrt gilt aber auch: Hat jemand eine Epilepsie und kann man eine verursachende Gehirnerkrankung nicht nachweisen, so bedeutet das nicht, dass nicht doch eine Gehirnerkrankung besteht. In diesem Fall wäre die Epilepsie die Folge einer Gehirnerkrankung, die jedoch (noch) nicht erkannt wurde.

 

Gleich welcher Ursache eine entstandene Epilepsie ist - die Veränderungen im Gehirn sind immer gleich: Gruppen von Nervenzellen geben unkoordiniert in schneller Folge Signale ab, ohne damit eine sinnvolle, dem Willen unterliegende Aktion zu bewirken. Eine ausführlichere Beschreibung finden Sie im Text "Was ist Epilepsie?".

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