Operationen und Eingriffe

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Wahl des richtigen Arztes für eine Schönheitsoperation

Kompetenten Arzt finden

Vor einer ästhetisch plastischen Operation sollten Interessenten sich von einem Facharzt für plastische und ästhetische Chirurgie ausführlich über die Operation und deren Risiken informieren lassen. Sich gleich zu Beginn an einen kompetenten Arzt zu wenden, ist für den Erfolg der Operation ausschlaggebend.

 

Vorsicht bei ungeschützten "Titeln"

Der Begriff "Schönheitschirurg" ist nicht geschützt und gibt ebenso wenig wie die Bezeichnungen "kosmetischer Chirurg" oder "ästhetischer Chirurg" einen Hinweis auf die Ausbildung und die Qualität des Arztes.

 

Facharzt für plastische und ästhetische Chirurgie

Im Jahr 2005 wurde in Deutschland der Facharzttitel "Facharzt für plastische Chirurgie" um den Zusatz " ästhetische Chirurgie" erweitert. Der "Facharzt für plastische und ästhetische Chirurgie" setzt eine sechsjährige Ausbildung nach Abschluss des Studiums voraus. Sie beinhaltet zunächst eine zweijährige Basisausbildung im Fach Chirurgie, dann eine vierjährige Weiterbildung auf dem Spezialgebiet der plastischen und ästhetischen Chirurgie, während der der Arzt mindestens 600 Operationen unter Anleitung eines plastischen Chirurgen durchgeführt hat. Abschließend steht eine Facharztprüfung an der Landesärztekammer.

 

Schönheitstourismus

Problematisch ist der zunehmende Schönheitstourismus. In anderen Ländern haben deutsche Qualitätsstandards keine Gültigkeit. Die Qualifikation des jeweiligen Arztes kann hoch sein, sie kann aber auch deutlich unter den deutschen Standards liegen. Jeder sollte sich vorher ausführlich informieren, damit eine Schönheitsoperation dann nicht zu einer bitteren und kostspieligen Enttäuschung wird.

 

Verbände von Fachärzten mit geschütztem Titel

Es gibt verschiedene Verbände, in denen sich die auf dem Gebiet der plastischen und ästhetischen Chirurgie tätigen Ärzte zusammengeschlossen haben:

  • Deutsche Gesellschaft für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie (DGPRÄC). Voraussetzung für eine Mitgliedschaft ist der in Deutschland erworbene Titel "Facharzt für plastische und ästhetische Chirurgie".
  • Die Deutsche Gesellschaft für ästhetisch-plastische Chirurgie e.V. (DGÄPC), wurde als erste Fachgesellschaft auf diesem Gebiet gegründet. Sie nimmt als Mitglieder nur Fachärzte für plastische und ästhetische Chirurgie auf.
  • Die Vereinigung der deutschen ästhetisch-plastischen Chirurgen e.V. (VDÄPC) nimmt ebenfalls nur Fachärzte für plastische und ästhetische Chirurgie auf.

 

Andere Verbände

Andere Verbände und Vereinigungen nehmen als Mitglieder teilweise auch approbierte Ärzte auf, die lediglich über "Erfahrungen auf dem Gebiet der plastischen und ästhetischen Chirurgie" verfügen.

 

Auswahlkriterien für den Arzt

Bei der Auswahl des Arztes sollte deshalb auf folgende Punkte geachtet werden:

  • Besitzt der Arzt den Facharzttitel für plastische und ästhetische Chirurgie?
  • Wie häufig wurde der von Ihnen geplante Eingriff von ihm persönlich durchgeführt?
  • Im Beratungsgespräch sollte der Arzt mit dem Interessenten/in die Motive der Operation abklären und darlegen und begründen, ob das gewünschte Ziel objektiv realistisch ist.
  • Die Kosten der Operation, eventuelle Nebenwirkungen (auch psychischer Natur) sowie die Risiken müssen besprochen werden. Wichtig ist auch zu erfahren, ob eine Wirkung dauerhaft ist oder wie lange eine Wirkung anhält.
  • Die Frage der Nachbehandlung muss angesprochen werden. Wie lange dauert der Heilungsprozess? Was ist zu beachten?
  • Nehmen Sie zum Beratungsgespräch eine Begleitperson mit, mit der Sie im Anschluss das Für und Wider besprechen können.
  • Wird ein detaillierter Kostenvoranschlag ausgestellt?
  • Lassen Sie sich niemals drängen und nehmen Sie sich ohne Zeitdruck mindestens eine Woche Bedenkzeit.

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