Kompetenten Arzt finden
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Vor einer ästhetisch plastischen Operation sollten Interessenten sich von einem Facharzt für
plastische und ästhetische Chirurgie ausführlich über die Operation und deren Risiken
informieren lassen. Sich gleich zu Beginn an einen kompetenten Arzt zu wenden,
ist für den Erfolg der Operation ausschlaggebend.
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Vorsicht bei ungeschützten "Titeln"
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Der Begriff "Schönheitschirurg" ist nicht geschützt und gibt
ebenso wenig wie die Bezeichnungen "kosmetischer Chirurg" oder "ästhetischer
Chirurg" einen Hinweis auf die Ausbildung und die Qualität des Arztes. |
Facharzt für plastische und ästhetische Chirurgie
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Im Jahr 2005 wurde in Deutschland der Facharzttitel
"Facharzt für plastische Chirurgie" um den Zusatz " ästhetische Chirurgie"
erweitert. Der "Facharzt für plastische und ästhetische Chirurgie" setzt eine
sechsjährige Ausbildung nach Abschluss des Studiums voraus. Sie beinhaltet
zunächst eine zweijährige Basisausbildung im Fach Chirurgie, dann eine
vierjährige Weiterbildung auf dem Spezialgebiet der plastischen und ästhetischen
Chirurgie, während der der Arzt mindestens 600 Operationen unter Anleitung eines
plastischen Chirurgen durchgeführt hat. Abschließend steht eine Facharztprüfung
an der Landesärztekammer. |
Schönheitstourismus
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Problematisch ist der zunehmende
Schönheitstourismus. In anderen Ländern haben deutsche
Qualitätsstandards keine Gültigkeit. Die Qualifikation des jeweiligen Arztes
kann hoch sein, sie kann aber auch deutlich unter den deutschen Standards
liegen. Jeder sollte sich vorher ausführlich informieren, damit eine
Schönheitsoperation dann nicht zu einer bitteren und kostspieligen Enttäuschung
wird. |
Verbände von Fachärzten mit geschütztem Titel
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Es gibt verschiedene Verbände, in denen sich die auf dem
Gebiet der plastischen und ästhetischen Chirurgie tätigen Ärzte zusammengeschlossen haben:
- Deutsche Gesellschaft für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische
Chirurgie (DGPRÄC). Voraussetzung für eine Mitgliedschaft ist der in
Deutschland erworbene Titel "Facharzt für plastische und ästhetische Chirurgie".
- Die Deutsche Gesellschaft für ästhetisch-plastische Chirurgie e.V.
(DGÄPC), wurde als erste Fachgesellschaft auf diesem Gebiet
gegründet. Sie nimmt als Mitglieder nur Fachärzte für plastische und
ästhetische Chirurgie auf.
- Die Vereinigung der deutschen ästhetisch-plastischen Chirurgen e.V.
(VDÄPC) nimmt ebenfalls nur Fachärzte für plastische und ästhetische
Chirurgie auf.
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Andere Verbände
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Andere Verbände und Vereinigungen nehmen als Mitglieder
teilweise auch approbierte Ärzte auf, die lediglich über "Erfahrungen auf dem
Gebiet der plastischen und ästhetischen Chirurgie" verfügen.
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