Überweisung an ein Transplantationszentrum
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Wenn ein Mensch so krank ist, dass eine Organtransplantation unumgänglich ist,
ist der erste Schritt zu einer Transplantation die Überweisung durch den
behandelnden Arzt an ein Transplantationszentrum. Dabei werden alle vorhandenen
Untersuchungsergebnissen beigefügt. |
Umfassende Beratung und Klärung rechtlicher Bedingungen
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Im Transplantationszentrum wird ein intensives Beratungs- und
Aufklärungsgespräch über die Risiken und Erfolgsaussichten einer Transplantation
geführt und überprüft, ob nach den Richtlinien der Bundesärztekammer eine
Aufnahme in die Warteliste der
Stiftung Eurotransplant in Leiden/Niederlande, möglich ist. |
Warteliste der Stiftung Eurotransplant
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Die
Stiftung Eurotransplant ist die zentrale europäische Sammelstelle für die
Verteilung der Spenderorgane in den Ländern Belgien, Deutschland, Luxemburg,
Niederlande, Slowenien und Österreich. Für die Aufnahme in die Warteliste sind
eine Reihe von Voruntersuchungen notwendig. |
Kontraindikationen
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Eine Aufnahme in die Warteliste ist nicht möglich bei
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Gewebetypisierung
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Steht einer Transplantation nichts im Wege, wird die Gewebetypisierung und
danach die Anmeldung bei Eurotransplant vorgenommen. |
Ablauf beim Tod eines Spenders ist genau festgelegt
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Beim Tod eines möglichen Organspenders, wird der Transplantationskoordinator des
nächstgelegenen Transplantationszentrums informiert. Dieser leitet die
erforderlichen Untersuchungen zur Gewebetypisierung des Spenderorgans in die
Wege und gibt das Ergebnis an Eurotransplant weiter. Dort wird durch den
Computer der optimale Empfänger für das Organ nach den Kriterien
Gewebeübereinstimmung, Dringlichkeitsstufe, Wartezeit und Entfernung zwischen
dem Ort der Entnahme des Organs und dem Transplantationsort ermittelt. Wenn der
geeignete Empfänger festgestellt wurde, werden die Spenderdaten umgehend an das
dortige Transplantationszentrum weitergegeben. |