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Menschen, die sich nicht selbst versorgen können, brauchen Hilfe. Es kann
aus ganz unterschiedlichen Gründen notwendig sein, vorübergehend oder dauerhaft auf die
Hilfe anderer angewiesen zu sein, z. B. altersbedingte Pflegebedürftigkeit oder auch die
Rehabilitation nach einem Unfall oder einer schweren Erkrankung. |
Besondere Einrichtungen für besondere Situationen.
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Für alle Fälle gilt, nach der Entlassung aus einer Rehabilitationsklinik
oder einem Krankenhaus müssen häufig Betroffene zu Hause weiterhin betreut werden.
Insbesondere dann, wenn der Betroffene alleine lebt und keine pflegende Person aus seinem
persönlichen Umfeld zur Verfügung steht, können sich in besonderen Situationen
Engpässe ergeben. Durch besondere Einrichtungen der ambulanten Rehabilitation und Pflege
können solche Engpässe aufgefangen werden. |
Überbrückung von Engpässen.
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Engpässe in der Versorgung können dann eintreten, wenn z. B. beim
Betroffenen eine zusätzliche Erkrankung auftritt, oder wenn mit im Haus lebende pflegende
Personen die Pflege nicht in dem erforderlichen Umfang leisten können. Auch wenn die
pflegende Person selbst erkrankt oder einmal Urlaub machen möchte, treten Engpässe auf. |
Eine erneute stationäre Pflege soll vermieden werden.
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Um in einer solchen Situation eine erneute stationäre Einweisung zu
vermeiden, kann über den Arzt bei der gesetzlichen Krankenkasse/Pflegeversicherung eine
häusliche Krankenpflege oder für eine bestimmte Zeit eine Haushaltshilfe beantragt
werden. Diese Art Antrag kann auch bei einer vorübergehenden Verschlechterung des
Zustands des Betroffenen gestellt werden. Bei Bewilligung können verschiedene
Einrichtungen die notwendigen Maßnahmen durchführen. |