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Schmerztherapeutische Operationen
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Nur 2 bis 3 Prozent der Patienten benötigt eine Schmerz-OP
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Eine schmerztherapeutische Operation wird normalerweise erst dann in Betracht
gezogen, wenn alle anderen Methoden der Schmerzbehandlung nicht
ausreichen. Das trifft insgesamt auf lediglich 2 bis 3 Prozent aller Patienten
mit Schmerzen zu.
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Die Operation muss in allen Aspekten genau überlegt sein
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An einen operativen schmerztherapeutischen Eingriff werden hohe Anforderungen
gestellt:
- so wenig invasiv ("in den Körper eindringend") wie möglich
- so wirkungsvoll wie möglich (um die schmerzlindernde Operation
überhaupt zu rechtfertigen)
- so nebenwirkungsarm und so komplikationsarm wie möglich
- so belastungsarm wie möglich
Diese Anforderungen gelten umso mehr für schwer kranke Krebspatienten, da die
Schmerztherapie bei ihnen in der Regel einen
palliativen Charakter hat und daher keine zusätzliche Belastung darstellen sollte.
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Es können unterschiedliche Verfahren zur Anwendung kommen
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Bei den schmerzlindernden Eingriffen zur Tumorschmerztherapie handelt es sich
in der Regel um neurochirurgische (nervenchirurgische) Verfahren. Im Einzelnen
unterscheidet man:
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neuroläsionelle ("nervenschädigende") Methoden, bei denen
Nervenbahnen oder bestimmte Gehirnbereiche zerstört werden. Die
neuroläsionellen Eingriffe unterscheiden sich in
Eingriffe des peripheren Nervensystems und Eingriffe
des zentralen Nervensystems. Aufgrund der
Unumkehrbarkeit dieser Eingriffe müssen folgende Aspekte vorab sehr
sorgfältig gegeneinander abgewogen werden:
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der zu erwartende Therapieerfolg
die Belastung des Patienten durch die Operation
der Aufwand des Eingriffs
mögliche Komplikationen
- neuromodulatorische (die Nervenfunktion beeinflussende) Verfahren,
bei denen der gezielte Einsatz von Elektroden an bestimmten Nerven, im
Bereich des Rückenmarks oder auch im Gehirn zu einer Schmerzlinderung
führt
Zudem kann auch das Implantieren von Medikamentenpumpen oder Ports für eine
invasive Tumorschmerztherapie als schmerztherapeutischer Eingriff
betrachtet werden.
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