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Prävention Diabetischer Fuß: Fußpflege
Zur Prophylaxe des diabetischen Fußsyndroms kommt der richtigen Fußpflege entscheidende Bedeutung zu, nicht zuletzt deswegen, weil die Entstehung des diabetischen Fußes oft durch falsche Fußpflege verursacht wird. Tägliches Füßewaschen mit lauwarmem Wasser (Kontrolle der Wassertemperatur - nicht über 37C - mittels Thermometer) und nicht länger als 3 Minuten, um unnötige Hautmazerationen zu verhindern, und unter Verwendung einer milden Seife gehören zu den unverzichtbaren Standardmaßnahmen. Die Temperaturkontrolle ist bei Vorliegen einer sensomotorischen Polyneuropathie und der damit verbundenen gestörten Thermosensibilität zur Vermeidung von Verbrühungen zwingend erforderlich. Nach dem Fußbad sind die Füße sorgfältig mit einem weichen Handtuch abzutrocknen, auch in den Zehenzwischenräumen, um einer mykotischen Besiedelung vorzubeugen. Ist wegen einer körperlichen Behinderung kein sorgfältiges Abtrocknen der Füße möglich, kann ersatzweise ein Fön, der allerdings nur auf der niedrigsten Stufe eingestellt sein darf, verwendet werden. Nach dem Abtrocknen sollten die Füße mit einer Fettcreme gepflegt werden.

Das Kürzen der Zehennägel wird mit einer Nagelfeile vorgenommen, und zwar gerade mit leicht abgerundeten Ecken. Schneidende, spitze und scharfe metallische Gegenstände, wie Nagelscheren und/oder Nagelzangen, können zu Verletzungen führen und zum Ausgangspunkt einer Fußgangrän werden.

Eine richtige Behandlung und Pflege von Schwielen und Hornhautbildungen ist im Hinblick auf die Prävention von neurotropen Plantarulzerationen von zentraler Bedeutung, da über eine richtige Schwielenbehandlung der plantare Druck erheblich reduziert werden kann. Zur Behandlung der Schwielen und Hornhautbildungen wird nach dem Fußbad mit einem Bimsstein oder einem batteriebetriebenen Handschleifgerät die Hornhaut vorsichtig und ohne Verletzung abgeschliffen und anschließend der Fuß mit einer Fettcreme eingecremt. Hornhauthobel, Skalpelle, Rasierklingen oder ähnliche verletzungsträchtige Instrumente ebenso wie Keratolytica sind strikt zu meiden.

Die Entfernung von Hühneraugen und Dornwarzen stellt eine ärztliche Leistung dar und darf keinesfalls vom Patienten mit unsachgemäßem Instrumentarium durchgeführt werden. Sachgemäß erfolgt die Entfernung von zentralen Klavuszapfen und Dornwarzen mit dem scharfen Löffel.

Die bei trockenen Füßen entstehenden Rhagaden werden nur mit einer reinigenden Fettsalbe behandelt.

Bei anatomischen Veränderungen, wie eingewachsenen Nägeln, Verletzungen, Blasenbildung, aber auch bei Hühneraugen und mykotischem Befall sollte immer eine ärztliche Konsultation in Anspruch genommen werden.

Die medizinische Fußpflege ist zu Recht seit einigen Jahren keine allgemeine Kassenleistung mehr, da die bisherige Ausbildung der medizinischen Fußpfleger erhebliche Mängel aufwies und den hohen Anforderungen des diabetischen Fußes nicht gerecht geworden ist. Oft wurden durch unsachgemäße Maßnahmen der Fußpfleger Läsionen hervorgerufen, die nicht selten eine Amputation zur Folge hatten. Es ist zu erwarten, daß demnächst durch die Berufsausbildung zum Podologen eine qualifizierte Fachkraft für die Behandlung diabetischer Füße zur Verfügung stehen wird. Der entsprechende Gesetzentwurf bedarf jedoch noch der Verabschiedung.


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