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Epilepsie: Operative Therapie

Operationen nur bei fokaler Epilepsie.

Eine operative Therapie kann dann in Betracht gezogen werden, wenn mit der medikamentösen Langzeitbehandlung keine oder keine ausreichende Besserung erreicht worden ist. Operiert werden können aber nur Patienten mit einer fokaler Epilepsie, weil bei ihnen die Erkrankung von einem eingrenzbaren "Krankheitsherd" ausgeht. Nur solche begrenzten Herde können mit Hilfe einer Operation entfernt werden. Ein epilepsiechirurgischer Eingriff setzt eine sorgfältige EEG-Diagnostik voraus, um die Gehirnregion, aus welcher die Epilepsie hervorgeht, sicher eingrenzen zu können. Unter Umständen ist das Aufbringen von EEG-Elektroden direkt auf die Hirnoberfläche notwendig.

 

Neben der Anfallsfreiheit werden verschiedene Ziele mit einer Operation verfolgt.

Ein epilepsiechirurgischer Eingriff hat zum Ziel, das Hirngewebe, das die epileptischen Anfälle auslöst, zu entfernen. Nicht immer ist das vollständig möglich, beispielsweise wenn wichtige Gehirnzentren (z. B. für Sprache oder Bewegungen) direkt betroffen sind oder in unmittelbarer Nachbarschaft liegen. Aber auch wenn keine vollständige Entfernung des betroffenen Hirngewebes und damit keine Anfallsfreiheit möglich ist, so können doch in der Regel mehrere Ziele erreicht werden:
  • Verringerung von Häufigkeit und Schwere der epileptischen Anfälle
  • Verbesserung von geistigen Funktionen, wie z. B. Lernen oder Merkfähigkeit
  • Verhinderung der Schädigung des Hirngewebes durch die epileptischen Anfälle
  • Verbesserung von Rehabilitationsmöglichkeiten, z. B. Wiedereinstieg in den Beruf.

 

Weitere Informationen zu Hirnblutungen und zerebralen Durchblutungsstörungen finden Sie bei MedizInfo®Schlaganfall.

Ist die Ursache der epileptische Anfälle eine andere Erkrankungen, so kann auch hier unter Umständen eine Operation sinnvoll sein. Zum einen kann die ursächliche Erkrankung so möglicherweise behandelt werden, zum anderen erreicht man damit evtl. eine Verbesserung der epileptischen Anfälle. Infrage kommende Erkrankungen, welche epileptische Anfälle auslösen und operativ therapiert werden können, sind beispielsweise:
  • Hirntumor,
  • Bluterguss zwischen harter Hirnhaut und Schädeldecke (so genanntes epidurales Hämatom),
  • Bluterguss zwischen harter und weicher Hirnhaut (so genanntes subdurales Hämatom),
  • Hirnabszess (Eiteransammlung im Gehirn),
  • Narbe im Gehirngewebe (z. B. nach Verletzungen oder Gehirnblutungen).

 

Die Operation kann nur unter bestimmten Bedingungen erfolgen.

Für einen epilepsiechirurgischen Eingriff kommt jedoch nicht jeder Patient mit nicht oder kaum therapierbarer fokaler Epilepsie infrage. Einige Bedingungen müssen erfüllt sein:
  • Interesse und Motivation von Seiten des Patienten,
  • keine starken Stimmungsschwankungen,
  • keine stark geminderte Intelligenz,
  • ausreichende soziale Unterstützung (z. B. von der Familie oder von Freunden).

 

10 Prozent der Betroffenen können operiert werden.

Insgesamt kommen für eine Operation etwa 10 Prozent der Betroffenen mit nicht oder kaum therapierbarer Epilepsie infrage. In Deutschland sind dies etwa 16.000 bis 20.000 Personen.

 

Bei Kindern ist eine Operation schwieriger.

Grundsätzlich ist ein epilepsiechirurgischer Eingriff auch bei Kindern möglich. Es ist jedoch zu bedenken, dass im Kindesalter wechselnde Hirnregionen für die Auslösung epileptischer Anfälle verantwortlich sein können und entsprechend nicht sicher operabel sind.

 

Die Erfolgsaussichten sind gut.

Die Ergebnisse der Epilepsiechirurgie werden insgesamt als gut bis sehr gut bewertet. Eine Anfallsfreiheit oder eine deutliche Besserung von Anfallshäufigkeit und/oder Anfallsstärke wird in bis zu 80 Prozent der Fälle erzielt.

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