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Diagnostik
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An jemanden wie mich könntet ihr euch doch bestimmt erinnern,
oder? |
Die
Beschwerden bei einer FSME-Infektion verlaufen individuell sehr
unterschiedlich und ergeben oft kein einheitliches Bild. Meistens weisen gleiche oder
ähnliche Beschwerden auf eine Reihe von Erkrankungen hin. Deshalb ist es immer sinnvoll
zu fragen, ob der Betroffene sich an einen Zeckenstich
erinnern kann. Etwa 70 Prozent der Betroffenen erinnern sich daran. Dann ist eine
gezieltere Diagnostik möglich. |
Labordiagnostik
ist besonders wichtig. |
Eine
besondere Bedeutung bei der Diagnosestellung von FSME haben Laboruntersuchungen.
Entsprechende Maßnahmen sollten in jedem Fall auch schon bei einem geringfügigen
Verdacht durchgeführt werden. |
Frühantikörper
können praktisch sofort nachgewiesen werden. |
Schon
in der ersten Erkrankungsphase werden gegen das FSME-Virus sofort IgM-Antikörper gebildet. Diese
"Frühantikörper" werden als Sofortmaßnahme des Immunsystems einige Wochen lang gebildet.
In dieser Zeit "lernt" das Immunsystem, spezielle Antikörper gegen das Virus zu
bilden, die IgG-Antikörper.
Deshalb sinkt nach einiger Zeit der Blutspiegel für IgM-Antikörper. IgM-Antikörper
lassen sich bei einer FSME-Infektion auch schon in der Anfangsphase im Blutserum
nachweisen lassen. Das ist aber in der Praxis sehr selten der Fall, weil die meisten
Patienten erst viel später zum Arzt gehen. Die Symptome der ersten Phase sind gering und
werden leicht mit einer Sommergrippe verwechselt. Im weiteren Krankheitsverlauf sind IgM-Antikörper auch im Liquor
cerebrospinalis, das ist die Gehirn- und Rückenmarks- Flüssigkeit, nachzuweisen. |
Spezielle
Antikörper bilden sich erst später. |
Der
Körper bildet erst nach ungefähr drei Wochen spezielle Antikörper gegen das FSME-Virus.
So ist mit Fortschreiten der Infektion dann auch der Nachweis von IgG-Antikörper möglich. |
Erst-
oder Zweitinfektion? |
Werden
bei der Untersuchung von Blutserum oder Liquor IgM-Antikörper gefunden, so
beweist das, dass der Betroffene zum ersten Mal eine FSME Infektion hat. Bei einer
Zweitinfektion würden die IgG-Antikörper
sofort zur Abwehr zur Verfügung stehen. |
Aktuelles
Testverfahren. |
Der
Nachweis von IgM und IgG-Antikörpern erfolgt meistens mit Hilfe des ELISA Testverfahrens.
Spezielle Informationen zum ELISA Verfahren finden Sie hier. |
Ausführliches
zur Liquoruntersuchung finden
Sie hier. |
Neben
dem Blut wird auch der Liquor (Gehirn- und Rückenmarksflüssigkeit) untersucht und zwar
im Hinblick auf
- Farbe
- Zellzahl und Zellart
- Zuckerkonzentration
- Eiweißgehalt
- Vorhandensein von Antikörpern
Bei FSME findet sich einer erhöhte Zellenzahl, eine
leichte Eiweißerhöhung und Antikörper.
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Therapie
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Wenn ihr das mit dem "kausal" endlich mal hinkriegt,
sagt ihr mir dann Bescheid. Ich möchte diese blöden Viren auch loswerden. |
Eine
kausale Therapie, die direkt am Erreger ansetzt und ihn unschädlich macht, ist bei der
FSME Infektion bis heute nicht möglich. Deshalb ist eine vorbeugende Impfung die einzige
sichere Möglichkeit, sich vor einer Infektion zu schützen. Gegen das FSME Virus gibt es
lediglich einen aktiven Impfschutz. Eine passive Immunisierung ist nicht möglich. |
Die
Behandlung passt sich den Beschwerden an. Umfangreiche
Informationen zur Meningitis bei MedizInfo®Kinder. |
Die
weitere Behandlung bei einer FSME Infektion konzentriert sich auf die Symptome, die
individuell sehr unterschiedlich ausfallen können. Die Beschwerden werden gezielt
behandelt, z. B. Fieber durch fiebersenkende Maßnahmen, Anfälle durch eine
Anfallsbehandlung usw. In jedem Fall, muss bei Eintreten in die zweite
Krankheitsphase, der Betroffene sofort in ein Krankenhaus eingewiesen werden. Zu den allgemeinen Behandlungsmaßnahmen im Krankenhaus, die bei
einer zweiten Erkrankungsphase angewandt werden können, gehören u.a.:
- strikte Bettruhe
- evt. Intensivüberwachung
- evt. Beatmung
- Maßnahmen zur Anfallsvorsorge
- Maßnahmen zur Thrombosevorsorge
- bei Bedarf Schmerzmedikamente
Nach Abschluss der Akutbehandlung sollten individuell
notwendige rehabilitative Maßnahmen eingeleitet werden.
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Meldepflicht
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Es besteht Meldepflicht |
Nach
dem Infektionsschutzgesetz
(§ 7 Abs. 1 Nr. 14 IFSG) ist bei einer FSME Infektion der direkte und der indirekte
Nachweis des Erregers und der Name des Erkrankten meldepflichtig. Darüberhinaus stellt
dann das zuständige Gesundheitsamt eigene Nachforschungen an. |
Falldefinition für die Gesundheitsämter |
Das
Robert Koch-Institut hat für die FSME eine Falldefinition
für die Gesundheitsämter verfasst. Sie können diese Falldefinition hier einsehen. Eine Broschüre mit den Falldefinitionen kann
durch Einsendung eines mit 2,20 Euro frankierten und rückadressierten DinA4-Umschlang
bestellt werden beim Robert Koch-Institut, Abt. für Infektionsepidemiologie, Fachgebiet
Surveillance, Seestr. 10, 13354 Berlin, Stichwort "Falldefinitionen". Top |
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