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Diagnostik und Therapie bei FSME
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Diagnostik
Winnie die ZeckeAn jemanden wie mich könntet ihr euch doch bestimmt erinnern, oder? Die Beschwerden bei einer FSME-Infektion verlaufen individuell sehr unterschiedlich und ergeben oft kein einheitliches Bild. Meistens weisen gleiche oder ähnliche Beschwerden auf eine Reihe von Erkrankungen hin. Deshalb ist es immer sinnvoll zu fragen, ob der Betroffene sich an einen Zeckenstich erinnern kann. Etwa 70 Prozent der Betroffenen erinnern sich daran. Dann ist eine gezieltere Diagnostik möglich.

 

Labordiagnostik ist besonders wichtig. Eine besondere Bedeutung bei der Diagnosestellung von FSME haben Laboruntersuchungen. Entsprechende Maßnahmen sollten in jedem Fall auch schon bei einem geringfügigen Verdacht durchgeführt werden.

 

Frühantikörper können praktisch sofort nachgewiesen werden. Schon in der ersten Erkrankungsphase werden gegen das FSME-Virus sofort IgM-Antikörper gebildet. Diese "Frühantikörper" werden als Sofortmaßnahme des Immunsystems einige Wochen lang gebildet. In dieser Zeit "lernt" das Immunsystem, spezielle Antikörper gegen das Virus zu bilden, die IgG-Antikörper. Deshalb sinkt nach einiger Zeit der Blutspiegel für IgM-Antikörper. IgM-Antikörper lassen sich bei einer FSME-Infektion auch schon in der Anfangsphase im Blutserum nachweisen lassen. Das ist aber in der Praxis sehr selten der Fall, weil die meisten Patienten erst viel später zum Arzt gehen. Die Symptome der ersten Phase sind gering und werden leicht mit einer Sommergrippe verwechselt. Im weiteren Krankheitsverlauf sind IgM-Antikörper auch im Liquor cerebrospinalis, das ist die Gehirn- und Rückenmarks- Flüssigkeit, nachzuweisen.

 

Spezielle Antikörper bilden sich erst später. Der Körper bildet erst nach ungefähr drei Wochen spezielle Antikörper gegen das FSME-Virus. So ist mit Fortschreiten der Infektion dann auch der Nachweis von IgG-Antikörper möglich.

 

Erst- oder Zweitinfektion? Werden bei der Untersuchung von Blutserum oder Liquor IgM-Antikörper gefunden, so beweist das, dass der Betroffene zum ersten Mal eine FSME Infektion hat. Bei einer Zweitinfektion würden die IgG-Antikörper sofort zur Abwehr zur Verfügung stehen.

 

Aktuelles Testverfahren. Der Nachweis von IgM und IgG-Antikörpern erfolgt meistens mit Hilfe des ELISA Testverfahrens. Spezielle Informationen zum ELISA Verfahren finden Sie hier.

 

Ausführliches zur Liquoruntersuchung finden Sie hier. Neben dem Blut wird auch der Liquor (Gehirn- und Rückenmarksflüssigkeit) untersucht und zwar im Hinblick auf
  • Farbe
  • Zellzahl und Zellart
  • Zuckerkonzentration
  • Eiweißgehalt
  • Vorhandensein von Antikörpern

Bei FSME findet sich einer erhöhte Zellenzahl, eine leichte Eiweißerhöhung und Antikörper.

 

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Therapie
Winnie die ZeckeWenn ihr das mit dem "kausal" endlich mal hinkriegt, sagt ihr mir dann Bescheid. Ich möchte diese blöden Viren auch loswerden. Eine kausale Therapie, die direkt am Erreger ansetzt und ihn unschädlich macht, ist bei der FSME Infektion bis heute nicht möglich. Deshalb ist eine vorbeugende Impfung die einzige sichere Möglichkeit, sich vor einer Infektion zu schützen. Gegen das FSME Virus gibt es lediglich einen aktiven Impfschutz. Eine passive Immunisierung ist nicht möglich.

 

Die Behandlung passt sich den Beschwerden an.

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Die weitere Behandlung bei einer FSME Infektion konzentriert sich auf die Symptome, die individuell sehr unterschiedlich ausfallen können. Die Beschwerden werden gezielt behandelt, z. B. Fieber durch fiebersenkende Maßnahmen, Anfälle durch eine Anfallsbehandlung usw. In jedem Fall, muss bei Eintreten in die zweite Krankheitsphase, der Betroffene sofort in ein Krankenhaus eingewiesen werden.

Zu den allgemeinen Behandlungsmaßnahmen im Krankenhaus, die bei einer zweiten Erkrankungsphase angewandt werden können, gehören u.a.:

  • strikte Bettruhe
  • evt. Intensivüberwachung
  • evt. Beatmung
  • Maßnahmen zur Anfallsvorsorge
  • Maßnahmen zur Thrombosevorsorge
  • bei Bedarf Schmerzmedikamente

Nach Abschluss der Akutbehandlung sollten individuell notwendige rehabilitative Maßnahmen eingeleitet werden.

 

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Meldepflicht
Es besteht Meldepflicht Nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 7 Abs. 1 Nr. 14 IFSG) ist bei einer FSME Infektion der direkte und der indirekte Nachweis des Erregers und der Name des Erkrankten meldepflichtig. Darüberhinaus stellt dann das zuständige Gesundheitsamt eigene Nachforschungen an.

 

Falldefinition für die Gesundheitsämter Das Robert Koch-Institut hat für die FSME eine Falldefinition für die Gesundheitsämter verfasst. Sie können diese Falldefinition hier einsehen. Eine Broschüre mit den Falldefinitionen kann durch Einsendung eines mit 2,20 Euro frankierten und rückadressierten DinA4-Umschlang bestellt werden beim Robert Koch-Institut, Abt. für Infektionsepidemiologie, Fachgebiet Surveillance, Seestr. 10, 13354 Berlin, Stichwort "Falldefinitionen".

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