Krankenkassen erstatten Kosten
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Laut Paragraph 20 SGB V (Sozialgesetzbuch) sind alle gesetzlichen Krankenkassen
verpflichtet, präventive Gesundheitssportkurse zu bezuschussen. Die meisten
gesetzlichen Kassen übernehmen bei Qi-Gong in der Regel zwischen 80 und 100
Prozent der
Kursgebühren. Voraussetzung hierfür sind die Qualifizierung und Anerkennung des
Kursanbieters durch die Spitzenverbände der Krankenkassen. |