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  Generalvollmacht
Eine für Alles Wollen Sie eine einzige Person Ihres Vertrauens mit allen Aufgaben, die sonst in  Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Gesundheitsvollmacht und Vorsorgevollmacht getrennt sind, betrauen, so können Sie eine Generalvollmacht erteilen. In dieser Vollmacht sollten alle Einzelheiten, genau wie in den einzelnen Dokumenten, genauestens festgehalten werden.

 

Rechtsanwalt oder Notar einschalten Die Generalvollmacht muss von einem Notar beurkundet werden. Nur dann gilt sie als Generalvollmacht. Kopien der Generalvollmacht sollten der behandelnde Arzt und Ihr Bevollmächtigter erhalten.

Auch alle Angehörigen und Freunde sollten darüber informiert werden, wer der Generalbevollmächtigte ist. Das ist wichtig, damit sich diese Personen im Notfall an den Generalbevollmächtigten wenden können.

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