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Indikationen und Kontraindikationen für eine Lebertransplantation
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Indikationen
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Die Indikation für eine Lebertransplantation ist gegeben, wenn eine
schwerwiegende Lebererkrankung soweit fortgeschritten ist, dass die Leber ihre
Funktion als Stoffwechselorgan nicht mehr ausreichend erfüllen kann und eine
andere Behandlung nicht mehr möglich ist. Die häufigsten Indikationen sind:
- Schrumpfleber (Leberzirrhose), entstanden durch Infektionen (Hepatitis
B, C, D) oder Autoimmunhepatitis. Ist chronischer Alkoholkonsum Grund für die
Leberzirrhose muss zuvor lange genug strikte Enthaltsamkeit eingehalten
werden.
- Stoffwechselerkrankungen z.B.
Hämochromatose und
Morbus Wilson
- Leberzellkrebs, wenn außerhalb der Leber kein Tumorwachstum
nachgewiesen ist.
- bestimmte Erkrankungen der Gallenwege
- akutes Leberversagen z.B. aufgrund einer Pilzvergiftung
- bei Kindern: meist Missbildungen der Gallenwege
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Der Betroffene sollte sich jedoch noch in einem befriedigenden
Allgemeinzustand befinden und Komplikationen der Grundkrankheit sollten nur in
begrenztem Maß eingetreten sein. Selbstverständlich sind eine Reihe von
Voruntersuchungen notwendig, um zu prüfen, ob eventuell andere Erkrankungen
vorliegen, die eine Transplantation verbieten. Ein Ärzteteam aus Leberchirurgen,
Leberspezialisten, Anästhesisten und Psychologen beurteilt dann die
Transplantationsfähigkeit.
Bis heute gibt es noch keine effektive Ersatztherapie statt der Transplantation.
Endgültiges Leberversagen ohne Transplantation bedeutet schnellen Tod für den
Betroffenen. |
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Vergabekriterien
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Für die Vergabe der Spenderorgane gelten folgende Kriterien:
- Blutgruppenverträglichkeit ist Grundvoraussetzung
- Die Dringlichkeitsstufe, in die der Betroffene eingestuft wurde:
Maß für die Dringlichkeit der Lebertransplantation ist der MELD-score (Model
for Endstage Liver Disease). Der Punktwert reicht
von 6 bis zu maximal 40 Punkten. Je höher der Punktwert, desto schneller ist
mit einem Organangebot zu rechnen.
- Die Größe des Spenderorgans zum Empfänger sollte möglichst passend sein.
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Kontraindikation
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Der Antrag auf Aufnahme in die Warteliste ist nicht möglich bei folgenden
Erkrankungen:
- Bösartige Tumorerkrankungen außerhalb der Leber
- Schwerwiegenden Infektionen (z.B.
HIV)
- Schwerwiegenden anderweitigen Erkrankungen (Herz, Lunge,
Gefäßerkrankungen)
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