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Indikationen und Kontraindikationen für eine Lebertransplantation

 
Inhaltsübersicht:
Indikationen
Vergabekriterien
Kontraindikationen

Indikationen

 

Die Indikation für eine Lebertransplantation ist gegeben, wenn eine schwerwiegende Lebererkrankung soweit fortgeschritten ist, dass die Leber ihre Funktion als Stoffwechselorgan nicht mehr ausreichend erfüllen kann und eine andere Behandlung nicht mehr möglich ist. Die häufigsten Indikationen sind:

  • Schrumpfleber (Leberzirrhose), entstanden durch Infektionen (Hepatitis B, C, D) oder Autoimmunhepatitis. Ist chronischer Alkoholkonsum Grund für die Leberzirrhose muss zuvor lange genug strikte Enthaltsamkeit eingehalten werden.
  • Stoffwechselerkrankungen z.B. Hämochromatose und Morbus Wilson
  • Leberzellkrebs, wenn außerhalb der Leber kein Tumorwachstum nachgewiesen ist.
  • bestimmte Erkrankungen der Gallenwege
  • akutes Leberversagen z.B. aufgrund einer Pilzvergiftung
  • bei Kindern: meist Missbildungen der Gallenwege

 

  Der Betroffene sollte sich jedoch noch in einem befriedigenden Allgemeinzustand befinden und Komplikationen der Grundkrankheit sollten nur in begrenztem Maß eingetreten sein. Selbstverständlich sind eine Reihe von Voruntersuchungen notwendig, um zu prüfen, ob eventuell andere Erkrankungen vorliegen, die eine Transplantation verbieten. Ein Ärzteteam aus Leberchirurgen, Leberspezialisten, Anästhesisten und Psychologen beurteilt dann die Transplantationsfähigkeit. Bis heute gibt es noch keine effektive Ersatztherapie statt der Transplantation. Endgültiges Leberversagen ohne Transplantation bedeutet schnellen Tod für den Betroffenen.

 

Vergabekriterien

 

Für die Vergabe der Spenderorgane gelten folgende Kriterien:

  • Blutgruppenverträglichkeit ist Grundvoraussetzung
  • Die Dringlichkeitsstufe, in die der Betroffene eingestuft wurde: Maß für die Dringlichkeit der Lebertransplantation ist der MELD-score (Model for Endstage Liver Disease). Der Punktwert reicht von 6 bis zu maximal 40 Punkten. Je höher der Punktwert, desto schneller ist mit einem Organangebot zu rechnen.
  • Die Größe des Spenderorgans zum Empfänger sollte möglichst passend sein.

 

Kontraindikation

 

Der Antrag auf Aufnahme in die Warteliste ist nicht möglich bei folgenden Erkrankungen:

  • Bösartige Tumorerkrankungen außerhalb der Leber
  • Schwerwiegenden Infektionen (z.B. HIV)
  • Schwerwiegenden anderweitigen Erkrankungen (Herz, Lunge, Gefäßerkrankungen)

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