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Antiarrhythmika
Antiarrhythmika beeinflussen den Rhythmus des Herzschlags. Herzrhythmusstörungen werden häufig mit Medikamenten behandelt, die Antiarrhythmika heißen. Zu ihnen gehören unterschiedliche Wirkstoffe, die den Herzrhythmus beeinflussen. Die Beeinflussung der einzelnen Wirkstoffe ist von den verschiedenen Auswirkungen abhängig, die sie auf die elektrischen Abläufe in den Herzmuskelzellen haben. Zum Verständnis der unterschiedlichen Wirkungsmechanismen sind zwei Begriffe wichtig, die bei der Erregungsleitung des Herzens eine Rolle spielen: Aktionspotential und Refraktärperiode.

 

Aktionspotentiale schalten den Schalter  auf "An". Aktionspotential ist ein anderes Wort für einen Nervenimpuls, der zu einer Kontraktion führt. Verglichen mit einem Lichtschalter ist es die Position "An". Das bedeutet vereinfacht: Ein Aktionspotential entspricht einem Herzschlag. Lange andauernde Aktionspotentiale führen zu einem langsamen Herzrhythmus. Schnelle Aktionspotentiale zu einem schnellen Herzrhythmus. Ausgelöst werden Aktionspotentiale durch eine Verschiebung von Elektrolyten. Dabei strömen Natrium-Ionen und Kalzium-Ionen in die Herzmuskelzellen ein und lösen eine Kontraktion aus. Gleichzeitig treten Kalium-Ionen aus der Zelle aus, um das Gleichgewicht der Elektrolyte wieder herzustellen. Der Lichtschalter springt automatisch auf "Aus".

 

In der Refraktärperiode ist die Zelle für Reize unempfänglich. Refraktärperiode: Unmittelbar während des Aktionspotentials (eines Herzschlages) und auch eine ganz kurze Zeit danach kann die Zelle keine weiteren Reize umsetzen. Das bedeutet: sie ist unempfänglich. Um bei dem Beispiel Lichtschalter zu bleiben. Ist der Lichtschalter eingeschaltet, können Sie ruhig stärker auf den Ein-Schalter drücken, das hat keinen Effekt auf das Licht. Die kurze Zeit nach dem Aktionspotential kann man mit der Zeit vergleichen, die der Schalter braucht, um auf "Aus" zu springen. Erst dann ist er wieder einsatzbereit. Das bedeutet, dass die Herzschlagfrequenz sinkt.

 

Antiarrhythmika werden in verschiedene Klassen eingeteilt, die eine unterschiedliche Wirkung auf die elektrischen Abläufe in den Zellen haben. Entsprechend dieser Auswirkungen werden verschiedene Klassen (I bis IV) von Antiarrhythmika unterschieden:
  • Antiarrhythmika der Klasse I: Natriumantagonisten hemmen den Einstrom von Natrium in die Zellen (z.B. die Wirkstoffe Ajmalin, Chinidin, Disopyramid, Lidocain, Phenytoin, Flecainid und Propafenon).
  • Klasse Ia: Verlängern die Dauer des Aktionspotentials.
    Wirkstoffe: Ajmalin, Disopyramid.
  • Klasse Ib: Verkürzen die Dauer des Aktionspotentials
    Wirkstoffe: Lidocain; Mexiletin
  • Klasse Ic: Keine Veränderung des Aktionspotentials, dafür wird die Refraktärzeit verlängert.
    Wirkstoffe: Flecainid, Propafenon
  • Antiarrhythmika der Klasse II: Betablocker (z.B. die Wirkstoffe Metoprolol und Propanolol; diese Medikamente werden auch zur Behandlung des Bluthochdrucks und bei Herzschwäche eingesetzt). Sie bewirken eine Reduzierung der Erregbarkeit des Herzmuskels, weil sie die Betarezeptoren, die durch Adrenalin angeregt werden, blockieren. Dadurch wird der Herzschlag verlangsamt.
  • Antiarrhythmika der Klasse III: Kaliumantagonisten (z.B. die Wirkstoffe Amiodaron und Sotalol) Hemmen den Kaliumausstrom aus den Zellen. Das bewirkt eine Verlängerung der Aktionspotentialdauer und der Herzschlag wird langsamer.
    Wirkstoffe: Amiodaron, Sotalol, Adenosin
  • Antiarrhythmika der Klasse IV: Kalziumantagonisten. Der langsame Kalziumeinstrom in die Zellen wird gehemmt. Dadurch vermindert sich die Erregungsbildung und die Erregungsausbreitung. Auch hier ist der Effekt eine Verlangsamung des Herzschlags.
    Wirkstoffe: Verapamil, Diltiazem

 

Erfahrung ist notwendig. Die Verordnung von Antiarrhythmika sollte nur von erfahrenen Ärzten durchgeführt werden. Der Grund dafür ist, dass der wirkungsvolle Bereich, den diese Medikamente haben, relativ eng begrenzt ist. Richtig verordnet, können sie das Leben der Betroffenen verlängern, während eine Fehlverordnung die Arrhythmie sogar verstärken kann.

 

Dauernde Untersuchungen zur Kontrolle sind wichtig. Antiarrhythmika sollten nur verordnet werden, wenn andere Behandlungsmöglichkeiten nicht ausreichend sind. Wichtig ist, dass vor einer Behandlung die Konzentration der Elektrolyte gemessen wird. Manchmal ist es ausreichend, einen Mangel oder einen Überschuss auszugleichen. Werden Antiarrhythmika verordnet, so ist während der Einnahme eine dauernde Kontrolle der Elektrolyte notwendig, um die Wirksamkeit der Therapie zu überwachen. Zur Kontrolle gehört auch die Durchführung eines EKG.

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